Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
26/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anja Schnutz   
 
21.11.2013

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 10.12.2013 

Betreff:
Widmungsverfahren für die Straße "Heiderader Weg"

Sachverhalt:

Für den Ausbau der Straße "Heiderader Weg" sollen von den Anliegern Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden. Dafür ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Da Widmungsunterlagen nicht vorhanden und die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, soll aus Gründen der Rechtssicherheit die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.


Abstimmungstext:

Folgende Straßen im Eigentum der Gemeinde Güby werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Nr.
Bezeichnung
Gemarkung
Flur
Flurstück/e
1
Heiderader Weg
Güby
1
  • 4/4
  • Teilfächen von 93/7, 44/2, und 16/3
2
Verbindungsweg zwischen Heiderader Weg und Borgwedeler Weg
Güby
1
  • Teilfläche von 16/3

Die Einstufung der unter der Nr. 1 aufgeführten Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße.

Die Einstufung der unter der Nr. 2 aufgeführten Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG als beschränkt öffentliche Straße. Die Benutzung wird auf den Fußgänger- und Radwegverkehr beschränkt.

Die genauen Bereiche der betroffenen Teilstücke sind in der Übersichtskarte entsprechend farblich gekennzeichnet



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Anja Schnutz
-Verwaltung-

Anlagen:
Lageplan