N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 02.09.2015.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Gerd-Hinrich Boll
Ausschussmitglied Christel Klöpper
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Koglin
Ausschussmitglied Sönke Röhe
Ausschussmitglied Sven Schlömer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Torsten Denker
Gemeindevertreter Norbert Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Amtsdirektor Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 16/2015
6. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 17/2015
7. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 15/2015
8. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
  Beschlussvorlage - 14/2015
9. Neue Erkenntnisse zur Regenwasserentsorgung

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.

AD Bock bittet den bisherigen TOP Breitbandversorgung durch die zwei Tagesordnungspunkte "Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes" und "Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung" zu ersetzen. Ausschussmitglied Röhe bittet um Ergänzung des TOP "Neue Erkenntnisse zur Regenwasserentsorgung".


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es liegen keine Anfragen vor.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 16/2015

Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 17/2015

Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.


Beschluss:

Die Verbandssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 15/2015

Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen sind. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden die bisherigen Summen in Prozentsätzen übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigenden Rundungsabweichungen kommen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gemäß Entwurf zu beschließen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
Beschlussvorlage - 14/2015

Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Holzdorf verliert im März 2016 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen.

Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet.
Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.

Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.
Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fallig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert.

Hinweis zu
§ 4 Abs.1:
Die Steuersätze wurden zuletzt zum 01.01.2010 erhöht:
  • für den ersten Hund von bisher 80 € auf 100 € pro Jahr
  • für den zweiten Hund von bisher 90 € auf 110 € pro Jahr
  • für jeden weiteren Hund von bisher 100 € auf 120 € pro Jahr

Eine Veränderung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeinde Holzdorf.


Beschluss:

Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgenden Änderungen beschlossen: § 6d wird gestrichen. Eine mögliche Streichung von § 7 wird der Ausschussvorsitzende bis zur Sitzung der Gemeindevertretung mit der Amtsverwaltung besprechen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Neue Erkenntnisse zur Regenwasserentsorgung

Herr Röhe teilt mit, dass das Submissionsergebnis zur Schmutzwasser-Inliner-Sanierung mit ca. 60.000,00 € vorliegen würde, wobei die Schätzung ca. 90.000,00 € betragen habe. Es sei ein erstaunlich günstiger Preis erzielt worden, weshalb er dringend empfiehlt, diesen zu nutzen und die Regenwasserkanalsanierung ebenfalls im geschlossenen Verfahren mit ausführen zu lassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Gunnar Bock  Gerd-Hinrich Boll 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender