N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 05.12.2016.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Radeck
1. stellv. Bürgermeister Gerd-Hinrich Boll
2. stellv. Bürgermeister Torsten Denker
Gemeindevertreterin Christel Klöpper
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreter Sönke Röhe
Gemeindevertreter Sven Schlömer

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Birgit Koglin (entschuldigt )
Gemeindevertreter Norbert Koglin (entschuldigt )
Gemeindevertreter Marc Quade (entschuldigt )
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
  Beschlussvorlage - 14/2016
7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
  Beschlussvorlage - 15/2016
8. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 13/2016
9. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
  Beschlussvorlage - 18/2016
10. Zulässigkeit des Einwohnerantrages Straßenausbau Neuseeholz
  Beschlussvorlage - 21/2016
11. Einwohnerantrag Straßenausbau Neuseeholz
  Beschlussvorlage - 20/2016
12. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
  Beschlussvorlage - 22/2016
13. Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung)
  Beschlussvorlage - 16/2016
14. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 17/2016
15. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 19/2016

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Link stellt den Antrag die TOP 13 und 14 als TOP 10 und 11 zu behandeln. Herr Bürgermeister Radeck stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen neuen TOP 12 "Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby" zu erweitern. Die folgenden TOP wären dann entsprechend neu zu nummerieren.

Beiden Anträgen wird einstimmig zugestimmt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
1.
Es wird auf 2 Knicks im Bereich Söby hingewiesen, die zurückzuschneiden sind. Die Äste ragen schon teilweise in die Fahrbahn. Herr Röhe informiert über die jährlich stattfindene Begehung der Gemeindestraßen. Er bittet die Grundstückseigentümer um Eigeninitiative hinsichtlich der Knickpflege.

2.
Es werden kritische Meinungen über den Verlauf der letzten Finanzausschusssitzung mitgeteilt.

3.
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, das noch keine Ausschreibung für die Straßensanierung "Neuseeholz" erfolgt ist.

4.
Es wird auf die 270 Mill. Euro für den Bundesverkehrswegeplan hingewiesen. Vielleicht macht dieser Plan die Erhebung von Ausbaubeiträgen überflüssig. Hierzu wird von Herrn Röhe mitgeteilt, dass von diesem Geld Holzdorf nichts erhalten wird.

5.
Auf den Hinweis, dass die Straße nach Rußlandmoor auch sanierungsbedürftig ist, teilt Herr Röhe mit, dass diese Straße nur auf ca. 70 Meter erneuerungswürdig ist. Die restliche Strecke bedarf nur einer neuen Verschleißdecke.

6.
Die Frage, ob die Gemeinde noch einen Beschluss über die durchzuführende Ausschreibung zur Straßensanierung "Neuseeholz" fassen muss, wird mit "nein" beantwortet.

7.
Auf Nachfrage wird zur Straße Neuseeholz mitgeteilt, dass grundsätzlich die Tonnagebeschränkung von 3,5 t bestehen bleibt und dass sich nach dem Ausbau der Straße an deren Klassifizierung nichts ändern wird.

8.
Zur Frage, warum die geplante Grundsteuererhöhung heute nicht auf der Tagesordnung steht, teilt Herr Radeck mit, dass dies mit dem Beschluss der Haushaltssatzung 2017 erfolgt. Dadurch werden ca. 17.000,- € Mehreinnahmen erzielt.

9.
Seitens einer Einwohnerin wir darauf hingewiesen, dass es sich bei der Grundsteuer um eine nicht zweckgebundene Einnahme handelt. Somit gehen diese im Haushalt unter, wenn die Maßnahme in 2017 nicht abgeschlossen wird. Herr Röhe teilt mit, dass diese in 2017 auch abgeschlossen wird.

10.
Warum das Modell der "Wiederkehrenden Beiträge" nicht angewendet wird. Herr Radeck teilt hierzu mit, dass die Gemeindevertretung dies so beschlossen hat.

11.
Es wird gefragt, wie es sich verhält, wenn von einmaligen Beiträgen auf wiederkehrende Beiträge umgestellt. Werden dann Anlieger von Straßensanierungsprojekten mit einmaligen Beiträgen besonders behandelt. Herr Radeck teilt mit, dass diese Anlieger bei einer Umstellung, dann besonders hinsichtlich der Beiträge berücksichtigt werden, um eine Doppeltbelastung zu vermeiden.



zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Herr Boll berichtet als Finanzausschussvorsitzender über die Beratungen zum Nachtrag 2016 und Haushalt 2017.

Herr Röhe informiert als Bauausschussvorsitzender über die Einzäunung der Kläranlage, dass die Kanalsanierungsarbeiten in offener Bauweise im Bereich der Kreisstraße vorgezogen werden müssen, da der Kreis plant, diese Straße nächstes Jahr zu sanieren. Des Weiteren bittet er alle Grundstückseigentümer, an das Knickputzen zu denken.

Herr Link teilt als Vorsitzender des Ausschusses für Jugend, Soziales und Kultur mit, dass das Laternelaufen wieder unter großer Beteiligung stattgefunden hat. Am 26.02.2017 wird Kinderfasching im Jugendraum veranstaltet.
In diesem Zusammenhang wird durch Herrn Boll über die gute Teilnahme an der Aktion Ferienspaß in den Herbstferien berichtet.
 

zu TOP 6. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
Beschlussvorlage - 14/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017. 

Beschluss:
Für die Bundestagsswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Jugendraum an der Turnhalle

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagsswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Dirk Radeck

stellv. Wahlvorsteher: Sven Schlömer

Schriftführer:                        Birgit Koglin

stellv. Schriftführer:             Norbert Koglin

Beisitzer:                        Torsten Denker

Beisitzer/in:                        Manfred Link

Beisitzer/in:                        Gerd-Heinrich Boll            

Beisitzer/in:                        Marc Quade

Beisitzer/in:                        Wolfgang Tröster

Beisitzer/in:                        Henning Jeß

                                         
Reserve:             Sönke Röhe, Edgar Fissler
 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
Beschlussvorlage - 15/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017. 

Beschluss:
Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Jugendraum an der Turnhalle


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Dirk Radeck

stellv. Wahlvorsteher: Sven Schlömer

Schriftführer:                        Birgit Koglin

stellv. Schriftführer:             Norbert Koglin

Beisitzer:                        Torsten Denker

Beisitzer/in:                        Manfred Link

Beisitzer/in:                        Gerd-Heinrich Boll            

Beisitzer/in:                        Marc Quade

Beisitzer/in:                        Wolfgang Tröster

Beisitzer/in:                        Henning Jeß

                                         
Reserve:             Sönke Röhe, Edgar Fissler

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 13/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministerium für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
 

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.
    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
Beschlussvorlage - 18/2016
Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird.

Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.

Beschluss:
  1. Die Gemeindevertretung hält die Ausweisung von Windeignungsflächen im Gemeindegebiet tendenziell für geboten.
  2. Soweit weitere Gemeinden der Region Schlei-Ostsee einen gleichlautenden Beschluss fassen, soll gemeinsam eine Stellungnahme erarbeitet werden, soweit dieses argumentativ gebietsübergreifend sinnhaft erscheint.
  3. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Bürgermeistern derjenigen Gemeinden die eine gemeinsame Stellungnahme vorbereiten lassen wollen, bei Bedarf externe fachliche Unterstützung einzuholen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Zulässigkeit des Einwohnerantrages Straßenausbau Neuseeholz
Beschlussvorlage - 21/2016
Mit Schreiben vom 17.11.2016 beantragen Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Holzdorf bezüglich des Ausbaus der Straße Neuseeholz verschiedene Punkte verwaltungsrechtlich prüfen zu lassen. Die Gemeindevertretung hat ihr obliegende Selbstverwaltungsaufgaben zu beraten und zu entscheiden, wenn ein zulässiger Einwohnerantrag gemäß § 16f Gemeindeordnung vorliegt. Von 758 14jährigen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Holzdorf haben den Antrag 96 Einwohnerinnen und Einwohner gültig (5 ungültig) unterzeichnet, so dass das erforderliche Quorum von 5% mit 12,7% überschritten wurde. Bei einem Prüfungsauftrag im Zusammenhang mit der gemeindlichen Straßenbaubeitragssatzung handelt es sich auch um eine Selbstverwaltungsaufgabe in Zuständigkeit der Gemeindevertretung. Es sind keine Gründe ersichtlich, die zu einer Unzulässigkeit des Einwohnerantrages führen.

Beschluss:
Die Zulässigkeit des Einwohnerantrages wird festgestellt.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einwohnerantrag Straßenausbau Neuseeholz
Beschlussvorlage - 20/2016
Mit Schreiben vom 17.11.2016 wurde ein Einwohnerantrag mit 101 Unterschriften zum Straßenausbau Neuseeholz eingereicht. Vertretungsberechtigt sind Horst und Regina Daniel, Detlef und Britta Daniel und Britta Klöpper-Daniel.

In dem Einwohnerantrag wird die Auffassung vertreten, dass die Gestaltung des Ausbaus der Straße Neuseeholz durch die Gemeindevertretung Holzdorf nicht sachgerecht geregelt wird. Es wird beantragt, folgende Punkte verwaltungsrechtlich prüfen zu lassen:
  • Schulweg
  • Berechnung der Außenbereiche
  • Einstufung der Straßen
  • Wiederkehrende Beiträge
 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die im Einwohnerantrag vom 17.11.2016 genannten Punkte
  • Schulweg
  • Berechnung der Außenbereiche
  • Einstufung der Straßen
  • Wiederkehrende Beiträge
verwaltungsrechtlich prüfen zu lassen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
Beschlussvorlage - 22/2016

Die Einrichtung "Haus Söby" des paritätischen Gesamtverbandes unterstützt den Gemeindearbeiter bei verschiedenen Tätigkeiten. Hierfür wird von der Einrichtung kein Geld genommen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Einrichtung "Haus Söby" einen Zuschuss in Höhe von 250 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung)
Beschlussvorlage - 16/2016
In ihrer Sitzung am 26.06.2014 hat die Gemeindevertretung den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung mit Anliegeranteillsätzen in Höhe von 70 v.H. für Anliegerstraßen und entsprechend geringeren Sätzen für Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen beschlossen.

Nunmehr ist es das Bestreben der Gemeinde, die Anteilssätze nach dem vorliegenden Entwurf zur 1. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitrgassatzungvom 15.11.2016 zu verringern, um die Beitragsbelastungen der Eigentümer an auszubauenden Straßen zu senken.


Herr Bürgermeister Radeck erläutert kurz den Hintergrund zum Erlass der 1. Nachtragssatzung und informiert über die Verändeurng der einzelnen Prozentsätze.

Frau Klöpper und Herr Link teilen mit, dass sie gegen den Erlass der Nachtragssatzung stimmen werden.

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung wird in der vorliegenden Fassung des Entwurfs vom 15.11.2016 beschlossen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorlage - 17/2016
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und dem 2. Nachtragshaushaltsplan.

Herr Boll informiert über die positive Einnahmenentwicklung und der dadurch möglichen hohen Zuführung an die allgemeine Rücklage.

Frau Klöpper und Herr Link teilen mit, dass sie aufgrund des getätigten Aktienerwerbs gegen den Nachtrag 2016 stimmen werden.

Beschluss:

Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 19/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Herr Boll stellt die Eckdaten des Haushalts 2017 sowie die Veränderung bei den Hebesätzen der Realsteuern vor.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.037.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.037.200,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      68.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      68.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      15.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          390%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          390%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         365%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.
§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Dirk Radeck  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer