Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
19/2013
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Boller   
 
11.07.2013

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Antrag auf Erweiterung einer baugenehmigten Biogasanlage, Dorfstraße 11

Sachverhalt:

Die Bioenergie Güby GmbH & Co. KG plant in der Gemarkung Güby, Flur 1, Flurstück 70/4 und 70/5, Dorfstraße 11, Güby die Erweiterung der bereits vorhandenen genehmigten Biogasanlage. Mit Datum vom 17.06.2013 (Eingang Amt Schlei-Ostsee am 10.07.2013) wird dies beantragt. Das geplante Vorhaben bedarf der Genehmigung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Gemeinde wird im Rahmen des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem gemeindlichen Einvernehmen beteiligt. Bei der Anlage handelt es sich um eine privilegierte Anlage gem. § 35 BauGB.

Die Anlage besteht zur Zeit aus einem Fermenter mit Feststoffdosierer, einem Nachgärer, einer Vorgrube, einem BHKW, einem Trafo, einer Waage, einer Siloplatte und einer Komponentenhalle mit Trocknung.

Die Erweiterung sieht das Aufstellen eines BHKW`s, den Neubau eines Endlagers, den Neubau eines Pumpraumes, das Aufstellen eines Containers für eine Notheizung und das Aufstellen eines Containers für die Aufbereitung und Wärmeübergabe vor. Auf diesem Container soll die Notfackel installiert werden.

Unter den Angaben zum geplanten Vorhaben findet sich, dass durch die installierten Maschinen, wie Rührwerke, Pumpen, BHKW, Separator zusätzliche Geräusche entstehen. Dem wird mit einer schallgünstigen Anordnung, einer Kapselung der Maschinen und neuester Technik entgegengewirkt.

Zur Herkunft der Biomasse wird erklärt, dass diese überwiegend und auf Dauer (d. h. mehr als 50 %), aus dem eigenen Betrieb stammt. Alle Anbauflächen der Biomasse zum Betreiben der Biogasanlage sind nahe gelegen, d. h. nicht weiter als 15-20 km von der Biogasanlage entfernt. Es wird erklärt, dass der Bauherr die nachwachsenden Rohstoffe ausschließlich auf seinen eigenen bzw. Pachtflächen in unmittelbarer Umgebung zur Biogasanlage anbauen. Die Gülle stammt zum Teil aus dem eigenen Betrieb. Die Gärreste der Biogasanlage werden auf den Eigen- und Pachtflächen ausgebracht und landwirtschaftlich verwertet. Aus dem Kapazitätennachweis ergibt sich, dass die Biogasanlage, mit den Gärsubstraten Rindergülle, Maissilage und Grassilage, betrieben werden soll.

Zur Erschließung wird erklärt, dass die Biogasanlage östlich der landwirtschaftlichen Hofanlage von Herrn Berg liegt. Die Anlage wird über die vorhandene Zufahrt der bereits genehmigten Biogasanlage angefahren.


Abstimmungstext:

Die Gemeinde erteilt vorbehaltlich der Privilegierung nach § 35 (1) Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) ihr Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Die Gemeinde nimmt mit Wohlwollen die Bereitschaft von Herrn Berg, für Straßenschäden aufzukommen und sich an Unterhaltungsmaßnahmen zu beteiligen, zur Kenntnis. Eine entsprechende Absichtserklärung wird der Bürgermeister mit Herrn Berg abschließen.



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Sylvia Boller
-Verwaltung-