N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hummelfeld vom 23.04.2012.

Sitzungsort:  im Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heini Schulz
Gemeindevertreter Uwe Albertsen
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
Gemeindevertreter Marc Hansen
1. stellv. Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Kurt Kray
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Protokollführerin Fenja Lassen
3 Einwohner
1 Pressevertreter

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreter
7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2012
8. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 3/2012
9. Gestaltung Vorplatz Dörp- und Sprüttenhus
10. Benutzungsordnung Dörp- und Sprüttenhus
  Beschlussvorlage - 4/2012
11. Ergebnis der Ausschreibung "Verstärkte Deckenunterhaltung der GIK 24 von Hummelfeld über Fellhorst nach Wolfskrug sowie Ergebnis der Reinigung von Durchlässen / Straßenabläufen
  Beschlussvorlage - 7/2012
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters
Herr Bgm. Schulz berichtet über:
- 15.01.2012 Einwohnerversammlung
- 09.03.2012 Sportverein Fleckeby
- 14.03.2012 Einwohnerversammlung der Gemeinden Hummelfeld und Hütten
- 21.04.2012 Darstellung der Kinder-Not-Hilfe
- Änderung von Straßennamen
- Schwarzes Brett in Fellhorst
- Wiedereinführung eines Bücherbusses
- Straßenschäden
- Seniorennachmittage
- Kinderbetreuung

Nach Aufforderung von Herrn Bgm. Schulz berichtet Herr Hansen über das Treffen mit der E.ON Hanse AG.

Herr 1. stellv. Bgm. Harder berichtet über:
- Fortschritt der Krippe Fleckeby
- Transformator
- 09.06.2012 Feuerwehrfest Wolfskrug
- zukünftig bessere Terminabsprache von Veranstaltungen

Herr Lindau (2. stellv. Bgm.) berichtet über die Schäden an den Straßenrändern der neuen Schwarzdecke zwischen Hummelfeld und Osterby.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Es werden Fragen zur Ausfahrt des Dörp- und Sprüttenhuses und zur Förderung der Kindertagespflege in Fleckeby gestellt. Die Einwohner werden darauf hingewiesen das diese Punkte bereits auf der Tagesordnung stehen und somit später besprochen werden.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter
Herr Harder berichtet über die Schäden der Feldwege und den stellenweise fehlenden Winterdienst innerhalb der Gemeinde. Herr Hansen fügt hinzu, dass die Parkplatzsituation innerhalb der Gemeinde, besonders am Wochenende und durch die TÜV-Station sehr gefährlich ist. Daher werden sich die Gemeindevertreter am 28.04.2012 zu einer Wegbeschauung treffen.

zu TOP 7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Hummelfeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2011.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Hummelfeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 3/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Gestaltung Vorplatz Dörp- und Sprüttenhus

Auf Grund der gefährlichen Verkehrssituation in der Kurve der Straße an der Au, soll das Außengelände des Dörp- und Sprüttenhuses umgestaltet werden (siehe Anlage). Damit lediglich Materialkosten entstehen, sollen diese Arbeiten in Eigenleistung erfolgen. Herr Karl Werner Hansen, Herr Marc Hansen und Herr Andreas Korittke melden sich freiwillig, um die Einwohner der Gemeinde Hummelfeld anzuschreiben und um deren Mithilfe zu bitten.


zu TOP 10. Benutzungsordnung Dörp- und Sprüttenhus
Beschlussvorlage - 4/2012

Gemäß Benutzungsordnung des Dörp- und Sprüttenhuses wird für die Benutzung der Räume eine Benutzungsgebühr in Höhe von 40,00 € nachmittags (15:00 – 18:00 Uhr) und 65,00 € für abends erhoben. Zudem werden 15,00 € für die Endreinigung erhoben

Der § 2 (1) soll wie folgt geändert werden:
Für die Benutzung der Räume wird eine Benutzungsgebühr in Höhe von 55,00 € für nachmittags (15:00 – 18:00 Uhr) und 85,00 € für abends incl. Endreinigung erhoben. Veranstaltungen der Hummelfelder Schützengilde sind gebührenfrei.


Beschluss:

Es wird beschlossen die Benutzungsordnung des Dörp- und Sprüttenhuses wie im Sachverhalt aufgeführt, zu ändern.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Ergebnis der Ausschreibung "Verstärkte Deckenunterhaltung der GIK 24 von Hummelfeld über Fellhorst nach Wolfskrug sowie Ergebnis der Reinigung von Durchlässen / Straßenabläufen
Beschlussvorlage - 7/2012
Nachdem die GV am 11.07.2011 die Umsetzung der Maßnahme beschlossen und die geschätzten Gesamtkosten von rund 330.000 € anerkannt und bei einer FAG-Fördersumme von rund 140.000 € Eigenmittel von rund 190.000 € in den Haushalt 2012 eingestellt hat, liegt unterdessen das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung vor. Der wirtschaftlichste Bieter ist eine Bietergemeinschaft der Firmen Eurovia und SAW. Unter Zugrundelegung der angebotenen Preise und der Massen aus der Kostenschätzung ergibt sich eine Auftragssumme von 296.702,34 €. Addiert man die Baunebenkosten und Laborgüteprüfungen etc. hinzu, so gelangt man zu Kosten von rund 320.000 €. Damit ist der Kostenrahmen zum jetzigen Zeitpunkt auf Basis des Kostenanschlags eingehalten.

Weitere Gesichtspunkte:
  1. Durchlässe
Am 27.03.2012 wurden vereinbarungsgemäß drei Durchlässe, die u.a. auch das Niederschlagswasser der Straße abführen, mit einem Saugspülfahrzeug gereinigt. Die Reinigung des Durchlasses der offenen Vorflut, die aus dem Wald Kirchdiek kommt, hat ergeben, dass das in das Betonrohr geschobene KG-Rohr klein dimensioniert ist und möglicherweise zudem eine Querschnittsverengung aufweist. Auf der Zuflusseite war das Rohr fast komplett in der Grabensohle mit Schlamm und Geäst bedeckt, so dass das Wasser nur sehr bedingt zufließen konnte.
Da der Unterzeichner vom Herbst über den Winter bis in den März hinein beobachtet hat, dass das Niederschlagswasser im Wald fast bis an die Straße aufgestaut war, wird eine Erneuerung des Durchlasses angeregt. Der Vorteil einer jetzt durchgeführten Maßnahme ist, dass die Asphalttragschicht und die Asphaltdecke über dem Rohrgraben monolitisch mit der übrigen Fahrbahn zu den vereinbarten Einheitspreisen hergestellt werden könnte. Unter Annahme einer Dauerhaftigkeit der neuen Fahrbahnoberfläche von rund 25 Jahren, muss der Durchlass aller Wahrscheinlichkeit nicht erneut aufgegraben werden. Sollte man auf die Erneuerung verzichten, so steht zu befürchten, dass man in den kommenden Jahren den Durchlass erneuern und dazu den neuen Asphaltbelag auftrennen und wieder herstellen muss. Allein die Asphaltierungsarbeiten wären dann mindestens 5 bis 10 Mal so teuer. (heute: 7,5 m² Tragschicht und Decke x 14,05 €/m² = 105 €; später zwischen 500 und 1000 € im Handeinbau incl. Fugenband...). Für die Erneuerung des Durchlasses (ohne Asphaltierungsarbeiten) liegt ein Angebot eines straßenbaulizensierten Unternehmers vor, welches mit rund 1.900 € schließt.

Die übrigen beiden gereinigten Durchlässe haben keine Unzulänglichkeiten aufgezeigt.
  1. Straßenleitpfähle
Es macht Sinn, an einigen Stellen Straßenleitpfähle zu setzen. Diese verhindern zusätzlich zu den Rasengittersteinen, dass zu sehr über die Innenradien hinausgefahren wird. Da es unwirtschaftlich ist, diese durch die Asphaltfirma einbauen zu lassen, wird empfohlen, dieses entweder mit einen landwirtschaftlichen Erdbohrer in Eigenleistung oder durch einen örtlichen Unternehmer zu erledigen. Hierfür mögen 1.000 € für die Beschaffung der Pfähle sowie deren Einbau angesetzt werden.
  1. Markierung in Wolfskrug
Die vorhande Markierung der Radwegfurt wird durch die Arbeiten leiden oder entfernt werden. Eine Erneuerung wäre über die Asphaltfirma unwirtschaftlich und sollte zusammen mit anderen Markierungsarbeiten im Amtsbereich von einer Fachfirma erledigt werden. Auch hierfür mögen auf der sicheren Seite liegend 1.000 € angesetzt werden.
  1. Koppelzufahrten
In einer konstatierten Aktion zwischen Gemeinde und Landanliegern wurden die Zufahrten den heutigen Maßstäben angepasst. Einvernehmlich haben die Landwirte mitgewirkt, so dass keine wesentlichen Kosten anfallen. Da die Maßnahme noch nicht abgerechnet wurde, mögen auf der sicheren Seite liegend 1.000 € angesetzt.

Fazit:
Nach heutigen Erkenntnissen würden sich die Gesamtkosten einschließlich der Kosten aus den weiteren Gesichtspunkten 1-4 immer noch unter 330.000 € bewegen.
Die Einweisung in die Maßnahme wurde am 26.03.2012 begonnen und kurzerhand auf nach Ostern verschoben (daher einige rote Markierungen auf der Fahrbahn). Mit der Umsetzung der Maßnahme ist im Juli 2012 zu rechnen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Maßnahme wie beschrieben fortzuführen. Der Punkt 2 Straßenleitpfähle ist jedoch zu streichen. Der Durchlass „Kirchdiek“ soll erneuert werden. Die weiteren Gesichtspunkte werden anerkannt und nach Bedarf ausgeführt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister informiert die Öffentlichkeit über die gefassten Beschlüsse.



Heini Schulz  Fenja Lassen 
Bürgermeister  Protokollführerin