N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Güby vom 28.11.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.36 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen
stellv. Auschussvorsitzender Karl-Heinz Gomolzig
Ausschussmitglied Heinz Harrs
Ausschussmitglied Heinz Meggers

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Hugo Thomsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Werner Goos
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
6. Anfragen und Bekanntgaben
7. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 21/2011
8. Erlass einer Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 24/2011
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 26/2011
10. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 25/2011

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Es erfolgt kein gesonderter Bericht des Ausschussvorsitzenden.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 6. Anfragen und Bekanntgaben

Anfragen und Bekanntgaben liegen nicht vor.


zu TOP 7. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 21/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, vorerst keine Satzung zu erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Erlass einer Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 24/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2004 25,00 € für den ersten und 35,00 € für den zweiten und jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten, 59,00 € für den zweiten und 79,00 € für jeden weiteren Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00€ für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Bisher werden gefährliche Hunde nicht gesondert besteuert. Eine entsprechende Regelung wurde in § 4 Abs.2 und § 5 aufgenommen.

Die gültige Satzung verliert am 31.12.2013 ihre Gültigkeit, so dass es sinnvoll ist, eine Neufassung zu erlassen.



Die Erhöhung der Steuersätze soll auf 30,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 90,00 € für jeden weiteren Hund festgesetzt werden.


Beschluss:

Der Erlass der Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 26/2011

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 99.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 673.400 € auf nunmehr 772.700 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 75.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 142.200 € auf nunmehr 218.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Die geänderte Rücklagenübersicht wird dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 25/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Im Rahmen der Haushaltsberatung 2012 kommen folgende Punkte auf, welche zu klären sind:
21100.71300 ändern auf 25.300,- €
46000.70000 Vertrag mit der Kirche prüfen
13000.70000 ändern auf 600,- €
46000.51000 ändern auf 2.000,- € (Treppe zu einer Rutsche)
46000.93500 ändern auf 1.000,- € (neue Wippe)
67000.95000 ändern auf 2.000,- € (neue Straßenlaterne)

Auf Grund der vorgenommenen Änderungen wird die Haushaltssatzung 2012, sowie die Übersicht über den Stand der Rücklagen dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     652.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     652.600 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     99.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     99.500 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     163.100 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Peter Thordsen 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender