Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | 25.11.2013 |
Gemeindevertretung | 10.12.2013 |
Betreff: |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Sachverhalt: |
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 55.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 704.400 € auf nunmehr 759.400 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 2.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 132.200 € auf nunmehr 134.300 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Anlagen: |
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 |