Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Holzdorf

Beschlussvorlage
8/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
07.03.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Wegeausschuss 20.03.2014 
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 25.03.2014 

Betreff:
Vorstellung des Kanalkatasters (Abwasser) und der daraus folgenden Sanierungsmaßnahmen

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept sind nunmehr vollumfänglich fertiggestellt. Herr Hohmann vom Ingenieurbüro Aqua-Tec wird zur Sitzung vortragen.
Um sich für die Bauausschussitzung abzustimmen, hat am 05.03.2014 einen Gesprächstermin in der Außenstelle des Amtes in Damp zusammen mit Herrn Bürgermeister Radeck, Frau Rambke, Herrn Röhe, Herrn Andresen von der Verwaltung sowie den Planern stattgefunden.
Es wurde sich darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.
Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.
Somit wird der Vortrag von Herrn Hohmann vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das Kanalsystem der Gemeinde Holzdorf insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist.

Ferner wird deutlich werden, dass einige Kanäle und Leitungen, im wesentlichen Regenwasser betreffend, aus Kostengründen bisher nicht gereinigt und inspiziert worden sind. Dabei handelt es sich um Objekte, die schwer zugänglich in Gärten, Hinterhöfen oder auf Weiden / Äckern liegen. Aus der SÜVO leitet sich keine unmittelbare Pflicht zur Untersuchung ab. Daher sieht Herr Andresen auch jetzt nur bei einigen Objekten, die bei einer Fehlfunktion beispielsweise Schadensersatzforderungen Dritter erzeugen könnten, die Erfordernis der Untersuchung. Dazu gehört beispielsweise der RW-Kanal auf den Grundstücken nördlich der Straße Seeblick (Häuser mit Keller…). Zudem sollte der Abschnitt des RW-Kanals zum Söbyer See, der unter der B 203 liegt, untersucht werden. Hier kann die frühzeitige Erkennung eines Schadens mit der Option einer grabenlosen Reparatur erhebliche Kosten einsparen, schließlich würde eine Baugrube in einer Bundesstraße sehr großen Aufwand bedeuten.


Da das Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Sollte der Wunsch der Einsichtnahme bestehen, so kann ein zusammenfassender Aktenordner in der Zeit nach der Sitzung überlassen werden.

Planungshonorar für Kanalsanierungen:

Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung
Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen wird genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Da der Bauausschussvorsitzende, Herr Röhe, vom Fach ist, wird vorgeschlagen, dass Herr Andresen in Abstimmung einen Ingenieurvertrag verhandelt und abschließend dem Bürgermeister zu Unterzeichnung vorlegt.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Die Kosten für sinnvolle Restinspektionen von RW-Kanälen sind zu ermitteln. Das Ergebnis der Vorplanung und der Kostenermittlung der zu empfehlenden Restinspektionen wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen.



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Jan Andresen
-Verwaltung-