N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 25.09.2014.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Radeck
1. stellv. Bürgermeister Gerd-Hinrich Boll
2. stellv. Bürgermeister Torsten Denker
Gemeindevertreterin Christel Klöpper
Gemeindevertreterin Birgit Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreter Marc Quade
Gemeindevertreterin Ina Rambke
Gemeindevertreter Sönke Röhe
Gemeindevertreter Sven Schlömer

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Einmaliger Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
  Beschlussvorlage - 21/2014
7. Jährlich zusätzliche Pauschalvergütung für den DRK-Ortsverband Holzdorf
  Beschlussvorlage - 20/2014
8. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "Windpark Holzdorf-"
für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen 'Bösby' und 'Staunerhütten' sowie nördlich der Gemeindstraße 'Grünlund'
  Beschlussvorlage - 18/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Radeck stellt den Antrag, die TOP 9 und 11 von der Tagesordnung abzusetzen, da ein Zuschussantrag auf eine EU-Förderung noch nicht gestellt werden kann. Des Weiteren sieht er noch Gesprächsbedarf , ob in der Gemeinde Holzdorf überhaupt noch der Wunsch nach Straßensanierung besteht. Hierzu wäre eine entsprechende Veranstaltung mit den Grundstückseigentümern durchzuführen, um eine Tendenz festzustellen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die TOP 9 und 11 von der Tagesordnung abzusetzen.

Ja-Stimmen                        : 9
Nein Stimmen                        : 0
Enthaltungen:                        : 1

Des Weiteren wird beantragt, den TOP 8 ebenfalls von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser mit den beiden v. g. TOP im Zusammenhang steht.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den TOP 8 ebenfalls von der Tagesordnung abzusetzen.

Ja-Stimmen                        : 8
Nein-Stimmen                        : 0
Enthaltungen                        : 2

Durch den Bürgermeister wird beantragt, die ursprünglichen Tagesordnungspunkte 11 und 12 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Es wird gebeten, die Sitzungstermine mit den Dienstterminen der Feuerwehr abzustimmen. Dieser Bitte wird künftig nachgekommen.

Die geplante Veranstaltung „Straßensanierung in der Gemeinde Holzdorf“ wird von den anwesenden Einwohnern begrüßt.

Es nachgefragt, ob das Thema "Wiederkehrende Beiträge" dann auch Thema sein kann. Herr Radeck verweist auf die rechtlich schwerige Materie "Wiederkehrende Beiträge". Das Thema wird daher auf der Veranstaltung vermutlich nicht diskutiert werden. Sollte es für die Gemeinde eine Alternative zur jetzigen Satzung werden, wird das Thema wieder aufgegriffen.  

Auf Nachfrage teilt Herr Radeck mit, dass die Straße "Neuseeholz" in diesem Jahr noch mitgeflickt wird.

Durch den Bürgermeister wird die Nutzung des Jugendraums für die Aktion Ferienspass in den Herbstferien zugesagt.
Die Kosten der Straßenflickarbeiten belaufen sich für 2014 auf ca. 14.000,- € und der Gesamthaushaltsansatz für die Haushaltsstelle "Straßen- und Wegeunterhaltung inkl. Winterdienst" auf 30.000,- €. Dies wird auf Anfrage mitgeteilt.

Hinsichtlich der letzten Sitzung des Bauausschusses wird nachgefragt, warum diese nicht bekannt gemacht worden ist. Auf diese Sitzung wurde leider in der Presse nicht hingewiesen, obwohl diese Info erhalten hat.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Durch Herrn Boll wird für den Ausschuss Jugend, Soziales und Kultur berichtet, dass die Initiative "Ferienspass" in den Sommerferien sehr gut angenommen wurde. Es waren teilweise 20 bis 40 Kinder bei einigen Veranstaltungen. Die Initiative hat eine tolle Resonanz erhalten. Es sind für die Herbstferien wieder 2 Veranstaltungen geplant. Im November wird eine Vortrag zur "Gewaltlosen Kommunikation" stattfinden. Hierfür muss ein geringer "Beitrag" erhoben werden.

Der Finanzausschuss hat nicht getagt, teilte Frau Rambke mit. Die nächste Sitzung wird im November stattfinden.

Herr Röhe informiert, dass alle Tagesordnungspunkte aus der letzten Bauausschusssitzung, Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Der Bericht des Bürgermeister wird dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 6. Einmaliger Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
Beschlussvorlage - 21/2014

Die Einrichtung "Haus Söby" des paritätischen Gesamtverbandes unterstützt den Gemeindearbeiter bei verschiedenen Tätigkeiten. Hierfür wird von der Einrichtung kein Geld genommen.


Herr Radeck informiert kurz über die Einrichtung "Haus Söby" und über die, von der Einrichtung, durchgeführten Garten- und Pflegearbeiten an den Ehrenmälern und den Banketten. Hier wurde gute Arbeit geleistet. Die Einrichtung darf allerdings keine Rechnung stellen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Einrichtung "Haus Söby" einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Jährlich zusätzliche Pauschalvergütung für den DRK-Ortsverband Holzdorf
Beschlussvorlage - 20/2014

Durch den Wegfall des Standortes "Am alten Bahndamm" des Altkleidercontainers in Holzdorf hat der DRK-Ortsverband Holzdorf einen Einnahmeverlust zu beklagen. Die Gemeinde erhält von der AWR für jeden Container einen Betrag in Höhe von 250 €, der weitergegeben werden kann.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem DRK Ortsverband Holzdorf eine jährliche Pauschalvergütung in Höhe von insgesamt 250,- € zu zahlen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 "Windpark Holzdorf-"
für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen 'Bösby' und 'Staunerhütten' sowie nördlich der Gemeindstraße 'Grünlund'
Beschlussvorlage - 18/2014

In der geplanten Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) zur Ausweisung von Eignungsgebietes für die Windenergienutzung ist in der Gemeinde Holzdorf ein Eignungsgebiet vorgesehen. Die Eignungsflächen mit einer Größe von ca. 29,4 ha liegen im Norden des Gemeindegebietes an der Grenze zur Gemeinde Thumby.

Mit einer Darstellung der Flächen im gemeindlichen Flächennutzungsplan kann die Gemeinde die Flächennutzung konkretisieren. Daher wurde am 03.12.2012 der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde beschlossen. Zwischenzeitlich wurde für dieses Verfahren die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Erste Stellungnahmen zu dieser Planung sind eingegangen, u. a. wurde durch die Landesplanung auf den fachgutachterlichen Prüfbedarf wegen des artenschutzrechtlichen Vorbehaltes hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde eine Untersuchung für den Seeadler beauftragt, wie in Beratungsgesprächen im LLUR und MELUR abgesprochen.
Diese Untersuchungsergebnisse liegen inzwischen fast komplett vor und wurden an das LLUR weitergereicht.

Um jedoch konkretere Festsetzungen festzuschreiben, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. In diesem Fall wäre es ein vorhabenbezogener B-Plan.
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Diskussionen zum Thema Windkraft im Raum Schwansen wurde durch die Verwaltung empfohlen, diese konkretisierende Bauleitplanung zu betreiben.
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).
Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.


Herr Bürgermeister Radeck erläutert die Vorlage und verliest einen Brief von Bürgern aus der Gemeinde zum geplanten "Windpark Holzdorf". Die Bürger werden auf ihr Schreiben eine schriftliche Antwort erhalten.
Hinsichtlich des zu beschließenden Aufstellungsbeschlusses entsteht eine kontroverse Diskussion.

Frau Rambke verweist auf eine am 15.09.2014 gesendte Mail an die Amtsverwaltung mit mehreren Fragen zum Windpark. Auf dieses Schreiben hat sie bisher keine Antwort. Des Weiteren beklagt sie, generell keine Informationen zu erhalten. Daher gibt Frau Rambke zu Protokoll, dass sie heute aufgrund von Informationsdefiziten, nicht über die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt abstimmen kann.

Herr Boll bittet zu prüfen, ob eine weitere Informationsveranstaltung zwecks Erläuterung der Planung zum Windpark, stattfinden kann. Herr Radeck wird versuchen, diese Bitte umzusetzen.

Frau Rambke gibt weiter zu Protokoll, dass die einzelnen Punkte der Arbeitsschritte in der Beschlussvorlagen chronologisch dargestellt werden müssen.

Frau Rambke stimmt zu diesen TOP nicht mit ab.


Beschluss:

1.            Es wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 "Windpark Holzdorf" der Gemeinde Holzdorf aufgestellt für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen "Bösby" und "Staunerhütten" sowie nördlich der Gemeindestraße "Grünlund". Planungsziel ist die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen.
2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

4.            Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.            Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scopingtermin erfolgen.

6.            Mit der Planung und der Verfahrensdurchführung (§ 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) soll das Planungsbüro Springer, 24866 Busdorf, beauftragt werden.

7.            Mit dem Vorhabenträger ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen. Unter Berücksichtigung des anhängigen Insolvenzverfahrens des Vorhabenträgers wird die Verwaltung beauftragt, im Kostenerstattungsvertrag die Übernahme der Planungskosten durch eine Bankbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts zu sichern.

            Die Kostenübernahmeerklärung muss rechtlich lückenlos abgesichert sein. Fachleute der Verwaltung oder Externe sollen dieses sicher stellen.



Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit her und teilt mit, dass ein Antrag nach § 7 BBergG im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG negativ beschieden wurde und dem Bürgermeister die Erlaubnis zur Annahme von Einladungen erteilt wurde.



Dirk Radeck  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer