N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hummelfeld vom 17.03.2014.

Sitzungsort:  im Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  20.05 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Uwe Albertsen
Gemeindevertreter Kurt Kray
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich (entschuldigt )
1. stellv. Bürgermeister Marc Hansen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreter
7. Antrag auf finanzielle Unterstützung des Masurenhilfsprojektes des DRK Ortsvereins Fleckeby und Umgebung
  Beschlussvorlage - 5/2014
8. Zuschuss Original Schleiblasorchester Fleckeby e.V.
9. Zuschusszahlungen durch die Gemeinde Hummelfeld
10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2014
11. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
  Beschlussvorlage - 3/2014
12. Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee
  Beschlussvorlage - 1/2014
13. Zustand der Teichkläranlage Hummelfeld
  Beschlussvorlage - 2/2014
14. Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Im Anschluss begrüßt Herr Bürgermeister Harder Herrn Thomas Dreznjak als neuen deutschen Staatsbürger, da dieser die deutsche Staatsbürgerschaft erst kürzlich erhalten hat.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Harder stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen neuen TOP 8 "Zuschussantrag Original Schlei-Blasorchester Fleckeby e.V.“ und um einen neuen TOP 9 "Allgemeine Zuschussanträge" zu erweitern.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Tagesordnung um einen neuen TOP 8 "Zuschussantrag Original Schlei-Blasorchester Fleckeby e.V.“ und um einen neuen TOP 9 "Allgemeine Zuschussanträge" zu erweitern. Die dann folgenden TOP sind entsprechend neu zu nummerieren.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters

Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter

Es werden keine Anfragen gestellt.


zu TOP 7. Antrag auf finanzielle Unterstützung des Masurenhilfsprojektes des DRK Ortsvereins Fleckeby und Umgebung
Beschlussvorlage - 5/2014

Der Gemeinde Hummelfeld liegt ein Antrag des DRK Ortsvereins Fleckeby und Umgebung auf finanzielle Unterstützung des Masurenprojektes vor. Der Antrag liegt dieser Vorlage bei.


Herr Lindau informiert als Finanzausschussvorsitzender über die Beratung zu diesem TOP im Finanzausschuss. Dieser hat einstimmig empfohlen, keinen Zuschuss zu diesem Projekt zu zahlen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keinen Zuschuss zu gewähren.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zuschuss Original Schleiblasorchester Fleckeby e.V.

Herr Lindau erläutert die Bezuschussung des Schlei-Blasorchester durch die Gemeinde Hummelfeld. Der Finanzausschuss hat empfohlen, von einer weiteren Bezuschussung abzusehen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, über die bisherige Bezuschussung keinen weiteren Zuschuss zu leisten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschusszahlungen durch die Gemeinde Hummelfeld

Der Gemeindevertretung wird eine Aufstellung über die jährlichen Zuschüsse an Dritte vorgelegt. Diese wird als Anlage dem Protokoll beigefügt. Die Gemeinde Hummelfeld zahlt jährlich einen Zuschuss in Höhe von 150,- € an das "Müttergenesungswerk" sowie 50,- € an die "Deutsche Kriegsgräberfürsorge". Auf Grund der Finanzlage der Gemeinde, sowie des Grundsatzbeschlusses lediglich örtliche Vereine und Verbände zu bezuschussen, ist zu überlegen, die Zuschusszahlungen einzustellen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, künftig keine Zuschüsse mehr an das "Müttergenesungswerk" und an die "Deutsche Kriegsgräberfürsorge" zu zahlen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2014

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Hummelfeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2013.


Herr Lindau informiert kurz über die durchgeführte Prüfung der Jahresrechnung 2013.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Hummelfeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
Beschlussvorlage - 3/2014

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl am 25. Mai 2014 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung, ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.


