N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 30.11.2015.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Gerd-Hinrich Boll
Ausschussmitglied Christel Klöpper
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Koglin
Ausschussmitglied Sönke Röhe
Ausschussmitglied Sven Schlömer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Radeck
Gemeindevertreter Torsten Denker
Gemeindevertreter Norbert Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreter Marc Quade
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
  Beschlussvorlage - 23/2015
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2015
  Beschlussvorlage - 19/2015
7. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf
  Beschlussvorlage - 18/2015
8. Einzäunungen um abwassertechnische Anlagen
  Beschlussvorlage - 21/2015
9. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 20/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Es wird beantragt, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:
  • Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby" als TOP 5
  • Einzäunung um abwassertechnische Anlagen als TOP 8


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
Beschlussvorlage - 23/2015
Die Einrichtung "Haus Söby" des paritätischen Gesamtverbandes unterstützt den Gemeindearbeiter bei verschiedenen Tätigkeiten. Hierfür wird von der Einrichtung kein Geld genommen.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Einrichtung "Haus Söby" einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorlage - 19/2015
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2015 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für 2015 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden empfohlen:
  • Erhöhung Ansatz Schulkostenbeiträge Grundschulen auf nunmehr 53.400 € (siehe auch Anlage zum Protokoll)
  • Verringerung Ansatz Schulkostenbeiträge Regionalschulen auf nunmehr 30.600 € (siehe auch Anlage zum Protokoll)
  • Erhöhung Ansatz Schulkostenbeiträge Gymnasien auf nunmehr 46.200 € (sehe auch Anlage zum Protokoll)
  • Verringerung Ansatz Schulkostenbeiträge Gesamtschulen auf nunmehr 55.100.€ (siehe auch Anlage zum Protokoll)

Hierdurch beträgt die Entnahme von der allgemeinen Rücklage nunmehr 86.900 € .
Die allgemeine Rücklage hat aber nur einen Stand von 79.000 €.
Der Restbetrag in Höhe von 7.900 € muss über eine zusätzliche Entnahme von der Sonderrücklage Abwasser als inneres Darlehen gedeckt werden.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf
Beschlussvorlage - 18/2015
Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete.

Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben.

Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995.

Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes.

Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden.

Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses.

Die Mehreinnahmen werden sich durch diese Änderung auf ca. 1.800 € belaufen.
Der Sachverhalt wird von Herrn Erichsen vorgetragen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Einzäunungen um abwassertechnische Anlagen
Beschlussvorlage - 21/2015
Die Einzäunungen der abwassertechnischen Anlagen der Gemeinde Holzdorf sind derart marode, dass sie teilweise umfallen. Daher muss sich die Gemeinde mit einer Erneuerung der Zäune beschäftigen. Um einen Anstoß für die Beratungen zu geben, werden folgende Stichpunkte geliefert.
  1. Regenrückhaltebecken "Bi de School"
    1. Abgängigen Draht abbauen und entsorgen (durch Gemeindearbeiter?)
    2. Knickgehölze auf den Stock setzen, einige Bäume nur köpfen wegen Erhaltungsgebot (vielleicht durch Holzselbstwerber)
    3. Räumen des Beckens mittels Kettenbagger, alte Zaunpfähle mittels Bagger rausziehen und neue Pfähle einrücken
    4. Neuen Draht anbringen, neue Pforte

      Kosten geschätzt je nach Eigenleistungsanteil: 2.000 – 4.000 €
  2. Rund 430 lfdm Einzäunung der Kläranlage
    1. Abgängigen Draht abbauen und entsorgen
    2. Pfähle ausbauen und entsorgen (Feuerholz?)
    3. Neues Material beschaffen (Metall- oder Holzpfähle?, Knotengeflelcht)
    4. Montage neuer Zaun

      Kosten bei weitestgehender Eigenleistung bekannt, weil gerade die Anlage in Kochendorf mit ähnlichem Umfang eingezäunt wurde: 3.000 € (Unterstützung Eigenleistung ggf. durch Haus Söby?)
      Kosten, wenn Firma baut: 6.000 - 7.000 €

Herr Andresen schlägt vor, für beides Zusammen zunächst 10.000 € in den Haushalt einzustellen. Nach den Beratungen der Gemeinde hinsichtlich der Art der Einzäunung und dem Anteil an Eigenleistung wird es möglich sein, die Kosten genauer zu beziffern. 
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, 10.000 € für die Einzäunungen der abwassertechnischen Anlagen in den Vermögenshaushalt einzustellen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 20/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Der Entwurf des Haushaltes und der Haushaltssatzung 2016 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden empfohlen:
  • Erhöhung Ansatz Schulkostenbeiträge Grundschulen auf nunmehr 53.400 € (siehe auch Anlage zum Protokoll)
  • Verringerung Ansatz Schulkostenbeiträge Regionalschulen auf nunmehr 30.600 € (siehe auch Anlage zum Protokoll)
  • Erhöhung Ansatz Schulkostenbeiträge Gymnasien auf nunmehr 46.200 € (sehe auch Anlage zum Protokoll)
  • Verringerung Ansatz Schulkostenbeiträge Gesamtschulen auf nunmehr 55.100.€ (siehe auch Anlage zum Protokoll)

Die Deckungslücke beträgt 52.600 €.
Die Deckungslücke muss über eine zusätzliche Entnahme von der Sonderrücklage Abwasser als inneres Darlehen gedeckt werden.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.024.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.024.400,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      87.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      87.400,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          350%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Gerd-Hinrich Boll 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r