Die Gemeinde Holzdorf hat am 25.09.2014 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 "Windpark Holzdorf" gefasst. Am 31.07.2015 wurde ein Kostenerstattungsvertrag mit einem Vorhabenträger geschlossen. Die Landesplanung weist die betroffene Fläche nicht in ihrem 1. Entwurf als Vorranggebiet aus. Das beabsichtige Bauleitplanverfahren ist somit hinfällig und der Vorhabenträger nimmt von der Planung Abstand.
Die Gemeinde Holzdorf sollte die Beschlüsse zur Bauleitplanung im Bereich Windkraft daher aufheben.