Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
5/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
24.02.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" - Fassung für die frühzeitige Beteiligung

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat am 14.05.2013 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen. Vorausgegangen sind Gespräche mit der Landesplanung und dem Kreis sowie die Erstellung einer Innenentwicklung-Analyse. Im Vordergrund steht der Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.

Es sind mehrere Gespräche mit den Grundeigentümern der zu überplanenden Flächen geführt worden, um die jeweiligen Interessenslagen und Wünsche aufzunehmen und zusammenzuführen. Zu berücksichtigen ist u. a. auch der maximale Entwicklungsrahmen, der einer ländlichen Gemeinde vom Land zugestanden wird.

In dem vorliegenden Bebauungskonzept ist versucht worden, möglichst viele Wünsche zu berücksichtigen unter Einbeziehung der Interessen der Gemeinde. Es handelt sich bei dem vorliegenden Planungskonzept noch nicht um ein Endprodukt, sondern während des Verfahrens können noch weitere Dinge in die Planung einfließen.

Zur Gemeindevertretersitzung am 10.12.2013 wurde folgendes beschlossen:
"Das vorliegende Planungskonzept vom 14.11.2013 hat die Zustimmung der Gemeinde mit folgenden Änderungen: Erklärt sich der Eigentümer des Grundstücks Dorfstraße 5 bereit, auch das jetzige Wohngebäude abzureißen, kann dort ein 3 WE Block und eine einzelne WE erstellt werden (insgesamt 10 WE). Bei dem Grundstück Heiderader Weg 2 möchte die Gemeinde die Grundstücksspitze in Richtung Dorfeiche als Grünfläche, Parkplatz oder möglicherweise als Spielplatz erwerben. Dem Eigentümer wird als Ausgleich eine weitere WE zwischen Grünfläche und Wohnhaus zugestanden (insgesamt 4 WE)."

Daraufhin wurden die Eigentümer um Stellungnahme gebeten. Der Eigentümer des Grundstückes Dorfstraße 5 hatte noch Nachfragen, hat aber keine Aussage zum Abriss gemacht.


Abstimmungstext:

Die Gemeinde Güby möchte mit der Fassung 2 (große Lösung) in die weitere Planung gehen, d. h. die frühzeitige Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung durchführen.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Bebauungskonzepte
Stand: 14.11.2013 (Fassung 1)
Stand: 14.11./25.10.2013 (Fassung 2)