Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
26/2011
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
15.11.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 28.11.2011 
Gemeindevertretung 14.12.2011 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 99.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 673.400 € auf nunmehr 772.700 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 75.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 142.200 € auf nunmehr 218.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.



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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2011