Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
37/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Eckart, Bernd   
 
28.10.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 05.12.2016 
Gemeindevertretung 13.12.2016 

Betreff:
Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017

Sachverhalt:
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017.  

Abstimmungstext:
Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Landgasthof Güby


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Bernd Schröder

stellv. Wahlvorsteher: Manfred Pohl

Schriftführer:                        Ilse Lindig

stellv. Schriftführer:             Reinhard Grewe

Beisitzer:                        Nils Wilke

Beisitzer/in:                        Christa-Maria Gomolzig

Beisitzer/in:                        Manfred Radke

Beisitzer/in:                        Andre Mieth

Beisitzer/in:                        Andrea Petersen

Beisitzer/in:                        Frank Peklow

                                         
Reserve:             _________________________  


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Bernd Eckart
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