Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Wege- und Umweltausschuss | |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Anbringung eines Verkehrsspiegels "Am Hexenplatz / K 54" |
Sachverhalt: |
Ein Verkehrsspiegel ist rechtlich betrachtet weder ein Verkehrszeichen noch eine Verkehrseinrichtung im Sinne von § 43 StVO. Er kann daher nicht verkehrsbehördlich angeordnet werden. Es liegt im Ermessen des Straßenbaulastträgers (hier: Kreis Rendsburg-Eckernförde!), ob sie einen solchen errichtet oder nicht. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen einen entsprechenden Antrag auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels am "Hexenplatz / K 54“ an die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen. |