N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hummelfeld vom 28.11.2011.

Sitzungsort:  im Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heini Schulz
Gemeindevertreter Uwe Albertsen
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
Gemeindevertreter Marc Hansen
1. stellv. Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Kurt Kray
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreter
7. Wahl von einem Mitglied und einem stellv. Mitglied in das Kuratorium der Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung in Fleckeby
  Beschlussvorlage - 10/2011
8. Wahl eines Mitglieds in den Krippenbeirat Fleckeby
  Beschlussvorlage - 12/2011
9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 13/2011
10. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 14/2011
11. Breitbandprojekt des Breitbandzweckverbandes der Ämter Dänischenhaben, Dänischer Wohld und Hüttener Berge
  Beschlussvorlage - 18/2011
12. Modernisierung der Straßenbeleuchtung
  Beschlussvorlage - 19/2011
13. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 15/2011
14. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 16/2011
15. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
  Beschlussvorlage - 17/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
17. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Schulz beantragt die Tagesordnung um die neuen Tagesordnungpunkte:

- 11 „Breitbandprojekt des Breitbandzweckverbandes der Ämter Dänischenhagen, Dänischer
Wohld und Hüttener Berge“
- 12 „Modernisierung „der Straßenbeleuchtung“
- 15 „Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die
Landtagswahl am 06. Mai 2012“

zu ergänzen.
Die bisherigen Tagesordnungspunkte sind entsprechend neu einzugliedern.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag zuzustimmen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet über:

- die letzte Amtsausschusssitzung, in der u.a. das Thema „Amtsdirektor“ diskutiert wurde
- Auftaktveranstaltung „Wege mit Aussicht“ über die Zukunftsfähigkeit von gemeindlichen Wegen

Herr Harder berichtet über:

- künftige U3-Betreuung in Fleckeby, an der Hummelfeld mit einem Platz finanziell beteiligt ist
- Verbesserung des Wasserdrucks der Hydranten in Wolfskrug durch eine neue Wasser-
führung durch den WBV, Sanierung des Tiefbrunnens daher nicht mehr notwendig
- 50 Jahre DRK Güby
- Einweihung KiGa Rosenrot im ehemaligen Amtsgebäude Fleckeby
- Teilnahme an Gesprächen mit dem evangel. KiGa in Fleckeby
- Sitzung Werksausschuss Stadtwerke Schleswig


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter

Auf Nachfrage von Herrn Hansen teilt Herr Harder mit, dass die Vergitterung der Fenster am FWGH Wolfskrug durchgeführt wurde. Es wird angeregt, die Benutzungsordnung für das Dörp-und Sprüttenhus im Hummelfeld zu überarbeiten. Herr Kray fragt nach der Entwicklung zum ehemaligen Sporthotel Fellhorst. Herr Schulz informiert über die unveränderte Sachlage.


zu TOP 7. Wahl von einem Mitglied und einem stellv. Mitglied in das Kuratorium der Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung in Fleckeby
Beschlussvorlage - 10/2011

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel in Fleckeby sieht die Bildung eines Kuratoriums als Ersatz für den bisherigen Kindergartenausschuss vor. Hummelfeld entsendet ein Mitglied und ein stellv. Mitglied. Der Vertrag soll zum 01.01.2012 in Kraft treten, so dass der Kindergartenausschuss mit diesem Datum aufgelöst ist und sich das Kuratorium konstituieren kann.


Beschluss:

Als Mitglied für das Kuratorium der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel in Fleckeby wird Herr Marc Hansen gewählt. Als stellv. Mitglied wird Herr Heiko Radloff gewählt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Wahl eines Mitglieds in den Krippenbeirat Fleckeby
Beschlussvorlage - 12/2011

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Betrieb der Krippe in Fleckeby sieht die Bildung eines Krippenbeirats vor. Fleckeby entsendet 1 Mitglied und 1 stellv. Mitglied. Der Beirat kann sich frühestens im September 2012 konstituieren, da die Elternversammlung nach dem Kindertagesstättengesetz erst zwischen dem 01. August und dem 15. September (2012) ihre Elternvertreter in den Beirat wählt. Außerdem muss zunächst die Betriebsträgerschaft geklärt werden, da der Träger im Beirat vertreten sein muss. Bei einer nicht gemeindlichen Betriebsträgerschaft wäre die entsprechende Regelung im öffentlich-rechtlichen Vertrag hinfällig, da dort von der Trägergemeinde gesprochen wird.

Unter dem Vorbehalt der noch zu klärenden Zusammensetzung könnte dennoch bereits jetzt ein Beiratsmitglied der Gemeinde gewählt werden.


Beschluss:

Als Mitglied für den Krippenbeirat Fleckeby wird Herr Frank Paulsen gewählt. Als stellv. Mitglied wird Herr Uwe Albertsen gewählt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 13/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes zum Thema Windkraft wurden für die Gemeinde Hummelfeld keine konkreten Eignungsflächen benannt. Ohne die Benennung von einzelnen Flächen konnte keine Berücksichtigung im Kreiskonzept und somit auch keine Berücksichtigung bei der Fortschreibung des Regionalplans erfolgen.

Es wurde sich vorbehalten, im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens, welches nun durchgeführt wird, erneut über dieses Thema zu beraten.

Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Hummelfeld spricht sich weiterhin positiv für die Windenergienutzung aus. Da weiterhin keine konkreten Eignungsflächen benannt werden können, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 14/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Hierzu wird auf die Beschlussempfehlung aus dem Finanzausschuss verwiesen, die den Erlass einer solchen Satzung vorsieht. Unter den Anwesenden wird die Notwendigkeit einer solchen Satzung nicht gesehen, weil die Fälle, die durch die Satzung erfasst werden sollen, bisher in Hummelfeld nicht aufgetreten sind.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegendem Satzungsmuster zu erlassen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Breitbandprojekt des Breitbandzweckverbandes der Ämter Dänischenhaben, Dänischer Wohld und Hüttener Berge
Beschlussvorlage - 18/2011

Der Gemeinde Hummelfeld wurde mit Schreiben vom 31.05.2011 seitens des Breitbandzweckverbandes der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld, und Hüttener Berge die Möglichkeit gegeben, für 58 Anschlussnehmer der Gemeinde Hummelfeld eine deutlich verbesserte Bandbreite für die Interneterschließung zu ermöglichen. In der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Hummelfeld wurde am 11.07.2011 beschlossen, dem Breitbandzweckverband 3.500,- € für die Verbesserung der Breitbandversorgung zu erstatten. Laut Schreiben des Breitbandzweckverbandes vom 20.10.2011 trifft die Bereitschaft, eine Kostenbeteiligung in Höhe von 3.500,- € zu erstatten, jedoch nicht den für die Gemeinde Hummelfeld mit 58 Anschlussnehmern errechneten Kofinanzierungsanteil. Der Breitbandzweckverband teilt nunmehr mit, dass eine Kostenbeteiligung in Höhe von 6.612,--€ Vorraussetzung für den Anschluss der Gemeinde Hummelfeld sei.


Herr Hansen informiert über die Möglichkeiten der Internetversorgung in der Gemeinde durch die Inanspruchnahme der Leistung des Breitbandzweckverbandes. Hierzu müsste die Gemeinde eine Kostenbeteiligung von 6.612,- € zahlen, da die ursprünglich beschlossene Beteiligung von 3.500,- nicht dem errechneten Kofinanzierungsanteil für Hummelfeld entsprach.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Gemeinde mit 6.612,- € an dem Breitbandprojekt des Breitbandzweckverbandes zu beteiligen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Modernisierung der Straßenbeleuchtung
Beschlussvorlage - 19/2011

Es besteht die Überlegung, die Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Hummelfeld auf Energielampen umzustellen, da die zurzeit genutzten Lampen in naher Zukunft im Handel nicht mehr zu erwerben sind. Die Umstellungskosten der 26 Straßenlaternenköpfe der Gemeinde würden sich auf maximal 22.100,- € belaufen. Der Bund fördert die effizientere Nutzung von Strom. Die Mittel werden vom Projektträger Jülich verwaltet und vergeben. U.a. wird auch die Umrüstung von Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED-Technik gefördert (i.d.R. 40 % auf die Bruttokosten). Die Förderbedingungen werden derzeit für das kommende Jahr neu festgelegt. Für 2011 galt eine Mindestmaßnahmensumme von 25.000,- €, also eine Mindestfördersumme von 10.000,- €.
Bei 26 Laternen in Hummelfeld wäre die Investitionssumme bei einer gängigen LED-Lösung unter 25.000,- €. Eine Zusammenarbeit mit gemeinsamer Antragstellung benachbarter Gemeinden ist möglich.
Herr Andresen hat Kontakt zu einem Fachplanungsbüro aus Hamburg, welches auf diesem Spezialgebiet beratend und unterstützend zur Seite stehen kann.


Herr Hansen berichtet über den Zustand der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Hummelfeld und der notwendigen Modernisierung. Des Weiteren verweist er auf die Förderungsmöglich durch Bundesmittel, wobei die Antragstellung mit einer Nachbargemeinde erfolgen muss, da die Förderung erst ab einer Mindestinvestitionssumme von 25.000,- € beginnt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Straßenbeleuchtung grundsätzlich durch die Inanspruchnahme von Fördermittel auf LED-Technik umgestellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten und die Verfahrensweise für eine Förderung zu ermitteln. 


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 15/2011

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 63.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 253.500 € auf nunmehr 317.400 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 19.200 € erhöht und damit gegenüber bisher 74.300 € auf nunmehr 93.500 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Herr Harder berichtet über die Veränderung in der Haushaltsplanung aufgrund des Nachtragshaushalts 2011.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 16/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Herr Harder informiert, dass die Haushaltsansätze im Haushalt 2012 zurückhaltend angesetzt wurden, damit mögliche Veränderungen durch die Gemeinde finanziell besser bewältigt werden können. Im Haushalt ist eine Kreditaufnahme von 190.000 € für die gesamte Finanzierung der Schwarzdeckenerneuerung vorgesehen, da z. Zt. die Zinsen sehr günstig sind. Die Kreditaufnahme soll erst nach der Durchführung der Maßnahme erfolgen, um die Kreditaufsumme so gering wie möglich zu halten.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     256.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     256.800 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     32.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     32.000 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     
    190.000 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     64.200 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
Beschlussvorlage - 17/2011

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.


Beschluss:

Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Andreas Korittke

stellv. Wahlvorsteher: Dirk Schwerin

Schriftführer/in:            Jutta Marktlein

stellv. Schriftführer/in: Jutta Otto

Beisitzer/in:            Olaf Venneberg

Beisitzer/in: Werner Baumgart
            
Beisitzer/in:            Birgit Halbe-Neumann

Beisitzer/in:            Jürgen Struck

Beisitzer/in:            Christiane Struck

Beisitzer/in:            Marco Drews

                                         
Reserve: Karla Hoppe, Marc Hansen                               


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 17. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Herr Bürgermeister Schulz informiert die Öffentlichkeit über den gefaßten Beschluss.



Heini Schulz  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer