Die Gemeindevertretung der Gemeinde Güby hat in ihrer Sitzung am 25.03.2014 beschlossen für die Straßen/Straßenabschnitte Pütscherstraße, Borgwedeler Weg, Louisenlunder Weg (bis Abfahrt Kapelle) und Schlagtor, die sich fast vollständig im Eigentum Dritter befinden, die Widmung anzustreben. Aufgrund des Ziel- und Quellverkehrs hinsichtlich der Nutzung der Mehrzweckhalle in Louisenlund hat der Eigentümer darum gebeten, den Louisenlunder Weg über die Abfahrt zur Kapelle hinaus bis zum Wendeplatz zu widmen. Da es in den Gesprächen mit ihm zu keiner Annäherung an den Kaufpreis gekommen ist, entfällt der angestrebte Erwerb der Straßenabschnitte und die erforderliche Zustimmung zur Widmung muss auf vertraglichem Wege erfolgen.
Für die Widmung der Pütscherstraße ist die vertragliche Zustimmung weiterer Grundstückseigentümer oder ein Grunderwerb durch die Gemeinde erforderlich, da der tatsächliche Verlauf der Straße über ihre Grundstücke führt.
Die Klassifizierung der Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz ist unabhängig von der Klassifizierung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht.