N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 26.06.2014.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  20.07 Uhr
Ende der Sitzung:  22.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Radeck
1. stellv. Bürgermeister Gerd-Hinrich Boll
2. stellv. Bürgermeister Torsten Denker
Gemeindevertreterin Christel Klöpper
Gemeindevertreterin Birgit Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreter Marc Quade
Gemeindevertreterin Ina Rambke
Gemeindevertreter Sönke Röhe
Gemeindevertreter Sven Schlömer
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2014
7. Einrichtung einer 5. Gruppe in der ev. Kindertagesstätte in Vogelsang-Grünholz
  Beschlussvorlage - 11/2014
8. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 10/2014
9. Ausbau der Straße Neu-Seeholz
10. Breitbanderschließung
  Beschlussvorlage - 12/2014
11. Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Herr Kellinghusen bittet um Mitteilung, warum die Prozentsätze für die Anliegerbeteiligung bei der geplanten Straßenausbaubeitragssatzung im Vergleich zu anderen Gemeinden höher sind. Frau Rambke erinnert hierzu an die finanzielle Situation der Gemeinde Holzdorf, die keine anderen Sätze zu läßt. Die Gemeinde ist bestrebt, diese niedrig zu halten. Sie hat aber auch nicht die möglichen Höchstsätze in die Satzung aufgenommen.

Herr Saggau verweist in diesem Zusammenhang auf die hohe finanzielle Belastung der Bürger z. B. am Ausbau der Straße Neu-Seeholz. Die Form des Ausbaus sollte daher immer auf eine lange Lebensdauer einer Straße ausgerichtet sein, da ansonsten die Anlieger vielleicht wieder nach 10 - 15 Jahren an den Kosten beteiligt werden. Herr Röhe erläutert kurz die Form des Ausbaus aus bautechnischer Sicht.

Herr Bürgermeister Radeck informiert kurz über die rechtliche Situation zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und den Zustand der Gemeindestraßen. Hier liegt ein Sanierungsstau vor, wodurch die Gemeinde in den nächsten Jahren dort großen Handlungsbedarf hat. Zum Erhalt muss auch über Tonagebeschränkungen nachgedacht werden.

In diesem Zusammenhang wird von Bürgern die Tonagebeschränkung für die Straße Neu-Seeholz angesprochen. Hierzu entsteht eine kontroverse Diskussion hinsichtlich der Einhaltung und der dadurch entstehenden Probleme z. B. für Landwirte.

Von Bürgern wird eine Nachvollziehbarkeit der Beteiligungsprozentsätze in der Straßenausbaubeitragssatzung gewünscht. Hierzu wird auf die noch stattfindende Informationsveranstaltung verwiesen.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Herr Röhe berichtet über die stattgefundene Anliegerversammlung zum Ausbau der Straße Neu-Seeholz. Dort wurden die möglichen Formen des Ausbaus vorgestellt, von denen eine, unter Einbeziehung der Anlieger, favorisiert wird.

Frau Klöpper teilt den Termin, 01.11., für das Laternelaufen mit und verweist auf die Aktion Ferienspaß mit drei Veranstaltungen, die noch bekanntgemacht werden.

Frau Rambke informiert über die abschließende Prüfung der Jahresrechnung, Beratung über den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung und über die möglichen Mehrkosten für die Gemeinde Holzdorf durch den Ausbau des Kindergartens Damp aufgrund der U3-Betreuung.


zu TOP 6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2014

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Holzdorf zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2013.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Holzdorf wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Einrichtung einer 5. Gruppe in der ev. Kindertagesstätte in Vogelsang-Grünholz
Beschlussvorlage - 11/2014

Die Gemeinde Damp plant einen Anbau an der bestehenden Kindertagesstätte in Vogelsang-Grünholz. Das Vorhaben soll der Einrichtung einer zusätzlichen Krippengruppe und der Erweiterung bzw. Veränderung von Funktionsräumen (Leitung, Personal, sanitäre Anlagen, gemeinschaftlicher Aktionsraum) dienen. Die Kirchengemeinde hat den Bedarf für die Errichtung der neuen Räumlichkeiten ermittelt und den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden dargelegt.
Die Baukosten sollen von der Gemeinde Damp getragen werden, wobei beabsichtigt ist, die Summe abzüglich zu erwartender Zuschüsse über 35 Jahre als zusätzliche Miete von der Kirchengemeinde als Trägerin der Kindertagesstätte zu erheben. Diese würde die erhöhte Miete wiederum in ihre Kostenabrechnung mit den Standortgemeinden Damp, Holzdorf und Thumby einbringen. Die Kirchenkreisverwaltung schätzt die jährlichen Ausgaben für die Krippengruppe auf 145.200,00 € und die Einnahmen auf 83.900,00 €, so dass sich ein Unterschuss von 54.800,00 € errechnet, der sich auf die Kirchengemeinde (5.500,00 €) und die politischen Gemeinden Damp (30.837,00 €), Holzdorf (15.794,00 €) sowie Thumby (6.769,00 €) verteilen würde.


Herr Bürgermeister Radeck erläutert den Sachverhalt über die Einrichtung einer 5. Gruppe zur U3-Betreuung im Kindergarten und den daraus resultierenden Mehrkosten für die Gemeinde. Die Elternbeteiligung soll in 3 Schritten auf 30 % erhöht werden. Die Kirche hat die tatsächlichen Kosten ab dem 01.08.2014 noch nicht vorgelegt.
Es wird insgesamt bemängelt, dass die Gemeinde in den Ausbau nicht involviert war bzw. nicht vorab umfassend informiert wurde. Herr Röhe macht darauf aufmerksam, dass nur über die Einführung der 5. Gruppe zu beraten ist. Die Kosten für eine Beteiligung werden billiger sein, wenn für verschiedene Einrichtungen ein Kostenausgleich zu zahlen ist.
Herr Boll befürwortet ein Wahlrecht für die Eltern und keine Beteiligung an dem Kindergarten.
Herr Radeck verweist auf die geringe Zeit zum Starttermin 01.08.2014 und schlägt vor ein Entscheidungsgremium aus den 3 Bürgermeistern und der Finanzausschussvorsitzenden zu bilden, dem die fehlenden Zahlen und Informationen vorgelegt werden. Dieses Gremium erhält von der Gemeindevertretung die Entscheidungsbefugnis, einer Vertragsänderung zu zustimmen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, aufgrund der zeitnah zu treffenden Entscheidung ein Entscheidungsgremium aus den 3 Bürgermeistern und der Finanzausschussvorsitzenden zu bilden, welchem die fehlenden Zahlen und Informationen vorgelegt werden. Das Gremium ist befugt, für die Gemeindevertretung die Entscheidung über eine entsprechende Vertragsänderung zu treffen.



Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorlage - 10/2014

Mit Inkrafttreten der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Landesgesetzgeber am 22.12.2012 die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit der Maßgabe wieder eingeführt, dass die Gemeinden mindestens 15 v.H. des Aufwandes tragen.
§ 8 KAG regelt die bisher auch möglichen einmaligen Ausbaubeiträge, die für eine konkrete Ausbaumaßnahme an einer bestimmten Straße einmalig von den anliegenden Grundstückseigentümern erhoben werden.

§ 8a KAG ermöglicht die Erhebung wiederkehrender Beiträge anstelle einmaliger Beiträge, wonach die jährlichen Investitionsaufwendungen für öffentliche Straßen, Weg und Plätze auf alle Grundstücke verteilt werden, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße ein besonderer Vorteil geboten wird.
Derzeit gibt es zu dieser Vorschrift viele rechtliche Fragen und in Schleswig-Holstein noch keine verwaltungsgerichtlich überprüfte Satzung. Z.B. müssen zu einem Abrechnungsgebiet zusammenfassbare Verkehrsanlagen für die Erhebung wiederkehrender Beiträge in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, was bei Straßen mit unterschiedlicher Verkehrsbedeutung im Innen- und Außenbereich sehr differenziert betrachtet werden muss.

Eine rechtswirksame Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge kann derzeit nicht vorgelegt werden, da die Verfassungsmäßigkeit dieser Abgabenart erheblichen Bedenken begegnet und daher dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorliegt. Diese noch ausstehende Entscheidung sollte abgewartet werden. In Abhängigkeit von dieser Entscheidung könnte eine weitere Beschäftigung mit wiederkehrenden Beiträgen dann mit fachlicher Beratung von außen und dem entsprechenden Zeitbedarf (geschätzt 2 Jahre nach BVerfG-Entscheidung) erfolgen.

Steht also eine Ausbaumaßnahme im beitragsrechtlichen Sinne an - hier der Ausbau der Straße Neu-Seeholz - kann diese rechtssicher zu diesem Zeitpunkt nur über die Erhebung einmaliger Beiträge abgewickelt werden.

Daher wurde der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf aufgrund einer Mustersatzung und anhand der neuesten Erkenntnisse aus Rechtsprechung von der Verwaltung erarbeitet.

Über den umzulegenden Beitragsanteil- und damit im Umkehrschluss den von der Gemeinde zu tragenden Aufwandsanteil- enthält die Satzung in § 4 je nach Art der Straße entsprechende Prozentsätze, über die die Gemeindevertretung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu entscheiden hat.

Achtung, die Zahlen in Klammern zeigen die Höchstsätze nach KAG bzw. neuester Kommentierung zum KAG und dienen hier zum Vergleich und dem besseren Verständnis!

Der Anliegeranteil könnte nach § 8 KAG bei Anliegerstraßen (= höchster Vorteil für den Anlieger, niedrigster Vorteil für die Allgemeinheit) bei 85 Prozent liegen.

Nunmehr hat der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT) eine Tabelle zu empfohlenen Anteilssätzen mit Höchstsätzen und einer sog. "Minimalregelung" veröffentlicht, deren wesentlichen Inhalt die von der Verwaltung erarbeitete Anlage 2 wiedergibt.

Der Satzungsentwurf enthält die nach der Veröffentlichung des SHGT möglichen niedrigsten Anliegeranteile mit 53 % für Anliegerstraßen, 25 % für Haupterschließungsstraßen (Fahrbahn u.a. Teileinrichtungen) und 10 % für Hauptverkehrsstraßen (Fahrbahn u.a. Teileinrichtungen).Diese Anteile sind aus der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg 1:1 übernommen und sind Ausfluss eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein (OVG).

Zu den Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen muss nach ständiger Rechtsprechung eine deutliche Abstufung der Vorteilsmöglichkeit erkennbar sein.
Auch muss die Satzung hinsichtlich der Verkehrsbedeutung der Teileinrichtungen von Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen wie Fahrbahn, Radwege, Gehwege usw. und den damit verbunden Vorteilen differenzieren.

Nach Auffassung der Verwaltung spiegelt sich die in Spalte 3 der Tabelle zum Ausdruck kommende erforderliche Verhältnismäßigkeit bei diesen Sätzen nur teilweise wider - siehe Spalte 5.

Das OVG kommt in seinem Urteil zur Wentorfer Satzung zu dem Ergebnis, dass die Anteilssätze (noch) nicht gegen das Vorteilsprinzip verstoßen.

Somit kann eine Gemeinde mit der entsprechenden finanziellen Ausstattung die dort genannte "OVG-Minimalregelung" anwenden.
Eine Gemeinde ohne entsprechende Ausstattung muss in Hinblick auf die Einnahmebeschaffungsgrundsätze nach § 76 Gemeindeordnung ihr Ermessen in Richtung Höchstsätze ausüben.

Bei einer Arbeitssitzung des Finanzausschusses wurden nach umfangreichen Erläuterungen der Materie durch die Verwaltung und Abwägung der Haushaltslage der Gemeinde differerenzierte Anteilssätze erarbeitet, die im überarbeiteten Satzungsentwurf vom 12.06.2014 enthalten sind.

Bis zum Abschluss einer Ausbaumaßnahme muss eine Beitragssatzung beschlossen werden, eine rechtswirksame Satzung muss bei Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (Abnahme) vorliegen.

Auf ein Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung wird verzichtet, da diesem rechtlich betrachtet nur deklaratorische Bedeutung zukommt und es keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit einer Satzung hat. Vor (und abschließend nach) jeder beitragsrelevanten Maßnahme ist die Zuordnung einer Straße zu einem Straßentyp in Anwendung des Satzungsrechts vorzunehmen und unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung, die Zuordnung hat keinen politischen Charakter.

Die Grundlagen für den Beitragsmaßstab in § 6 wie Vervielfältiger und Tiefenbegrenzung wurden aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung ermittelt.

§ 6 Abs. 5 legt die Höhe des sogenannten Artzuschlages fest. Dieser kann (und sollte in Hinblick auf die Vorteilsgerechtigkeit) gebiets- und grundstücksbezogen für gewerbliche Nutzung erhoben werden. Die Gemeinde hat hier einen Ermessensspielraum.
Nach der Rechtsprechung liegt die untere Grenze bei einem Artzuschlag von 10 v.H., die Obergrenze bei 100 v.H. Geläufig und grundsätzlich von der Rechtsprechung anerkannt sind 30 v.H. wie im Entwurf.

§ 6 Abs. 6 und 7 enthalten die sogenannte Mehrfacherschließungsermäßigung, die nicht Bestandteil der Satzung sein muss- der Gemeinde steht auch hier ein Ermessen zu. Gewährte Ermäßigungen gehen zu Lasten der Gemeinde.

§ 11 regelt mögliche Zahlungsaufschübe. Die Regelung nach Abs. 2 liegt im Ermessen der Gemeinde.



Frau Hagemeier vom Amt Schlei-Ostsee stellt den überarbeiteten Entwurf der Straßenausbaubeitragssatzung den Anwesenden vor.
Die Ausschussvorsitzende erklärt, dass während der Vorstellung Fragen zugelassen sind.

Die beantworteten Fragen der Bürger der Gemeinde Holzdorf werden im Folgenden stichpunktartig aufgelistet:
  • Anrechnung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
  • Beitragspflicht von landwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Verursacherprinzip (wer beschädigt durch Benutzung die Straße?) ist beitragsrechtlich grundsätzlich nicht relevant
  • Bestandsdauer von Satzungen und die Möglichkeit der Überarbeitung
  • Grundsätzliches zu wiederkehrenden Beiträgen / Entlastung von Anliegern, die vormals einmalige Beiträge gezahlt haben
  • Zuordnung der Straßentypen nach Abnahme der Maßnahme
  • Schuldfrage bei kurzzeitig nicht vorhandener Straßenbeschilderung für die Begrenzung des zulässigen Gewichts
  • Verteilung der Anliegeranteile
  • Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
  • Tiefenbegrenzung und die Berücksichtigung der tatsächlichen Bebauung
  • Definition Vollgeschoss
  • Zahl der Bewohner pro Grundstück beitragsrechtlich nicht relevant
  • Berücksichtigung von Eckgrundstücken
  • Möglichkeit der Einsichtnahme von Unterlagen
  • Verschleißdeckenerneuerung / Abgrenzung zwischen Unterhaltung / Erneuerung / Verbesserung
  • Zeitpunkt der Verabschiedung der Satzung



Beschluss:

Die Straßenausbaubeitragssatzung wird gemäß überarbeitetem Entwurf vom 12.06.2014 beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Ausbau der Straße Neu-Seeholz

Aufgrund der durchgeführten Anliegerversammlung schlägt Herr Röhe vor, den Planungsauftrag an das Ing.-Büro Aqua-Tec für den Ausbauentwurf gemäß Variante II mit rot gepflasterten Gehweg, alternativ in bituminöser Bauweise, zu erteilen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsauftrag an das Ing.-Büro Aqua-Tec für den Ausbauentwurf gemäß Variante II mit rot gepflasterten Gehweg, alternativ in bituminöser Bauweise, zu erteilen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Breitbanderschließung
Beschlussvorlage - 12/2014

Am 04. Juni 2014 hat eine Informationsveranstaltung zur Zukunft der Breitbandversorgung im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden, zu der je 2 Vertreter aller Gemeinden eingeladen waren. Deutlich wurde, dass ein ständig steigender Bedarf der Internetnutzung die Sicherstellung der entsprechenden Versorgung erfordert. Die verschiedenen Präsentationen sind der Homepage des Amtes unter www.amt-schlei-ostsee.de zu entnehmen. Wie eine solche Versorgung organisiert, gestaltet und unter Berücksichtigung von europäischem Vergabe- und Beihilferecht durchgeführt werden kann, obliegt zunächst einer Planung, deren Ergebnisse den einzelnen Gemeinden dargestellt werden, damit weitere Entscheidungen für eine Umsetzung getroffen werden können. Ein solches Projekt kann allerdings nur in der Gemeinschaft aller Gemeinden eines Gebietes erfolgreich umgesetzt werden, so dass zunächst die Beauftragung des Amtes mit der Durchführung der Planung erforderlich ist. Die Kosten für entsprechende Fremdvergaben durch das Amt sind ohne Ausschreibung schwer bezifferbar und hängen für die einzelne Gemeinde auch davon ab, wieviele Gemeinden sich beteiligen. In der Informationsveranstaltung wurde klar, dass ein Betrag von 2.000,00 € je Gemeinde in jedem Fall ausreichen würde, wenn sich nahezu alle Gemeinden beteiligen.


Beschluss:

Mit der Planung einer Breitbandversorgung wird das Amt Schlei-Ostsee beauftragt. Für erforderliche Fremdvergaben wird ein Betrag in Höhe von bis zu 2.000,00 € von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bekanntgaben

Es erfolgen keine Bekanntgaben.



Dirk Radeck  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer