N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 07.09.2015.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Radeck
1. stellv. Bürgermeister Gerd-Hinrich Boll
2. stellv. Bürgermeister Torsten Denker
Gemeindevertreterin Christel Klöpper
Gemeindevertreterin Birgit Koglin
Gemeindevertreter Norbert Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreter Sönke Röhe
Gemeindevertreter Sven Schlömer
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Marc Quade (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 16/2015
7. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 17/2015
8. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 15/2015
9. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
  Beschlussvorlage - 14/2015
10. Entschädigung für Mitglieder der Feuerwehr für "nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden" im Feuerwehrdienst
  Beschlussvorlage - 13/2015
11. Zusätzliche Beauftragung der Sanierung der Regenwasserkanäle in geschlossener Bauweise

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Röhe stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen neuen TOP 11 "Zusätzliche Beauftragung der Sanierung der Regenwasserkanäle in geschlossener Bauweise" zu erweitern. Er begründet es mit dem sehr günstigen Angebot für die Sanierung der Schmutzwasserkanäle in geschlossener Bauweise, welches die Ausschreibung ergeben hat. Die zusätzlichen Arbeiten würden Kosten von ca. 42.000,- € verursachen. Durch das günstige Ausschreibungsergebnis für SW-Kanäle wird der Haushaltsansatz von 115.000,- € durch die zusätzliche Beauftragung vermutlich nur geringfügig überschritten.

Weitere Änderungsvorschläge werden nicht gemacht.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Tagesordnung um den neuen TOP 11 "Zusätzliche Beauftragung der Sanierung der Regenwasserkanäle in geschlossener Bauweise" zu erweitern.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Ein Bericht des Bürgermeisters erfolgt von Herrn Radeck aufgrund von Urlaub nicht. Er bedankt sich bei Herrn Hans Werner Denker für die Vertretung des Gemeindearbeiters. Des Weiteren bedankt er sich bei Herrn Rüdiger Reimers für die Übergabe eines Sparbuches mit einem Guthaben von 407,- €. Dies existierte noch vom ehemaligen Festkomitee "Herbstball". Das Geld soll für die Jugendarbeit verwendet werden. Herrn Gerd-Heinrich Boll wird für die Durchführung der Aktion Ferienspaß gedankt.

Herr Boll berichtet aus der Vertretungszeit für den Bürgermeister über die Teilnahme am Kulturabend in der Gemeinde.

Herr Boll berichtet als Finanzausschussvorsitzender über folgende Punkte:

- Gründung eines Breitbandzweckverbandes
- Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
- Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
- Einzahlung Entschädigungsfound "Für nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden" Feuerwehr

Herr Röhe berichtet als Bau- und Wegeausschussvorsitzender über folgende Punkte:

- Ausschreibungsergebnisse Sanierung SW-Kanäle bei geschlossener Bauweise
- Zusätzliche Beauftragung Sanierung RW-Kanäle
- Erzielung Einigung Grunderwerb mit 2 Anlieger zum Ausbau Neuseeholz
- Sanierung eines Asphaltschadens
- Sandeintrag von Grundstücken in die Kanalisation
- Regulierung Unfallschaden Leitplanke Bösby zieht sich noch hin
- Probleme mit einer Grundstückszufahrt in Weihholz

Frau Klöpper berichtet als Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Soziales und Kultur:

- Ausschusssitzung am 14.09.2015
- Erstellung von Ständern zum Aushängen von Amtlichen Bekanntmachungen
- Aktion Ferienspaß, die wieder eine gute Resonanz hatte, auch wieder Aktionen in den
Herbstferien


zu TOP 6. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 16/2015

Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.


Herr Boll erläutert kurz den Zweck des Breitbandzweckverbandes und die Auswirkungen für die Gemeinde Holzdorf. Informationen hierzu sind auf der Homepage des Amtes zu finden.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 17/2015

Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.


Beschluss:

Die Verbandssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 15/2015

Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen sind. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden die bisherigen Summen in Prozentsätzen übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigenden Rundungsabweichungen kommen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gemäß Entwurf zu beschließen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
Beschlussvorlage - 14/2015

Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Holzdorf verliert im März 2016 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen.

Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet.
Auf Besonderheiten wird im Folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.

Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.
Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert.




Hinweis zu
§ 4 Abs.1:
Die Steuersätze wurden zuletzt zum 01.01.2010 erhöht:
  • für den ersten Hund von bisher 80 € auf 100 € pro Jahr
  • für den zweiten Hund von bisher 90 € auf 110 € pro Jahr
  • für jeden weiteren Hund von bisher 100 € auf 120 € pro Jahr

Eine Veränderung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeinde Holzdorf.


Beschluss:

Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgenden Änderungen beschlossen: § 6 Abs. 1 Buchstabe d sowie der § 7 werden gestrichen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Entschädigung für Mitglieder der Feuerwehr für "nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden" im Feuerwehrdienst
Beschlussvorlage - 13/2015

Mit Schreiben vom 27.05.2015 informiert die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) über einen neugegründeten Fonds mit dem Zweck, den Mitgliedern von Feuerwehren auch bei nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst eine hundertzprozentige Absicherung zu gewährleisten.

Hierfür wäre ein jährlicher Beitrag zu zahlen. Dieser bemisst sich nach der Anzahl der Einwohner. Je Einwohner werden etwa 0,03 € erhoben.

Für die Gemeinde Holzdorf ergäbe sich somit folgende Berechnung, wenn man die Einwohnerzahlen des statistichen Landesamtes für Hamburg und Schleswig-Holstein zum 30.09.2014 zugrunde legt.

862 Einwohner x 0,03 € = 25,86 € Gesamtjahresbeitrag

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigelegten Informationsmaterial der HFUK.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass eine Beauftragung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) für die Entschädigung von Feuerwehrmitgliedern für "nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden" im Feuerwehrdienst durch den Bürgermeister vorgenommen werden soll. Der Gesamtjahresbeitrag ist im Haushalt zur Verfügung zu stellen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Zusätzliche Beauftragung der Sanierung der Regenwasserkanäle in geschlossener Bauweise

Herr Röhe begründet die zusätzliche Beauftragung der Sanierung der RW-Kanäle mit dem sehr günstigen Angebot für die Sanierung der Schmutzwasserkanäle in geschlossener Bauweise, welches die Ausschreibung ergeben hat. Die zusätzlichen Arbeiten würden Kosten von ca. 41.650,- € verursachen. Durch das günstige Ausschreibungsergebnis für die SW-Kanalsanierung wird der Haushaltsansatz von 115.000,- € durch die zusätzliche Beauftragung der RW-Kanalsanierung, vermutlich nur geringfügig überschritten. Hierzu muss mit der Firma nachverhandelt werden und ein Nachtrag erstellt werden. Sollte dieser Nachtrag aber erheblich von der errechneten Summe von ca. 41.650,- € abweichen, erfolgt keine zusätzliche Beauftragung.

Beschluss:
Es wird beschlossen, aufgrund des günstigen Ausschreibungsergebnisses für die Sanierung der SW-Kanäle bei geschlossener Bauweise zusätzlich die Sanierung der RW-Kanäle ebenfalls bei geschlossener Bauweise für eine errechnete Summe von ca. 41.650,- € zu beauftragen. Der Haushaltsansatz von 115.000,- € wird dadurch vermutlich nur geringfügig überschritten. Sollte die Nachtragssumme für die RW-Kanalsanierung erheblich von der errechneten Summe abweichen, erfolgt keine Beauftragung.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Dirk Radeck  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer