N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 01.12.2014.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.10 Uhr

Anwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Koglin
Ausschussmitglied Sönke Röhe
Ausschussmitglied Sven Schlömer

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Christel Klöpper (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Radeck
Gemeindevertreter Gerd-Hinrich Boll
Gemeindevertreter Torsten Denker
Gemeindevertreter Manfred Link
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 23/2014
6. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
  Beschlussvorlage - 22/2014
7. Zuschussantrag der Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche
  Beschlussvorlage - 31/2014
8. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 24/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die stellv. Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Horst Daniel fragt, warum keine Ankündigung der Sitzung in der Eckernförder Zeitung war und warum niemand von der EZ anwesend ist.
Bürgermeister Radeck und Herr Erichsen antworten, dass die Eckernförder Zeitung zu jeder Sitzung eingeladen wird. Auf die Vorankündigung und die Anwesenheit der Pressevertreter kann die Gemeinde keinen Einfluß nehmen.

Iris Dahl fragt, warum der Ausbau Neu-Seeholz nicht auf der Tagesordnung des Finanzausschusses zu finden ist. Bürgermeister Radeck antwortet, dass die Finanzierung besprochen ist und die Angelegenheit auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung am 10.12.2014 steht.

Iris Dahl hält den Ausbau Neu-Seeholz aus Sicht der Anlieger und der Gemeinde für zweifelhaft.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 23/2014

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Erwerb Kommunalfahrzeug (7.500 €) wird in den Haushalt 2015 genommen
  • Neuer Ansatz Rücklagenentnahme = 34.600 €

Rücklagenstand per 31.12.2014 = 61.000 €

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zuschuss für das dänische Büchereiwesen für das Jahr 2015
Ggf.: Fassung eines Grundsatzbeschlusses
Beschlussvorlage - 22/2014

Die dänische Zentralbibliothek hat für das Jahr 2015 einen Zuschuss zur Förderung des dänsichen Büchereiwesens beantragt.
Gleichlautende Anträge wiederholen sich jährlich und werden regelmäßig in den gemeindlichen Gremien behandelt. Die Bezuschussung von Kindergärten der dänischen Minderheit wurde bereits vor Jahren (auswärtigen) deutschen Kindergärten gleichgestellt. Hierbei ging es um ein vielfaches dessen, was bei einer Unterstützung der jetzt in Rede stehenden Organisationen zu zahlen wäre. Bei einer Gleichbehandelung kann von unterschiedlichen Ansätzen ausgegangen werden (absoluter Betrag, Anzahl der Fälle, Bevölkerungsanteil o.ä.). Um den Aufwand einer ständigen wiederkehrenden Grundlagenermittlung zu sparen, sollte bei einer grundsätzlichen Befürwortung der Förderung ein einfacher Schlüssel gewählt werden. Der dänische Bevölkerungsanteil liegt unter 10 %. Es erscheint daher ein "gerundeter" Förderschlüssel von 10 % als gerechter Maßstab. Danach würde sich folgendes Beispiel ergeben:
Zuschuss Büchereiverein 2014 = 1.667,00 € --> Zuschuss dän. Büchereiwesen 10 % = 166,70 €

Ein entsprechender Grundsatzbeschluss würde bedeuten, dass die Verwaltung grundsätzlich 10 % errechnet und als Zuschuss auszahlen würde. Die dänische Zentralbibliothek, die gemeindlichen Gremien und die Amtsverwaltung könnten sich erheblichen Aufwand ersparen (jährliche Antragsstellung, Befassung, Zuschussbescheid usw.).

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem dänischen Büchereiwesen keinen Zuschuss zu gewähren.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zuschussantrag der Kirchengemeinde Sieseby zur Sanierung der Kirche
Beschlussvorlage - 31/2014

Die Kirchengemeinde Sieseby beantragt mit Schreiben vom 14.11.2014 für die Renovierung des Kirchengebäudes von der Gemeinde Holzdorf einen Zuschuss in Höhe von 500,00 €.
Das Schreiben der Kirchengemeinde wird der Vorlage beigefügt. Hieraus sind die Einzelheiten der geplanten Arbeiten und die Begründung für die Durchführung zu entnehmen.
Ebenso ist ein Finanzierungsplan beigefügt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, der Kirchengemeinde Sieseby für die Renovierung des Kirchengebäudes ein Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 24/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Neuer Ansatz für Erwerb Kommunalfahrzeug = 7.500 €
  • Neuer Ansatz für Wegeunterhaltung = 20.000 € (Minus 10.000 €)
  • Neuer Ansatz für den Anbau Feuerwehrgerätehaus = 0 € (Minus 20.000 €)
  • Neuer Ansatz für Kanalsanierung = 115.000 €
  • Neuer Ansatz Aufnahme inneres Darlehen = 0 € (Minus 21.100 €)
  • Neuer Ansatz Rücklagenentnahme der allgemeinen Rücklage = 52.600€
  • Neuer Ansatz Rücklagenentnahme Abwasser = 79.500 €

Stand allgemeine Rücklage per 31.12.2015 = 8.000 €
Stand Sonderrücklage Abwasser per 31.12.2015 = 193.000 €

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.007.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.007.000,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      477.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      477.600,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      155.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          350%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben
Die Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Birgit Koglin 
Protokollführer/in  stellv. Ausschussvorsitzende/r