Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
36/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Eckart, Bernd   
 
28.10.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 05.12.2016 
Gemeindevertretung 13.12.2016 

Betreff:
Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017

Sachverhalt:
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017.  

Abstimmungstext:
Für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Landgasthof Güby

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Michael Greve

stellv. Wahlvorsteher: Angelika Mätzler

Schriftführer:                        Hermann Busch

stellv. Schriftführer:             Sven Meier

Beisitzer:                        Peter Thordsen

Beisitzer/in:                        Hugo Thomsen

Beisitzer/in:                        Karl-Heinz Gomolzig

Beisitzer/in:                        Horst Wilke

Beisitzer/in:                        Rolf-Dieter Moritz

Beisitzer/in:                        Jan Pohl

                                         
Reserve:             ________________________  


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Bernd Eckart
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