Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Leitender Verwaltungsbeamter (alt)

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
5/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
19.04.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Breitbandversorgung

Sachverhalt:

Das Amt Schlei-Ostsee hat Anfang 2009 ein Interessenbekundungsverfahren zur Verbesserung der Breitbandversorgung für die amtsangehörigen Gemeinden durchgeführt. Hierbei hat sich kein Bieter bereit erklärt, ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinden eine verbesserte Breitbandversorgung aufzubauen. Daraufhin hat eine Vielzahl von Gemeinden gemeindespezifische Ausführungsplanungen in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse als Grundlagen für eine europaweite Ausschreibung dienten. Die Gemeindevertretung Güby hat eine entsprechende Beteiligung am 24.03.2009 einstimmig abgelehnt.

In der Zwischenzeit hat es verschiedene Entwicklungen gegeben, die auch für die Gemeinde Güby zu einer Verbesserung der schlechten Versorgungssituation geführt haben. So befindet sich eine LTE-Versorgung für Güby auf dem TELEKOM-Mast im Damm sowie eine Vodafone-Versorgung auf dem Mast am Fleckebyer Bauhof. Von einer Versorgung ist in einem Radius von 4 km auszugehen. Zu letzt hat sich die Gemeinde an einer Verbesserung der Situation im Ortsteil Esprehm durch die Gemeinde Geltorf beteiligt. Die gemeindliche Versorgungssituation ist überwiegend als befriedigend einzustufen, wobei Bereiche verbleiben, in denen keine zufrieden stellende Versorgung vorhanden ist.

Soweit Gemeinden eine bessere Versorgung vornehmen möchten, ist u. a. EU-Beihilferecht zu berücksichtigen, wenn privaten Unternehmen öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt werden.
Unabhängig hiervon wäre ein Interessenbekundungsverfahren erforderlich in dessen Folge unter den Interessenten eine Ausschreibung erfolgen müsste. In diesem Verfahren dürften 2 MB als Mindestleistung gefordert werden.
Aufgrund der sehr speziellen Kenntnisse und Erfahrungen, die in diesem Verfahren erforderlich sind (Beihilfe-, Ausschreibungs- und Vergaberecht, Breitbandkompetenzen usw.), wäre die Beauftragung eines Fachbüros erforderlich. Die Kosten für eine Vorplanung liegen bei ca. 2.500,00 €; die Durchführung einer Ausschreibung und die Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung würden ca. 7.000,00 € kosten.

Eine Förderung ist jedoch nahezu ausgeschlossen, da entsprechende Mittel nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass sich die positiven Veränderungen, die sich in den vergangenen 3 Jahren für Güby ergeben haben, auch weiterhin marktorientiert entwickeln können, ohne dass die Gemeinde sich hieran finanziell beteiligen muss. Gemeinde und Amtsverwaltung müssen die Situation weiterhin beobachten und identifizierte Chancen aufgreifen und verfolgen.


Abstimmungstext:

Die Angelegenheit soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung weiter erörtert werden.



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Gunnar Bock
-LVB-