Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | 01.12.2014 |
Gemeindevertretung | 15.12.2014 |
Betreff: |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 |
Sachverhalt: |
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 23.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 722.900 € auf nunmehr 746.300 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 12.500 € vermindert und damit gegenüber bisher 151.200 € auf nunmehr 138.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Anlagen: |
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 |