N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hummelfeld vom 11.07.2011.

Sitzungsort:  im Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heini Schulz
Gemeindevertreter Uwe Albertsen
Gemeindevertreter Marc Hansen
1. stellv. Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Kurt Kray
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Jan Andresen
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreter
7. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
  Beschlussvorlage - 5/2011
8. Verstärkte Deckenunterhaltung der Gemeindeverbindungsstraße (GIK24) von Hummelfeld über Fellhorst nach Wolfskrug
  Beschlussvorlage - 9/2011
9. Löschwasserbrunnen Wolfskrug
10. Kostenbeteiligung an der Glasfasererschließung der Gemeinde Hütten
  Beschlussvorlage - 7/2011
11. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Beteiligung der Gemeinden Güby und Hummelfeld an der kommunalen Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby
  Beschlussvorlage - 6/2011
12. Wahl eines Mitgliedes und eines stellv. Mitgliedes in den Krippenausschuss Fleckeby
  Beschlussvorlage - 8/2011

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet über:

- 19.03. Jahreshauptversammlung DRK
- 17.04. Dienstjubiläum Bürgermeister Ascheffel
- 29.04. Sitzung Abwasserbeirat Stadtwerke Schleswig
- 03.05. Gespräch Kirchengemeinde
- 05.05. E.ON Hanse Gespräch in Neumünster
- 18.05. Hauptausschuss Amt
- 24.05. Amtsausschuss
- 20.06. Sitzung Gemeindetag Schl.-Holst. in Hohenweststedt
- 16.06. Sitzung Naturpark in Lehmsiek
- 24.06. Vorletzte Hauptschulentlassung in Rieseby
- 01.07. Grundsteinlegung Bürgerzentrum Fleckeby und traditionelles Tauziehen
- 06.07. Gespräch Kirchengemeinde
- 07.07. 7 Jahre Ostee-Fjord-Schlei GmbH
- 09.07. Illegale Müllentsorgung in der Gemeinde


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter

Herr Krey fragt, ob auf weiteren Nachdruck das Loch in der Bushaltestelle repariert wurde. Hierzu liegen keine Informationen vor.

Des Weiteren bemängelt Herr Krey die teilweise nicht erfolgte Verdichtung der Banketten an der asphaltierten Straße in Elmenhorst. Es brechen schon kleine Teile vom Asphalt wieder ab. Vermutlich wurde bei der Ausschreibung ein Fehler gemacht. Herr Andresen, der für die technische Abteilung des Amtes anwesend ist, wird die Angelegenheit überprüfen. Die Gemeinde verfügt über Schreddergut, welches dort eingebracht werden kann.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, künftig die Mäharbeiten an den Banketten besser abzustimmen, da ein Teil nicht gemäht wurde.

Herr Harder berichtet über die geplante Neugestaltung der Trafostationen der Schl.-Holst. Netz AG in der Gemeinde. Leider wird nur eine nächstes Jahr neugestaltet. Welche das sein wird, entscheidet die Schl.-Holst. Netz AG.

Auf Nachfrage von Herrn Harder teilt Herr Hansen zum Sachstand Straßenbeleuchtung mit, dass noch der Termin Lichterpark Hohenweststedt abgestimmt werden muss.

Herr Harder weist auf die sehr zögerliche Mängelbeseitigung beim neuerrichteten Schornstein für die Heizung im Feuerwehrgerätehaus (FWGH) Wolfskrug hin. Herr Andresen informiert über die jetzt schriftlich fixierte Gewährleistungsfrist, durch die die Gemeinde bei wieder auftretenden Problemen während der Gewährleistungsfrist abgesichert ist.

Darüberhinaus berichtet Herr Harder über einen erneuten Einbruchversuch im FWGH Wolfskrug. Hierbei ist es auch wieder zu Beschädigungen gekommen. Er schlägt vor, Gitter vor die Fenster zu montieren. Hierfür soll die Verwaltung Angebote einholen und eine Kostenbeteilung mit der Gemeinde Güby abstimmen.

Abschließend stellt Herr Harder die Kostenprobleme im kirchlichen Kindergarten dar, über die auch schon Gespräche geführt wurden. Seiner Ansicht nach ist dort Potenzial für Einsparungen vorhanden, dieses muss nur aufgegriffen werden.   


zu TOP 7. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
Beschlussvorlage - 5/2011

Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Hummelfeld schon am 23.02.2009 beschlossen hat, ein Kanalkataster aufzustellen, hat Herr Andresen zwischenzeitlich eine beschränkte Ausschreibung mit vorangestelltem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der vorangestellte Teilnahmewettbewerb diente dazu, tatsächlich nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Dienstleister, die an der beschränkten Ausschreibung zu beteilgen waren, zu ermitteln. Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit waren durch schriftliche Belege nebst Referenzen und Angabe der dazugehörigen Kontaktpersonen nachzuweisen. Dem ausgewählten Bieterkreis wurde dann die tatsächliche Ausschreibung mit den Vergabeunterlagen und Leistungstexten zugesendet. Dabei hat sich u.a. für die Gemeinde Hummelfeld das Ingenieurbüro Torresin aus Nortorf als wirtschaftlichster Dienstleister herausgestellt. Es handelt sich um ein Ingenieurbüro für Bauwesen, Ingenieurvermessung und Geoinformatik.
Das Büro wird auf Basis der Ausschreibung im Rahmen eines VOL-Auftrages zu vereinbarten Einheitspeisen (pro Stück, pro Meter, pro km...) tätig. Die Auftragssumme beläuft sich auf Grundlage der von Herrn Andresen bereits in 2009 ermittelten, teilweise geschätzten Vorsätze auf rund 8.000 €. Da das Leistungsverzeichnis 26 Seiten umfasst, sei bei dieser Vorlage nur die Zusammenfassung des Auftrags-LVs beigefügt.
Hinweis: Diese Summe beinhaltet lediglich die Ingenieur- und Vermessungsleistungen, die Reinigungs- und Inspektionsleistungen werden durch dritte Fachfirmen erbracht.
In der Sitzung wird sich ein Vertreter des Ingenieurbüros vorstellen. Er hat die vorhandenen Bestandsunterlagen erhalten, gescannt und kopiert und grob ausgewertet. Ferner hat das Ingenieurbüro die ALK (automatische Liegenschaftskarte) der Gemeinde, die bisher von Herrn Andresen vermittelten Grundlagen und die daraus hervorgegangenen Beschlüsse sowie Presseartikel zur Verfügung gestellt bekommen.
Das Büro hat zunächst den Auftrag, den Kostenumfang der Ingenieurs-, sowie Reinigungs- und Inspektionsleistungen auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen aus seiner Sicht zu ermitteln und ggf. im Vergleich zu den von Herrn Andresen seinerzeit ermittelten Kosten darzustellen.
Im Ergebnis soll der genaue Umfang der zu erbringenden Leistung (Ingenieurleistungen und Reinigungs- sowie Inspektionsleistungen) beraten und beschlossen werden.

Im Haushalt sind bereits folgende Mittel bereitgestellt:

2011:                        17.000 €

Um die angeschlossenen Grundstückseigentümer zu informieren, ist es vorgesehen, den anliegenden Flyer verteilen zu lassen.

Neben den Schilderungen des Sachverhaltes wird durch Herrn Andresen eine Anregung gegeben:

