Der Bürgermeister gibt allgemeine Informationen über die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und die damit verbundene Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Anlass dafür, dass die Gemeinde Güby sich jetzt mit dem Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung beschäftigen muss, ist die für den Heiderader Weg beschlossene Baumaßnahme. Ließe die Gemeinde die Maßnahme nach erfolgter Ausschreibung nicht realisieren, könnten Schadensersatzforderungen seitens der zu beauftragenden Firma auf die Gemeinde zukommen. Der Bgm. kritisiert die gesetzliche Vorgabe zur Erhebung von Ausbaubeiträgen an sich, die strengen rechtlichen Vorgaben des Gesetzes und beschreibt die intensive Vorarbeit in Zusammenkünften mit der Verwaltung, zuletzt bei der Finanzausschusssitzung am 22.04.2013. Hierzu übergibt er dem Finanzausschussvorsitzenden das Wort, der in seine allgemeinen Aussagen auch den kommunalen Finanzausgleich einbezieht und die Erforderlichkeit einer Straßenausbaubeitragssatzung unterstreicht.
Im Anschluss werden grundsätzliche Fragen zu Ausbaubeiträgen und spezielle Fragen zur geplanten Maßnahme Heiderader Weg vom Bürgermeister, vom Finanzausschussvorsitzenden und Frau Hagemeier beantwortet. Beispielhaft erwähnt seien hier Fragen, ob die Baumaßnahme im geplanten Umfang erforderlich sei, zu welchem Straßentyp der Heiderader Weg gehört (Haupterschließungsstraße), warum das Rondeel als eigenständige Straße betrachtet werden müsse (rechtlicher Begriff der „selbständigen Einrichtung“), wie oft bzw. in welchen Abständen die Eigentümer zu Beiträgen für dieselbe Straße herangezogen werden könnten (übliche Nutzungsdauer), wann ein Beitrag fällig würde und ob es Zahlungsaufschübe gäbe.
Abschließend fasst der Bürgermeister das Gesagte zusammen und weist darauf hin, dass der Ausbau des Heiderader Weges nach der für den Sommer geplanten Deckenerneuerung der B 76 erfolgen soll.
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