Beschluss:

Für die Europawahl am 25. Mai 2014 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Dörp- und Spüttenhus

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Europawahl am 25. Mai 2014 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Andreas Korittke

stellv. Wahlvorsteher: Sven Hippert

Schriftführer/in:            Jutta Marktlein

stellv. Schriftführer/in:            Jutta Otto

Beisitzer/in:                        Heiko Kühl

Beisitzer/in:                        Anna Lena Baumgart

Beisitzer/in:                        Thomas Dreznjak

Beisitzer/in:                        Manfred Grabinski

Beisitzer/in:                        Sigrid Thoms

Beisitzer/in:                        Denise Radloff
                                     


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee
Beschlussvorlage - 1/2014

Das Amt Schlei-Ostsee und weitere 8 Verwaltungseinheiten hatten die Stadt Schleswig 2009 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der europaweiten Ausschreibung und Vergabe der Aufgabe "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) für die Jahre 2010 bis 2014 betraut. Die Vergabe erfolgte an die Ostseefjord Schlei GmbH. Nunmehr ist eine erneute Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019 vorzunehmen, wobei eine Verlängerungsoption um max. weitere 5 Jahre berücksichtigt werden soll.

Folgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben sind durch die LTO wahrzunehmen:
  • Touristische Weiterentwicklung des Vermarktungsgebietes und regionale Projektarbeit (Z. B. Radfahren, Wandern, Gesundheitstourismus)
  • Entwicklung und Vermarktung von touristischen Produkten
  • Entwicklung und Ver- bzw. Betrieb von touristischen Informationsmedien und Vertriebsplattformen - von Infobroschüren bis zum Internetportal
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vernetzung der Region durch Beratung und Information
  • Interessenvertretung der Region beim Land, Kreis und weiteren Ebenen
  • Interessenvertretung des Tourismus innerhalb der Region
  • Leistungsträgerberatung und Umsetzung von Qualitätszielen
Die Gemeinde ist seit 2010 an der Förderung dieser Lokalen Tourismusorganisation beteiligt. Nunmehr geht es um die Unterstützung ab 2015 und um eine Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee. Das Amt ist Gesellschafter bei der Ostseefjord Schlei GmbH. Folglich kann nur das Amt einheitlich die rechtliche Vertretung innerhalb der Organisation wahrnehmen. Diese Aufgabe steht in einem engen Zusammenhang zur Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb der Lokalen Tourismusorganisation "Schlei-Ostsee-Region", deren Finanzierung von den betroffenen Gemeinden über den Amtshaushalt gesichert wird. Eine Teilung der rechtsverbindlichen Aufgabenwahrnehmung ist nicht möglich, so dass die übergemeindliche Förderung des Tourismus rechtsverbindlich nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden kann. Diese Aufgabe sollte daher auf das Amt übertragen werden. Weitergehende gemeindliche Initiativen im touristischen Bereich werden hierdurch selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und das im Amtsausschuss nur diejenigen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen.

Die Kostenaufteilung innerhalb des LTO-Gebietes und innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann den entsprechenden Tabellen entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Informationsveranstaltung für alle Gemeindevertreter sowie Finanz- und Tourismusausschussmitglieder vom 29.01.2014 verwiesen.


Herr Lindau verweist zu diesem TOP auf die Beschlussempfehlung aus dem Finanzausschuss, der eine Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und eine Aufgabenübertragung auf das Amt Schlei-Ostsee befürwortet.


Beschluss:

Die Trägerschaft für die Förderung des übergemeindlichen Tourismus wird auf das Amt Schlei-Ostsee übertragen. Die Kosten werden nach der Finanzkraft der Gemeinde entsprechend der anliegenden Tabelle "Kostenaufteilung Lokale Tourismusorganisation innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee" verteilt. Der maximale Kostenbeitrag beträgt 600 €.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Zustand der Teichkläranlage Hummelfeld
Beschlussvorlage - 2/2014

Im Januar 2014 wird Herr Andresen seitens eines Gemeindevertreters angesprochen und dazu befragt, ab wann ggf. die Schlammentleerung des ersten Teiches der Kläranlage anzuraten sei. Bei der Gelegenheit eines Ortstermins im Feuerwehrgerätehaus am 27.01.2014 erläuterte Herr Andresen den Gemeindevertretern Harder, Kray und Hansen, dass es u.U. sinnvoll sei, sich über den Zustand der Teiche rechtzeitig bewusst zu werden und bei sich andeutendem Bedarf eine Entleerung zu planen. Das mache nicht zuletzt wegen der Lage der Anlage in den Wiesen nördlich von Hummelfeld und der damit wetterabhängigen Erreichbarkeit Sinn. Abgesehen davon ist es die Betreiberpflicht einer Teichkläranlage nach den Regelwerken der DWA (Arbeitsblatt 201) und der DIN EN 12255-5. Diese Pflichten sollen den ordnungsgemäßen Betrieb einer Teichkläranlage und damit die Wasserqualität in der natürlichen Vorflut sicherstellen. Dadurch leistet der Betreiber seinen Beitrag zum allgemeinen Gewässerschutz, wozu sicher auch die Einhaltung von Badewasserqualitäten zählt.

Um sich über den Zustand des ersten Teiches bewusst zu werden, sollte als erster Schritt versucht werden, eine Abschätzung der Schlammmengen und der Wasserüberstandshöhen vorzunehmen. Diese Abschätzung wird der Bürgermeisterzusammen mit einem weiteren Gemeindevertreter mittels einer Schlammspiegelmessung von einem Boot aus vornehmen und die Wasserüberstandshöhen dokumentieren. Ferner könnte eine repräsentative Probe auf die Inhaltsstoffe des Schlamms untersucht werden. Anhand des Analyseergebnisses wird nach den Regelungen der Klärschlamm- sowie der Düngemitteverordnung definiert, ob der Schlamm landwirtschaftlich verwertet werden dürfte oder thermisch zu verwerten wäre.
Die Kosten einer Schlammanalyse belaufen sich auf rund 250 €. Die Analyse hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Daher wird es erforderlich werden, bei einer Entleerung des Teiches in einem der kommenden Jahre eine neue Analyse durchzuführen.

Neben diesen Ermittlungen sollte man eine Strategie entwickeln, wie eine Entleerung des Teiches technisch realisiert werden kann. Aufgrund der Lage der Anlage muss unbedingt geprüft werden, in welcher Höhe/Tiefe Grundwasser ansteht. Ein hydraulischer Grundbruch der Teichsohle muss in jedem Fall ausgeschlossen werden.

Im Amt Schlei-Ostsee im Holm 13 sowie auch im ausgelagerten Archiv wurde eine Recherche nach den Bauunterlagen der Anlage betrieben. Die vom Archiv übergebenen Unterlagen stammen aus den Jahren 1987 + 1988. Leider scheint es sich um Planungsunterlagen zu handeln, die nicht 1:1 umgesetzt wurden. Daher hat Herr Andresen mit dieser Vorlage zunächst nur ein ALK-Plan mit Luftbild beigefügt. Parallel wird an dritter Stelle weiter nach passenden Planunterlagen recherchiert.

Die Grünflächen um die Teiche herum werden mehrmals jährlich gemäht. Alternativ können Schafe oder Heidschnucken die Flächen beweiden. Dieses ist geübte Praxis bei zahlreichen Anlagen im Norden Schwansens und wird seitens der Unteren Wasserbehörde begrüßt. Diese Beweidung ist idealerweise zu empfehlen, weil dadurch kein störender Bewuchs das Bestreichen der Wasseroberflächen der Teiche behindert. Nur über die Oberfläche findet eine Sauerstoffanreicherung des Wassers für aerobe Klärprozesse statt.
Da die Teiche eingezäunt sind, wären die Böschungen vor Betreten der Tiere geschützt. Die Gesamtanlage müsste "lediglich" außen eingezäunt werden. Möglicherweise wäre der Wegfall der jährlichen Mähkosten hier zur Finanzierung heranzuziehen.


Herr Harder berichtet über eine durchgeführte Schlammspiegelmessung, welche zum Ergebnis hatte, das die Teiche noch nicht so voll sind, wie eigentlich erwartet. Der Betrieb der Teichanlage läuft daher unproblematisch. Eine Messung sollte in gewissen Abständen wiederholt werden.


Beschluss:

Es besteht darüber Einigkeit, dass aufgrund der durchgeführten Schlammspiegelmessung z. Zt. kein Handlungsbedarf für eine Entschlammung der Teichanlage besteht.

Ferner wird versucht, eine Beweidung der Grünflächen um die Teiche herum mit Schafen oder Heidschnucken zu erreichen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird .

zu TOP 14. Bekanntgaben

Es erfolgen keine Bekanntgaben.



Dirk Harder  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer