N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 11.12.2017.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Radeck
1. stellv. Bürgermeister Gerd-Hinrich Boll
2. stellv. Bürgermeister Torsten Denker
Gemeindevertreter Edgar Fisler
Gemeindevertreterin Birgit Koglin
Gemeindevertreter Norbert Koglin
Gemeindevertreter Sönke Röhe
Gemeindevertreter Sven Schlömer

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Manfred Link (entschuldigt )
Gemeindevertreter Marc Quade (entschuldigt )
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 25/2017
7. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 27/2017
8. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
  Beschlussvorlage - 28/2017
9. Sanierung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Damp
  Beschlussvorlage - 24/2017
10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 29/2017
11. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 30/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Es wird nach der gesetzlichen Grundlage gefragt, weshalb die "Bürgermeisterkanäle Seeholz" und Holzdorf unterschiedlich behandelt werden.

Herr Radeck teilt mit, dass der Kanal in Seeholz nicht der Gemeinde gehört und somit diese für den Kanal nicht zuständig ist. Der Holzdorfer Kanal befindet sich in der Zuständigkeit der Gemeinde. Dieser wurde stillgelegt. Die festgestellten Fehlanschlüsse an diesen Kanal müssen beseitigt werden und es hat ein Anschluss an die gemeindlichen Kanalisation zu erfolgen. 

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Herr Bürgermeister Radeck informiert über folgende Punkte:

Breitbandversorgung Glasfaserverkabelung

Auf der letzten Sitzung des Breitbandzweckverbands am 30.11.2017 konnten wir feststellen, dass der Ausbau schneller voranschreitet, als geplant. In allen Gemeinden wurde das Ziel von 60 % Erstverträgen erreicht. Die Gemeinde Gammelby hat die Spitzenquote von 95% gebracht. Ab Mitte 2018 werden auch in unserer Gemeinde die Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Schleswiger Stadtwerken weiter intensiviert. Auch wir müssen diese 60% erreichen, damit die Bagger nicht an unserer Gemeinde vorbei fahren.
Wenn dies der Fall ist, werden zur Zeit 95% aller Haushalte angeschlossen. Voraussichtlich ab dem nächsten Jahr werden Bundesfördermittel eingeworben, um eine dann vertragsgemäße Anschlussquote von 100% hinzubekommen, die dann ab 2019 umgesetzt wird. Allein um diese letzten 5% auch noch einzufangen, entstehen Baukosten von ca. 6 Millionen Euro!
Hierfür hat unser Ministerpräsident seine finanzielle Unterstützung zugesagt.

Neuer Bürgerraum, Nutzung der Turnhalle für größere Veranstaltungen

Der Jugendraum in der Turnhalle Seeholz ist ab sofort nicht mehr nur als Jugendraum nutzbar. Die Sperrfrist für die eingeschränkte Nutzung aufgrund der Nutzung von Fördergeldern bei der Erbauung des Raumes ist abgelaufen. Der Raum kann ab sofort als Bürgerraum, auch für private Feierlichkeiten gemietet werden. Eine Nutzungs- und Hausordnung, sowie eine Gebührenordnung müssen noch überarbeitet werden.
Aufgrund des letzten Workshops zur Entwicklung der Gemeinde, wurde eneut die Nutzung der Sporthalle für Feierlichkeiten gewünscht.
Die Sporthalle gehört dem Amt Schlei-Ostsee bzw. dem Schulverband Waabs und ist zur dauerhaften Nutzung an den Sportverein VFL Damp verpachtet. Somit hat der Verein die alleinige Verfügungsgewalt über die Halle.
Termine zur Nutzung und der Zweck einer Veranstaltung müssen also vom VFL mitgetragen werden und verlangen dessen Zustimmung.
Für die Nutzung eines transportablen Hallenbodens stehen wir mit der Gemeinde Rieseby in Verhandlung.

Feuerwehr

Es war mir in diesem Jahr aufgrund einer Terminüberschneidung nicht möglich am 30.11. 2017 am abschließenden Übungsabend unserer Feuerwehr teilzunehmen. Daher bedanke ich mich auf diesem Wege bei allen Feuerwehrfrauen und –männern für die auch in diesem Jahr geleisteten Dienste herzlich. Es ist wirklich nicht selbstverständlich, dass diese Frauen und Männer sich ehrenamtlich immer wieder den Herausforderungen des Feuerwehrdienstes stellen. Als kleines Dankeschön habe ich wieder zwei Kisten Bier auf Kosten der Gemeinde bereitstellen lassen. Ich hoffe das Bier hat geschmeckt!
In diesem Jahr haben wir am Gebäude der Feuerwehr zwei neue Rolltore einbauen lassen. Die alten Tore waren undicht und nicht mehr so funktionstüchtig. Diese Tore waren über 40 Jahre alt und der Zahn der Zeit hatte ordentlich an ihnen genagt.
Aus dem gleichen Grund werden wir im kommenden Jahr eine der beiden transportablen Wasserpumpen der Wehr austauschen. Die Kosten belaufen sich dafür auf ca. 15.000 €.
Ein Ersatz für die zweite Pumpe ist dann in 2019 geplant.

Neuseeholz

Die Straße Neu-Seeholz ist größtenteils fertiggestellt. Es sind noch kleinere Arbeiten an der Straße durchzuführen und die Straßenbeleuchtung konnte bisher, aufgrund von Lieferschwierigkeiten, noch nicht fertiggestellt werden.
Trotz der doch sehr widrigen Wetterlage über die gesamte Bauzeit wurde die Straße termingerecht fertiggestellt. Durch bauliche Tätigkeiten wurden kleinere Schäden verursacht, die auch zu Unannehmlichkeiten bei den Anliegern führten. Diese wurden aber zeitnah und umgehend behoben. Hierfür entschuldige ich mich und bitte im Nachhinein um Verständnis.
Wie es wohl schon jeder soweit mitbekommen hat, wird das Land Schleswig-Holstein in seiner Dezembersitzung das Gesetz zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen soweit ändern, als das es voraussichtlich ab Januar 2018 in der Entscheidung der Gemeinden liegt Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Die Gemeindevertretung Holzdorf wird, sobald das neue Gesetz Rechtskraft erlangt hat, vermutlich zum 01.Januar 2018, eine Beschlussvorlage in einer außerplanmäßigen Sitzung der GV abstimmen, um dieses neue Gesetz in der Form auch anzuwenden und die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde abschaffen, sofern eine Stimmenmehrheit erwirkt wird.
Ich persönlich bin froh, wenn das so kommt! Es war und ist nicht tragbar, dass einzelne Bürger in der Gemeinde zur Zahlung von dermaßen hohen Beiträgen herangezogen werden. Die neue, künftige Gesetzeslage erlaubt es uns endlich diesem Spuk ein Ende zu bereiten. Dies war im Übrigen immer unser Bestreben, aber durch die derzeit geltende Gesetzeslage nicht umsetzbar.
Mit welchem Finanzierungsmodell die entstandenen Kosten des sogenannten Anliegeranteils durch die Gemeinde zu zahlen sind, wird in dieser Sitzung mit den Beschlussvorlagen zum Nachtragshaushalt 2017 und Haushalt 2018 beratschlagt und abstimmt.
Auch wenn der Haushalt der Gemeinde in den nächsten Jahren etwas knapp bemessen sein wird, so können wir uns den Ausbau der Straße Neuseeholz trotzdem leisten. In Anbetracht der Tatsache, dass die Mittelzuweisungen durch den Kreis und das Land Schleswig-Holstein auf Grundlage des neu zu erstellenden Finanzausgleichsgesetzes die Rücklage der Gemeinde stärken wird, ist nicht davon auszugehen, dass wir Fehlzuweisungen im Haushalt zu erwarten haben. Ich bedanke mich daher ausdrücklich bei den Mitgliedern der Gemeindevertretung für ihre konstruktive Mitarbeit bei der Umsetzung des Projektes Straßenneubau Neuseeholz! Wir haben uns in den letzten Jahren aber auch mit anderen großen Projekten in allen Fachbereichen des Bauausschusses, des Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Jugend, Sport und Soziales beschäftigt. Hierzu möchte ich die einzelnen Ausschussvorsitzenden bitten einen kurzen Sachstandsbericht abzugeben, der auch einen Ausblick auf zukünftige Projekte beinhaltet:

Ich bedanke mich herzlich bei allen Mitgliedern der Gemeindevertretung, die über das normale Maß hinaus sich mit ihrem Fachwissen engagiert eingebracht haben. Wir sind über die Jahre zu einem sehr kompetenten und leistungsfähiges Team zusammengewachsen.
In einer Demokratie ist es nicht möglich alle Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde für eine 100 %ige Zufriedenheit zu erreichen. Aus diesem Grund freue ich mich, dass sich in unserer Gemeinde eine zweite politische Kraft bildet. Dieser Gegenpol wird der Gemeinde hoffentlich einen höheren Grad der Zufriedenheit verschaffen.

Dank an Hans-Werner Denker

Ich danke auch in diesem Jahr wieder Herrn Hans-Werner Denker herzlich für seinen Einsatz und sein Engagement. Er hat auch in diesem Jahr wieder unseren Gemeindearbeiter Herrn Leffers in der Urlaubszeit tatkräftig unterstützt und die Mülleimer an den Straßen in dessen Abwesenheit geleert.
Ich überreiche Ihm hiermit als kleines Dankeschön ein Geldgeschenk.

Gruß an alle Bürger

Abschließend wünsche ich allen Bürgerinnen und Bürgern eine ruhige und beschauliche Vorweihnachtszeit, ein schönes Weihnachtsfest im Kreise ihrer Lieben und einen schönen Jahreswechsel in das Jahr 2018 mit allen guten Wünschen, Hoffnungen, Gesundheit und Zufriedenheit.


Herr Boll als Finanzausschussvorsitzender berichtet über die intensiven Beratungen zum Nachtrag 2017 und den Haushalt 2018. Hierzu geht er auf die Veränderungen durch den Nachtrag 2017 gegenüber dem Haushalt 2017 ein. Des Weiteren stellt er die Eckdaten des Haushalt 2018 vor, wobei auf einzelne Positionen ausführlicher eingegangen wird.


Der Bauausschussvorsitzende, Herr Röhe teilt folgendes mit:

- 1. Stufe Kanalsanierung abgeschlossen
- Geplante Verdimmung von Abwasserleitungen in Holzdorf
- Kanalsanierung bis 2025
- Pumpensanierung in Söby ist finanziell abgedeckt
- Straßendurchlässe werden aufgenommen
- Neue Bänke aufgestellt
- Alte Verkehrsschilder ausgetauscht
- Einzäunung Kläranlage durchgefrührt
- Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
- Straßensanierung in Neuseeholz wird günstiger
- 10 Tonnen Material für Straßenflickarbeiten verbraucht
- Zum 2. Erntestammtisch durchgeführt zwecks Probleme mit mit schweren landwirtschaftl.
Fahrzeugen
- Gräben und Mulden müssen unbedingt unterhalten werden


Aus dem Ausschuss für Jugend, Sozialen und Kultur, berichtet Herr Jeß, dass dieser sich mit der Planung von Veranstaltungen beschäftigt und die dafür notwendigen Einkäufe erledigt. Hierbei wird der Ausschuss gut von Bürgern aus der Gemeinde unterstützt. Hierbei geht er auf die traditionellen Veranstaltungen "Fasching"und "Ostereier suchen" aber auch auf den" Holzdorfer Maimarkt" und die Aktion "Ferienspaß" ein. Des Weiteren verweist er auf die Aufstellung von "Schwarzen Brettern" in einzelnen Ortsteilen, Durchführung einer Bereisung zum Thema "Markttreff", Veranstaltung einer Auktion auf dem Maimarkt.
Neue Ideen die im Ausschuss diskutiert werden:
- Ernte- oder Herbstball wieder veranstalten
- Aktion "Jugend für Jugend" zusammen mit den Jugendlichen
- Unterstützung von Straßenfesten
- Planung eines Rentnertreffs


zu TOP 6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 25/2017
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist.  


Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahllokal: Jugendraum an der Turnhalle in Seeholz

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Klaus Risowski   
  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             SilkeReimers
  3) Schriftführer/in:                         Anja Schütt
  4) stellv. Schriftführer/in:             Marco von der Linde
  5) Beisitzer/in:                         Birgit Kiehn
  6) Beisitzer/in:                         Andrea Wittenberg
  7) Beisitzer/in:                         Jan-Ole Hoffmann
  8) Beisitzer/in:                         ?
  9) Beisitzer/in:                        ?
10) Beisitzer/in:                        ?                 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 27/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren. Auf den Grundsatzbeschluss der Gemeinde Holzdorf, dass nur örtliche Vereine bezuschusst werden, wird verwiesen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
Beschlussvorlage - 28/2017

Die Einrichtung "Haus Söby" des paritätischen Gesamtverbandes unterstützt den Gemeindearbeiter bei verschiedenen Tätigkeiten. Hierfür wird von der Einrichtung kein Geld genommen. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Einrichtung "Haus Söby" einen Zuschuss in Höhe von 250 € zu gewähren. 


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Sanierung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Damp
Beschlussvorlage - 24/2017

Die Gemeinden Thumby, Holzdorf und Damp haben einen Vertrag mit der Kirchengemeinde Sieseby über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz. Die Gemeinde Damp ist Eigentümerin des Kindergartengebäudes und ist damit Vermieterin. Nunmehr hat die Kindergartenleitung einen Antrag auf Küchensanierung an den Bürgermeister der Gemeinde Damp gerichtet. Das Angebot einer Kinderbetreuung über die Mittagszeit hinaus mitsamt der Mittagsmahlzeit wird zunehmend in Anspruch genommen. Daher ist es schon jetzt so, dass die Einnahme der Mittagsmahlzeit in dem dafür vorgesehenen Küchenraum nur in Etappen möglich ist. Ferner ist die alte Küche zur Aufnahme der Geräte für die Zubereitung des gelieferten Essens nicht tauglich. Sie wird im Grunde genommen nur provisorisch betrieben. Die Lagerung des gelieferten Essens in einem Gefrierschrank findet derzeit suboptimal statt. Die Kapazität der Kühl-Gefrier-Kombination ist zu gering. Das Abwaschen und Verstauen des Geschirrs ist nicht dauerhaft gelöst. Schon vor Jahren war der Zustand der Küchenmöbel und insbesondere der Arbeitsplatte ein Thema. Seinerzeit hat man aber den Focus zunächst auf die sanierungsbedürftigen WCs und anschließend auf die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten mit dem großen Anbau gesetzt.

Den Antrag verfolgend hat der Bürgermeister der Gemeinde Damp Gespräche mit den Vertragspartnern, sprich mit der Bürgermeisterin von Thumby, dem Bürgermeister der Gemeinde Holzdorf und der Pastorin geführt. In diesem Gespräch hat der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde Damp dem Begehren des Kindergartens entsprechen würde, wenn die übrigen Vertragsparteien das Projekt mit tragen und finanzieren. Die Repräsentanten der Vertragspartner haben der von der Gemeinde Damp vorgeschlagenen Vorgehensweise unter Vorbehalt der Zustimmung der jeweils beschlussfassenden Gremien zugestimmt. Daher hat die Gemeinde Damp die Planungen aufgenommen und stellt diese mit dieser Vorlage vor.

Der o.g. Vertrag der Träger läuft nur noch bis Ende 2021. Um sicher zu gehen, dass die Refinanzierung der Kosten von allen Vertragspartnern getragen wird, soll eine Vereinbarung geschlossen werden. Die gemäß Kostenschätzung ermittelten Investitionskosten von rund 70.000 € sollen binnen 6 Jahren durch Mieteinnahmen refinanziert werden, d.h. es sind jährlich ca. 11.667 € über die Miete zu schultern. Der Anteil der Gemeinde Holzdorf ergibt sich aus dem o.g. Vertragsverhältnis und bemisst sich nicht zuletzt auch anhand der Kinderzahl aus der Gemeinde. In der zu schließenden Vereinbarung soll jedenfalls zum Ausdruck kommen, dass für den Fall einer vorzeitigen Kündigung eines Vertragspartners eine Vermögensauseinandersetzung zu erfolgen hat.


Der Wortlaut der Vereinbarung wird erst formuliert, wenn alle Parteien der generellen Vorgehensweise zugestimmt haben.

Ein Zuschussantrag an den Kreis-Rendsburg-Eckernförde würde im Falle positiver Beschlüsse aller Beteiligten gestellt. Ob, wie hoch und wann ein Zuschuss gewährt wird, ist derzeit nicht absehbar.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Küchensanierung im Kindergarten Damp zuzustimmen. Der im Sachverhalt beschriebenen Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Holzdorf wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird autorisiert, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass bei künftigen Baumaßnahmen eine rechtzeitige Einbindung der Gemeinde Holzdorf erfolgt.   


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 29/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. 


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen. 


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 30/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.108.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.108.900,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      148.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      148.400,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      50.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,31Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          390%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          390%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         365%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.
§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.

 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefaßten Beschlüsse bekannt.


Dirk Radeck  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer