N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Holzdorf vom 28.11.2016.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Gerd-Hinrich Boll
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Koglin
Ausschussmitglied Sönke Röhe
Ausschussmitglied Sven Schlömer

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Christel Klöpper (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Radeck
Gemeindevertreter Torsten Denker
Gemeindevertreter Norbert Koglin
Gemeindevertreter Manfred Link
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 13/2016
6. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 17/2016
7. Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung)
  Beschlussvorlage - 16/2016
8. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
  Beschlussvorlage - 22/2016
9. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 19/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Es wird beantragt, die Tagesordnung um den Punkt: "Zuschuss für die Einrichtung Haus Söby" zu erweitern.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Mit den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern wird über einmalige und wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sowie die Hebesätze der Gemeinde diskutiert.
Fragen werden von den Gemeindevertretern beantwortet.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 13/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministerium für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Der Sachverhalt wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.
   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorlage - 17/2016
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und dem 2. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und des 2. Nachtragshaushaltsplanes wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung)
Beschlussvorlage - 16/2016
In ihrer Sitzung am 26.06.2014 hat die Gemeindevertretung den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung mit Anliegeranteillsätzen in Höhe von 70 v.H. für Anliegerstraßen und entsprechend geringeren Sätzen für Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen beschlossen.

Nunmehr ist es das Bestreben der Gemeinde, die Anteilssätze nach dem vorliegenden Entwurf zur 1. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitrgassatzungvom 15.11.2016 zu verringern, um die Beitragsbelastungen der Eigentümer an auszubauenden Straßen zu senken.


Ausschussvorsitzender Boll erläutert den Sachverhalt.

Über die Angelegenheit wird diskutiert und beraten.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung wird in der vorliegenden Fassung des Entwurfs vom 15.11.2016 beschlossen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby"
Beschlussvorlage - 22/2016

Die Einrichtung "Haus Söby" des paritätischen Gesamtverbandes unterstützt den Gemeindearbeiter bei verschiedenen Tätigkeiten. Hierfür wird von der Einrichtung kein Geld genommen.

Der Sachverhalt wird von Bürgermeister Radeck erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, der Einrichtung "Haus Söby" einen Zuschuss in Höhe von 250 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 19/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 und des Haushaltsplanes 2017 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderung wird vorgenommen:
  • Erhöhung des Ansatzes "Zuschüsse für Vereine und Verbände" um 300 € (Haus Söby)

Hierdurch beträgt die Rücklagenentnahme nunmehr 66.500 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.037.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.037.200,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      68.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      68.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      15.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          390%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          390%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         365%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR.
§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Gerd-Hinrich Boll 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r