Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
9/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
06.06.2012

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 18.06.2012 

Betreff:
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren

Sachverhalt:

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass die durch die Gemeinden Holzdorf und Thumby angemeldeten Flächen teilweise Berücksichtigung gefunden haben. Der Teilbereich der Gemeinde Thumby ist herausgefallen. Dies wird durch die Planungsbehörde wie folgt begründet:

“Der Kreis Rendsburg-Eckernförde fordert die komplette Streichung aller charakteristischen Landschaftsräume im Kreisgebiet. Die Landesplanung hat dies zum Anlass genommen, die Räume noch einmal hinsichtlich ihrer Herleitung aus Ziffer 3.5.2 Absatz 10 Landesentwicklungsplan zu überprüfen. Die Landesplanung als Trägerin der Regionalplanung nutzt in allen Planungsräumen das Konzept großflächiger Freihaltebereiche zur Unterstützung der Konzentrationsplanung für Eignungsgebiete. Für einen völligen Verzicht auf diese Freihalteräume im Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es keine sachlich-fachlich begründeten Anknüpfungspunkte. Allerdings ist an einigen Stellen eine Reduzierung der bisherigen charakteristischen Landschaftsräume im Rahmen des Ermessens, welches bei der Festlegung dieser Gebiete ausgeübt werden kann, möglich. Für die Halbinsel Schwansen bleiben die küstennahen Bereiche, die i.d.R. auch als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind, sowie die Nordspitze Schwansens (nördlich von Damp), die durch eine hohe Schutzgebietsdichte geprägt ist, als charakteristischer Landschaftsraum erhalten. Danach liegt der Holzdorfer Teil des Flächenvorschlages nunmehr außerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes, der Teil der Gemeinde Thumby nach wie vor innerhalb. Die Ausweisung eines kleinen Eignungsgebietes in der Gemeinde Holzdorf wird raumordnerisch für vertretbar gehalten. Die Mindestgröße von 20 ha wird erreicht.

Änderung Text und Umweltbericht:
artenschutzrechtlicher Vorbehalt: Potenzieller Beeinträchtigungsbereich von Brutplätzen: Uhu, Lage im küsten-/uferbegleitenden Streifen entlang der Schlei als Leitlinie für den Vogelzug“

Da der charakteristische Landschaftsraum am Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung fest gemacht wird, ist es nunmehr zwingend notwendig, einen Antrag auf Entlassung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen. Dies wurde von der Verwaltung für den Bereich der Gemeinde Thumby bereits veranlasst. Das diesem Antrag zugestimmt wird, wurde bereits im Rahmen der Flächenmeldung und Erstellung des Kreiskonzeptes durch den Umweltbeirat des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Aussicht gestellt.


Abstimmungstext:

Das die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Holzdorf nimmt die Entscheidung zur Anpassung des charakteristischen Landschaftsraumes sowie die erstmalige Ausweisung einer Eignungsfläche wohlwollend zur Kenntnis.

Die Gemeinde Holzdorf spricht sich für die Wiederaufnahme der Potentialflächen in den Gemeinden Thumby und Rieseby aus. Unter Berücksichtigung der Regionalisierung und des globalen Denkens sollte diese Fläche zur Stärkung der Region Schwansens ebenfalls wieder mit aufgenommen werden.

Der Bürgermeister wird legitimiert ggf. ergänzende Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:

- Fragenkatalog des IM
- Übersichtskarte
- Auszug aus dem Umweltbericht
- Auszug aus der Synopse