Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
7/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anja Schnutz   
 
18.02.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 17.03.2015 
Gemeindevertretung 31.03.2015 

Betreff:
Widmungsverfahren für mehrere Straßen in Güby

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Güby hat in ihrer Sitzung am 25.03.2014 beschlossen für die Straßen/Straßenabschnitte Pütscherstraße, Borgwedeler Weg, Louisenlunder Weg (bis Abfahrt Kapelle) und Schlagtor, die sich fast vollständig im Eigentum Dritter befinden, die Widmung anzustreben. Aufgrund des Ziel- und Quellverkehrs hinsichtlich der Nutzung der Mehrzweckhalle in Louisenlund hat der Eigentümer darum gebeten, den Louisenlunder Weg über die Abfahrt zur Kapelle hinaus bis zum Wendeplatz zu widmen. Da es in den Gesprächen mit ihm zu keiner Annäherung an den Kaufpreis gekommen ist, entfällt der angestrebte Erwerb der Straßenabschnitte und die erforderliche Zustimmung zur Widmung muss auf vertraglichem Wege erfolgen.

Für die Widmung der Pütscherstraße ist die vertragliche Zustimmung weiterer Grundstückseigentümer oder ein Grunderwerb durch die Gemeinde erforderlich, da der tatsächliche Verlauf der Straße über ihre Grundstücke führt.

Die Klassifizierung der Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz ist unabhängig von der Klassifizierung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht.


Abstimmungstext:

Vorbehaltlich der vertraglichen Zustimmung der Grundstückseigentümer werden folgende Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Nr.
Bezeichnung
Gemarkung
Flur
Flurstück/e
1
Pütscherstraße
Louisenlund
2
65/4
Teilflächen von 65/5, 65/6, 65/2, 65/3, 41/4 und 45/1
2
Borgwedeler Weg
Louisenlund
Güby
1
1
103
16/4
16/27
62/2
62/3
Teilflächen von 16/3, 96 und 93/7
3
Louisenlunder Weg
Louisenlund
1
95/3
Teilflächen von 95/6 und 70/1
4
Karlsstift
Louisenlund
1
Teilfläche von 98/1
5
Schlagtor
Louisenlund
1
Teilflächen von 98/1, 95/6 und 70/1

Die Einstufung der unter der Nr. 1, Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße.

Die Einstufung der unter der Nr. 2 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße.

Die genauen Bereiche der betroffenen Teilstücke sind in der Übersichtskarten entsprechend farblich gekennzeichnet.



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Anja Schnutz
-Verwaltung-

Anlagen:
Übersichtspläne