Das Wissen um die Lage und Führung der Stromversorgungskabel der Straßenbeleuchtung liegt meistens nahezu ausschließlich bei dem örtlichen Elektriker. Auch wenn derzeit niemand davon ausgeht, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit weder kurz- noch langfristig aufgegeben werden soll, so muss dennoch festgestellt werden, dass es anzuraten ist, mittelfristig ein Planwerk zu erstellen.
Dieses muss nicht zwangsläufig teuer sein. Ggf. könnten die Laternen im Zuge der Vermessung der Kanäle mit eingemessen werden. Bei angenommen rund 50 Laternen würde dieses Einmessen und Darstellen in der ALK Kosten von rund 500 € verursachen. Da das Kanalkataster nur in den Ortsteilen mit zentraler Ortsentwässerung aufgebaut wird, müssten die Laternen in den Außerortslagen separat eingemessen werden. Somit wäre für 500 € eine gute und dauerhafte Basis für einen Leitungsplan geschaffen. Nachfolgend könnte man mit dem Mitarbeiter des örtlichen Elektrikers die Kabelführung sukkzessive einpflegen. Der Aufwand ließe sich aus dem Unterhaltungshaushalt der Straßenbeleuchtung bestreiten.


Ergänzend zu diesem Sachverhalt erläutert Herr Andresen zunächst die Veranlassung zur Beratung und resümiert den bisherigen Werdegang des Projektes. Stichpunktartig seien die Erläuterungen notiert:
  1. Veranlassung:
  • Das Kanalsystem in der Gemeinde Hummelfeld (ausschließlich Ortteil Hummelfeld) stammt aus 1987-89
    • Die letzte Reinigung der Kanäle liegt sicherlich einige Jahre zurück und steht sowieso an.
    • Die SÜVO 2007 und die Novelle ab Februar 2012 verlangen die Aufstellung eines Katasters.
    • Das Land SH hat die Errichtung des Systems seinerzeit erheblich bezuschusst. Daher ist es legitim, dass das Land nunmehr von der Gemeinde über die SÜVO eine Kontrolle des Zustands einfordert. Es soll einen vorausschauenden und ökonomisch planvollen Betrieb des Systems gewährleisten.
    • Auf Amtsebene wurde ein Konzept für die Aufstellung des Katasters erarbeitet.
  • Historie:
    • Erste Beratung in der GV am 23.02.2009, Beratung über die Finanzierung mit Verweis an Finanzausschuss
  • Zahlen zu den Gebühren:
    • Grundgebühr:             180 €/Jahr pro qn 2,5-Zähler, 360 € bei qn 6
    • Verbrauchsgebühr:            1,16 €/m³
    • Rücklage SW Stand 01.01.2011: rund 19.800 €
    • Das Thema „Dichtheitskontrolle privater Grundstücksentwässerungsanlagen DIN 1986 T30“ wurde in SH entspannt, ein Handeln ist erst bis 2025 vorgeschrieben. Daher brauchen die Untersuchungen im privaten und öffentlichen Bereich nicht gemeinsam organisiert zu werden.
    • Ausschreibung der Ing.-Dienstleistung als VOL-Vertrag über eine beschränkte Ausschreibung mit vorangegangenem öffentlichen Teilnahmewettbewerb im Herbst 2010. Ergebnis für Hummelfeld: Büro Torresin & Partner aus Nortorf, Ansprechpartner Herr Flach.
    • Die Kostenschätzung für die Ing.-Leistungen von Herrn Andresen aus 2009 schloss excl. der Vermögensbewertung und hydraulischen Prüfung mit rund 6.700 €. Zu den zu erwartenden Kosten führt Herr Flach anschließend noch aus.
  • Als Anlage zur Vorlage war die Zusammenfassung der Leistungsbeschreibung der Ingenieursdienstleistungen (Seite 26 des LVs) sowie der Entwurf eines Infoflyers an die Bürger beigefügt.

    Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Andresen stellt Herr Flach sich und das Ingenieurbüro vor. Er erklärt die technische Funktion von Geoinformationssystemen sowie deren Aufbau. Er geht auf die Inspektionstechniken ein. Die neueste Technik bietet die Aufnahme der Kanäle mit einem sog. Kugelbildscanner. Allerdings kann der Betrachter der Aufnahmen kein fließendes Waaser erkennen. Da in Hummelfeld erheblicher Fremdwassereintritt vermutet wird, wird empfohlen, die althergebrachte digitale Videotechnik einzusetzen. Auf die Scannung der Schächte mit der sog. Panoramo SI wird aus Kostengründen zunächst auch verzichtet. Vielmehr werden bei der Vermessung der Schächte digitale Fotos geferigt, die zumindest einen ersten Eindruck vermitteln.

    Er gelangt zu einem Kostenrahmen von rund 9.500 € für die Ing.-Leistungen und rund
    7.200 € für die Reinigung und Inspektion der Hauptkanäle sowie für die Inspektion der SW-Grundstücksanschlussleitungen.

    Im Einzelnen hat er anhand der ihm vorliegenden Unterlagen ermittelt.
    • 1 km Kanal reinigen und inspizieren                        rund 2.600 €
    • 50 Hausanschlüsse inspizieren                        rund 2.250 €
    • Dokumentation                                                rund 200 €
    • Unvorhergesehenes                                                1.000 €
                                                                                                    rund 6.050 €
                                                                            + 19 % MwSt. 1.150 €
                                                                                        brutto rund 7.200 €
                
    Damit ergeben sich seiner Auffassung nach Gesamtkosten von rund 16.700 €. Diese Kosten werden über den Gebührenhaushalt über die Rücklage Abwasser finanziert. Ob einhergehend damit eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, muss gesondert beraten werden. (Eine Rücklage für Reparaturen an der Kläranlage sollte erhalten bleiben). Um die Grundstückseigentümer vor der Vermessung der Grundstücksanschlussschächte in das Thema einzuweihen und das Betreten des Grundstücks durch den Vermessungstrupp anzukündigen, werden durch die Gemeindevertreter ca. 14 Tage vorher Info-Flyer vor Ort verteilt. Darin werden die Grundstücksbesitzer auch aufgefordert, möglicherweise überdeckte Schächte freizulegen.

    Unabhängig vom Thema Kanalkataster regt Herr Andresen an, dass im Falle einer Sanierung der Straße innerhalb des Ortsteils Fellhorst auch die Straßenentwässerungseinrichtungen in Fellhorst dargestellt werden. Die Kosten für diese Leistungen müssten aus dem laufenden Gemeindehaushalt (Wegeunterhaltung) oder dem dann zu bildenden Haushaltsansatz im Vermögenshaushalt bestritten werden.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, die bereits im Februar 2009 beschlossene Erstellung des Kanalkatasters so wie geplant in die Tat umzusetzen. Der genaue Umfang wird nach den Erläuterungen des Ingenieurbüros wie folgt festgelegt:
    1. Verteilen der Info-Flyer durch Gemeindevertreter, der Inhalt des Flyers wird durch eine genauere Angabe der Zeitspanne der Vermessung ergänzt. Ferner wird erwähnt, dass die Grundstücksanschlussschächte dreimal aufgesucht werden.
    2. Vermessung und Ing.-Leistungen gemäß Umfang LV, Vermessung im Herbst 2011
    3. Ausschreibung und Vergabe der Reingungs- und Inspektionsleistungen in Zusammenarbeit Ing.-Büro, Verwaltung und Gemeinde
    4. Durchführung der Reinigung und Inspektion
    5. Erarbeiten Sanierungsvorentwurf und Vorstellung in GV

    Die Kosten belaufen sich auf rund 16.700 €. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen. Sollten sich wesentliche Änderungen ergeben, so wird die GV informiert.

    Termine:
    zu 1: Anfang Sept. 2011
    zu 2: Herbst 2011
    zu 3: Herbst 2011, Winter 2011 / 2012
    zu 4: 2012
    zu 5: Ende 2012 bis Anfang 2013

    Die Einmessung der Straßenlaternen soll nicht erfolgen. Die Vermessung und Untersuchung der Regenentwässerung in Fellhorst soll erst erfolgen, wenn die Gemeinde die Planung der Sanierung der Straße konkret beschließt.


    Ja-Stimmen :8
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 8. Verstärkte Deckenunterhaltung der Gemeindeverbindungsstraße (GIK24) von Hummelfeld über Fellhorst nach Wolfskrug
    Beschlussvorlage - 9/2011
    Am 21.12.2009 wurde in der Gemeindevertretung beschlossen, die Deckenerneurungsmaßnahme der Gemeindestraße zwischen Hummelfeld und Wolfskrug aufgrund der Haushaltslage um ein Jahr zu verschieben. Da das Jahr nunmehr verstrichen ist, möchte die Verwaltung das Thema erneut zur Beratung vorstellen.

    Der gegenüber der Vorlage 26/2009 weitestgehend unveränderte Sachverhalt sei kurz wiederholt und ergänzt:
    Der Kreis Rendsburg-Eckernförde teilt im Dezember 2010 mit, dass für die Deckenerneuerungsmaßnahme in 2011 oder 2012 Zuschüsse bereit stehen würden. Diese Aussage wurde am 28.06.2011 erneut für das Jahr 2012 bestätigt.
    Entgegen der alten Praxis bis 2009 werden ab 2010 nicht mehr 50 % Zuschuss abzgl. der Finanzkraft der Gemeinde gewährt, sondern der Zuschuss berechnet sich künftig mit 55 % der Nettobaukosten excl. der Baunebenkosten. Unterm Strich handelt es sich um eine Veränderung der Berechnungsweise, sie wirkt sich aber letztendlich nicht massiv zum Vor- oder Nachteil in der Zuschüsshöhe aus. Gravierender ist, dass ab 2010 keine Innerortsabschnitte von Gemeindeverbindungsstraßen mehr gefördert werden. Anlass dieser Umstände war die Änderung der Verteilungsrichtlinie des Kreises RD-Eck in 2009.

    Diese bereits hinreichend bekannte Änderung berücksichtigend wurden die Kosten der Deckenerneuerungsmaßnahme „Hummelfeld-Fellhorst-Wolfskrug“ getrennt nach Innen- und Außerortsstrecken neu berechnet (Zahlen aus 2009 mit einem angenommenen Teuerungsfaktor von 10 % behaftet)
    • Innerorts:
                OT Fellhorst, ca. 400 m
                Die Definition „Innerorts“ wurde vom Kreis wohlwollend nur auf den Bereich
    beschränkt, an dem beidseitige Bebauung existiert !
                Geschätzte Kosten 72.000,00 € = Eigenanteil der Gemeinde
    • Außerorts:
                ca. 3.400 m
                Geschätzte Kosten 330.000,00 € (300.000 € Baukosten + 30.000 Nebenkosten)
                Fördersumme: 55 % der Nettobausumme von 252.100 € = rund 140.000,00 €
                Eigenanteil der Gemeinde: 45 % der Nettobausumme zzgl.             
                Ingenieurgebühren und gesamte MwSt. = 190.000,00 €
    • Eigenanteil der Gemeinde, wenn die komplette Strecke erneuert wird:
                72.000 € + 190.000 € = 262.000 €

    Vor dem Hintergrund, dass der Doppelhaushalt 2011 / 2012 seitens der Landesregierung nunmehr jüngst verabschiedet wurde, und darin FAG-Mittel für kommunale Straßenbauten unverändert gegenüber 2010 erneut vom Land an die Kreise verteilt werden, kann relativ sicher erklärt werden, dass es für 2012 noch die 55 %-ige Nettoförderung geeigneter Projekte geben wird. Wie die Förderkulisse sich ab 2013 darstellen wird, ist ungewiss. Es zeichnet sich aber ab, dass es weitere Änderungen mit höheren Hürden geben wird.
    Vor diesem Hintergrund sollte sich die Gemeinde Hummelfeld ggf. überlegen, zumindest die Außerortsstrecken zu erneuern. Auch wenn ein Teil der Kosten über einen Kredit finanziert werden müsste, wäre die Investition mit Einbringung dritter Mittel dennoch in einen langfristigen Wert getätigt.

    Der Kreis Rendsburg- Eckernförde benötigt von der Gemeinde Hummelfeld ein Signal, ob er die Maßnahme in das Programm 2012 mit aufnehmen soll. Ob eine Aufnahme tatsächlich gelingt, kann natürlich erst nach erneuter, konkreter Vorlage einer Willenserklärung der Gemeinde und Prüfung durch den Kreis ausgesprochen werden. Allerdings spricht derzeit nichts dagegen.

    Hierzu erläutert Herr Lindau die Einigung aus dem Finanzausschuss zur Ermittlung der Kosten. Herr Andresen teilt hierzu mit, dass es sich schon um sehr aktuelle Zahlen handelt, auf deren Basis Beschlüsse gefasst werden können. Die Fördermittel stehen lt. Aussage des Kreises für die Maßnahme bereit. Es ist jetzt noch möglich nach der alten Verfahrensweise eine solche Maßnahme durchzuführen. Ab 2013 werden die EU-Richtlinien greifen, die die Planung und Förderungsabwicklung wesentlich komplizierter machen. Herr Hansen schlägt vor, die Maßnahme gem. der Beschlussvorlage durchzuführen.


    Beschluss:
    Es wird beschlossen, die Maßnahme durchzuführen. Dem Kreis soll schriftlich erklärt werden, dass die Außerortsstrecken als Maßnahme 2012 umgesetzt werden soll. Die Finanzierung wird teilweise über die Rücklage gewährleistet, der Rest muss über eine Kreditaufnahme finanziert werden. Die genauen Modalitäten der Finanzierung werden über die Haushaltsplanung 2012 festgelegt. Ob eine mögliche Deckenverstärkung innerorts, im Rahmen dieser Maßnahme, erfolgen soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

    Ja-Stimmen :9
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 9. Löschwasserbrunnen Wolfskrug

    Herr Schulz informiert über die technischen Probleme mit der Pumpe beim Löschwasserbrunnen am FWGH in Wolfskrug, wodurch dieser nicht verlässlich genutzt werden kann. Der Wasserdruck in dem Hydranten ist leider nicht stark genug, um diesen vernünftig nutzen zu können. Ein dortiger Anlieger würde seinen Teich, der genügend Wasser hat, als Löschwasserteich zur Verfügung stellen.
    Herr Harder erläutert kurz das technische Problem, wobei die Kosten gem. vorliegendem Angebot nicht entstehen müssen, da vielleicht nur das Kabel der Pumpe defekt ist. Der dortige Teich hat keinen Wasserzulauf, daher ist er als Löschwasserversorgung nur bedingt geeignet. Herr Hansen favorisiert die vermeindliche Reparatursumme von 5.000,- € für die Verbesserung des Wasserdrucks zu nutzen. Eine Wasserdruckerhöhung ist lt. Bürgermeister Schulz technisch nicht möglich. Herr Lindau hält den Löschwasserbrunnen vermutlich ebenfalls für eine erschöpfliche Wasserquelle.
    Es wird vorgeschlagen, ein zweites Angebot einzuholen. Der günstigste Bieter soll dann den Auftrag erhalten, die Pumpe im Brunnen zu ziehen, zu begutachten und die notwendigen Arbeiten durchzuführen, bis zu einer Gesamtauftragssumme von 5.000,- €. Sollte der Reparaturaufwand nach der Begutachtung höher sein als 5.000,- €, wird kurzfristig vor Ort durch die Gemeindevertreter entschieden, wie weiter verfahren werden soll.

    Beschluss: Es wird beschlossen, ein zweites Angebot einzuholen. Der günstigste Bieter soll dann den Auftrag erhalten, die Pumpe im Brunnen zu ziehen, zu begutachten und die notwendigen Arbeiten durchzuführen, bis zu einer Gesamtauftragssumme von 5.000,- €. Sollte der Reparaturaufwand nach der Begutachtung höher sein als 5.000,- €, wird kurzfristig vor Ort die weitere Vorgehensweise durch die Gemeindevertreter entschieden.
      


    Ja-Stimmen :9
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 10. Kostenbeteiligung an der Glasfasererschließung der Gemeinde Hütten
    Beschlussvorlage - 7/2011

    Die Breitbandversorgung des ländlichen Raumes ist eines der derzeitigen Hauptthemen. Nachdem bei der im Jahr 2009 vorgenommenen Breitbandausschreibung kein Angebot für die Gemeinde Hummelfeld abgegeben wurde, besteht nunmehr die Chance, durch die Überbauung des Kabelverzweigers der TELEKOM in Hütten eine Verbesserung der Breitbanderschließung auch für die Gemeinde Hummelfeld zu erreichen. Eine Begünstigung ist für die Bereiche zu erwarten, deren Telefonleitungen von dem entsprechenden Kabelverzweiger ausgehen, d. h., diejenigen mit der Vorwahl 04353 (Hummelfeld, Elmenhorst, Frenrade, Kirchdiek) können profitieren. Für Fellhorst und Wolfskrug ist hiernach leider keine Verbesserung möglich. Weitere Einzelheiten sind dem Schreiben des Breitbandzweckverbandes der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge zu entnehmen.


    Herr Lindau erläutert kurz die Beschlussempfehlung vom Finanzausschuss über eine Kostenbeteiligung von 3.500,- €. Herr Stöcks erläutert kurz den Sachstand zu der möglichen Breitbandnutzung durch den Breitbandzweckverband in einem Teil von Hummelfeld. Diese Möglichkeit entsteht, da der Kabelverzweiger in Hütten für die Breitbandversorgung entsprechend überbaut werden muss.   


    Beschluss:

    Dem Breitbandzweckverband werden für die Verbesserung der Breitbandversorgung in Hummelfeld 3.500,- € erstattet.


    Ja-Stimmen :9
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 11. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Beteiligung der Gemeinden Güby und Hummelfeld an der kommunalen Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby
    Beschlussvorlage - 6/2011

    Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindertagesstättenplatz für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren baut die Gemeinde Fleckeby eine U3-Kindertagesstätte im Bereich des Sportzentrums Fleckeby. Die Gemeinden Fleckeby, Güby und Hummelfeld haben über eine gemeinsame Nutzung der Einrichtung sowie über den öffentlich-rechtlichen Vertrag beraten. Dem vorliegenden Vertragsentwurf sind die Einzelheiten zu entnehmen.


    Herr Lindau schlägt vor, gemäß Vorlage und den auf der Info-Veranstaltung erhaltenen Informationen, sich mit einem Platz an der kommunalen Kindertagesstätte zu beteiligen.


    Beschluss:

    Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Beteiligung der Gemeinde Hummelfeld an der kommunalen Kindertagesstätte für ein Kind unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby wird beschlossen.


    Ja-Stimmen :9
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 12. Wahl eines Mitgliedes und eines stellv. Mitgliedes in den Krippenausschuss Fleckeby
    Beschlussvorlage - 8/2011

    Der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Betrieb der Krippe in Fleckeby sieht die Bildung eines Krippenausschusses vor. Hummelfeld entsendet 1 Mitglied und 1 stellv. Mitglied. Der Vertrag soll zum 01.08.2011 in Kraft treten, so dass sich auch der Krippenausschuss zeitnah konstituieren kann. Dieser muss in Vorbereitung des Krippenbetriebes zum 01.08.2012 tätig werden.


    Als Mitglied für den Krippenausschuss wird Herr Dirk Harder und als stellvertretendes Mitglied wird Herr Heiko Radloff vorgeschlagen.


    Beschluss:

    Als Mitglied für den Krippenausschuss Fleckeby wird Herr Dirk Harder gewählt. Als stellv. Mitglied für Herrn Dirk Harder wird Herr Heiko Radloff gewählt.


    Ja-Stimmen :9
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.


    Heini Schulz  Christoph Stöcks 
    Bürgermeister  Protokollführer