Folgende Straßen im Eigentum der Gemeinde Güby werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Nr. | Bezeichnung | Gemarkung | Flur | Flurstück/e |
1 | Heiderader Weg | Güby | 1 | - 4/4
- Teilfächen von 93/7, 44/2, und 16/3
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2 | Verbindungsweg zwischen Heiderader Weg und Borgwedeler Weg | Güby | 1 | |
Die Einstufung der unter der Nr. 1 aufgeführten Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße.
Die Einstufung der unter der Nr. 2 aufgeführten Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG als beschränkt öffentliche Straße. Die Benutzung wird auf den Fußgänger- und Radwegverkehr beschränkt.
Die genauen Bereiche der betroffenen Teilstücke sind in der Übersichtskarte entsprechend farblich gekennzeichnet