Sitzungsort: | im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.36 Uhr |
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen |
stellv. Auschussvorsitzender Karl-Heinz Gomolzig |
Ausschussmitglied Heinz Harrs |
Ausschussmitglied Heinz Meggers |
Ausschussmitglied Hugo Thomsen (entschuldigt ) |
Bürgermeister Manfred Pohl |
Gemeindevertreter Werner Goos |
Gemeindevertreterin Silke Jöns |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
6. | Anfragen und Bekanntgaben |
7. | Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten |
Beschlussvorlage - 21/2011 | |
8. | Erlass einer Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 24/2011 | |
9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 26/2011 | |
10. | Erlass Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 25/2011 |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Es erfolgt kein gesonderter Bericht des Ausschussvorsitzenden. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 6. | Anfragen und Bekanntgaben |
Anfragen und Bekanntgaben liegen nicht vor. |
zu TOP 7. | Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten |
Beschlussvorlage - 21/2011 Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden. Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist. |
Beschluss: Es wird beschlossen, vorerst keine Satzung zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 8. | Erlass einer Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 24/2011 Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2004 25,00 € für den ersten und 35,00 € für den zweiten und jeden weiteren Hund. Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten, 59,00 € für den zweiten und 79,00 € für jeden weiteren Hund. Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €. Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall. Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00€ für jeden weiteren Hund erscheint angemessen. Bisher werden gefährliche Hunde nicht gesondert besteuert. Eine entsprechende Regelung wurde in § 4 Abs.2 und § 5 aufgenommen. Die gültige Satzung verliert am 31.12.2013 ihre Gültigkeit, so dass es sinnvoll ist, eine Neufassung zu erlassen. |
Die Erhöhung der Steuersätze soll auf 30,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 90,00 € für jeden weiteren Hund festgesetzt werden. |
Beschluss: Der Erlass der Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 26/2011 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 99.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 673.400 € auf nunmehr 772.700 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 75.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 142.200 € auf nunmehr 218.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Die geänderte Rücklagenübersicht wird dem Protokoll beigefügt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 25/2011 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Im Rahmen der Haushaltsberatung 2012 kommen folgende Punkte auf, welche zu klären sind: 21100.71300 ändern auf 25.300,- € 46000.70000 Vertrag mit der Kirche prüfen 13000.70000 ändern auf 600,- € 46000.51000 ändern auf 2.000,- € (Treppe zu einer Rutsche) 46000.93500 ändern auf 1.000,- € (neue Wippe) 67000.95000 ändern auf 2.000,- € (neue Straßenlaterne) Auf Grund der vorgenommenen Änderungen wird die Haushaltssatzung 2012, sowie die Übersicht über den Stand der Rücklagen dem Protokoll beigefügt. |
Beschluss: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Christian Levien | Peter Thordsen |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |