N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 30.10.2013.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster
Ausschussvorsitzende Ina Rambke
Ausschussmitglied Christel Klöpper
Ausschussmitglied Sönke Röhe
Ausschussmitglied Sven Schlömer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Radeck
Gemeindevertreter Torsten Denker
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2013
  Beschlussvorlage - 17/2013
5. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 18/2013
6. Einwohnerfragestunde
7. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Für Frau Koglin nimmt Herr Tröster als stellv. Mitglied stimmberechtigt an der Sitzung teil.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorlage - 17/2013

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.
Mehrheitlich wird beschlossen, die Anschaffung eines Motorbesens (4.000 €) aus dem Entwurf herauszunehmen.
Damit beträgt die Rücklagenentnahme nunmehr 36.300 €. Der Rücklagenstand wird dann am 31.12.2013 insgesamt 54.000 € betragen.
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts betragen dann nunmehr 72.800 €.

Der Ausschuss spricht mit den genannten Änderungen folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 18/2013
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2014 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.
In der Beratung werden folgende Änderungen vorgenommen:
Die Einnahme aus der Konzessionsabgabe wird um 10.000 € auf nunmehr 20.000 € erhöht.
Damit beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt 38.100 € (Anteil Abwasser 34.900 €). Eine Zuführung vom Vermögenhaushalt ist nicht mehr notwendig.
Statt einer Rücklagenentnahme in Höhe von 6.800 € können nunmehr 3.200 € der Rücklage zugeführt werden.
Der Rücklagenstand wird somit voraussichtlich 57.000 € am Ende des Jahres 2014 betragen.
Der Pauschalbetrag für die Jugendgruppe Holzdorf des DRK in Höhe von 102 € wird gestrichen.

Der Ausschuss spricht mit den genannten Änderungen folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               936.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              936.600,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              38.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               38.100,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         1,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          350 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 7. Bekanntgaben
Herr Erichsen verteilt den Haushaltserlass 2014.


Ulrich Erichsen  Ina Rambke 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende