Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
26/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bettina Bober-Mohr   
 
28.08.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Anbringung eines Verkehrsspiegels "Am Hexenplatz / K 54"

Sachverhalt:
Ein Verkehrsspiegel ist rechtlich betrachtet weder ein Verkehrszeichen noch eine Verkehrseinrichtung im Sinne von § 43 StVO. Er kann daher nicht verkehrsbehördlich angeordnet werden. Es liegt im Ermessen des Straßenbaulastträgers (hier: Kreis Rendsburg-Eckernförde!), ob sie einen solchen errichtet oder nicht. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen einen entsprechenden Antrag auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels am "Hexenplatz / K 54 an die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen. 


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Bettina Bober-Mohr
-Verwaltung-