Sitzungsort: | im Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld |
Beginn der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.00 Uhr |
Bürgermeister Dirk Harder |
Gemeindevertreter Uwe Albertsen |
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich |
1. stellv. Bürgermeister Marc Hansen |
Gemeindevertreter Kurt Kray |
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz |
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau |
Gemeindevertreter Frank Paulsen |
Gemeindevertreter Heiko Radloff |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Detlev Flach |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Bürgermeisters |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter |
7. | Übernahme der Straßenbeleuchtung durch die Stadtwerke Schleswig |
Beschlussvorlage - 12/2014 | |
8. | Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Hummelfeld und Beratung über die weitere Vorgehensweise |
Beschlussvorlage - 8/2014 | |
9. | Internetversorgung durch Fiete.Net |
10. | Breitbanderschließung |
Beschlussvorlage - 9/2014 | |
11. | Kauf eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges |
Beschlussvorlage - 10/2014 | |
12. | Übertragung der Aufgabe "Beteiligung AktivRegion Schlei-Ostsee" auf das Amt Schlei-Ostsee |
Beschlussvorlage - 11/2014 | |
13. | Antrag auf Verkehrsberuhigung in der Möhlenbek |
14. | Verlängerung der Überdachung im Eingangsbereich des Feuerwehrgerätehauses |
Beschlussvorlage - |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird ein TOP 14 "Verlängerung der Überdachung im Eingangsbereich des Feuerwehrgerätehauses" ergänzt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters |
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zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt. |
zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter |
Es wird gefragt, wann die Schlaglöcher in den Gemeindestraßen verschlossen und wann die Banketten aufgefüllt werden. Die Flickarbeiten sind bereits bei der Firma Greve beauftragt, die Auffüllung der Banketten muss noch organisiert werden. |
zu TOP 7. | Übernahme der Straßenbeleuchtung durch die Stadtwerke Schleswig |
Beschlussvorlage - 12/2014 Der Gemeinde Hummelfeld liegt ein Angebot zur Übernahme der Straßenbeleuchtung durch die Schleswiger Stadtwerke vor. Das Angebot liegt der Vorlage bei. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Straßenbeleuchtung nicht an die Stadtwerke Schleswig zu übergeben. Ferner wird beschlossen, dass die GV in einer späteren Sitzung den zukünftigen Umgang mit der Straßenbeleuchtung erneut beraten soll. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Hummelfeld und Beratung über die weitere Vorgehensweise |
Beschlussvorlage - 8/2014 In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept sind nunmehr fertiggestellt. Herr Flach vom Ingenieurbüro Torresin & Partner wird zur Sitzung vortragen. Es wurde sich im Vorwege der Sitzung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird. Um möglichst alle Gemeindevertreter zu erreichen, wurde bewust darauf verzichtet, zunächst im Finanzausschuss vorzutragen. Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Kanälen vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird. Somit wird der Vortrag von Herrn Flach vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das Kanalsystem der Gemeinde Hummelfeld insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist. Da das Kataster relativ umfangreich ist, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Gemeindevertreter ein Exemplar des fertigen Werkes zur Durchsicht erhalten und ggf. festgestellte Auffälligkeiten markieren. Diese könnten dann abschließend vom Planungsbüro geprüft und ggf. angepasst werden. Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen: Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase) LP 1: Grundlagenermittlung LP 2: Vorplanung LP 3: Entwurfsplanung LP 4: Genehmigungsplanung LP 5: Ausführungsplanung LP 6: Vorbereiten der Vergabe LP 7: Mitwirken bei der Vergabe LP 8: Bauoberleitung LP 9: Objektbetreuung Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden. Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden. Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich. Die höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Da diese Zahlen noch nicht vorliegen, kann das Honorar auch noch nicht beziffert werden. Überschlägig kann für das Erbringen der zunächst erforderlichen Leistungen nach LP 2 ein Anteil von 3-4 % der Nettobaukosten als Honorar veranschlagt werden. |
Herr Flach präsentiert über einen Leinwandvortrag die Ergebnisse der Katasteraufnahme sowie grobe Schätzkosten des zu erwartenden Sanierungsaufwandes. Im Protokoll seien nur einige wesentliche Inhalte des Vortrags übernommen. Längen und Bauwerke Hauptkanal Planaufteilung der Pläne des Kanalbestandes Längen der inspizierten Haupt- und Anschlusskanäle, Anzahl der inspizierten Schächte Betriebswirtschaftliche Folgen bei verschiedenen Maßnahmen Beispielvergleich Instandhaltung im Wohnungsbau und Kanalbetrieb Kostenzusammenstellung nach Priorität der Schadensbeseitigung Kostenzusammenstellung nach Schäden in den verschiedenen Kanalarten Nach Ende des Vortrages wird erörtert, wie weiter vorgegangen werden soll. Es wird der Anregung von Herrn Andresen gefolgt, tatsächliche Sanierungsmaßnahmen zusammen mit anderen Gemeinden, die auch von Herrn Flach betreut werden, mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Vergabe auszuschreiben. Zunächst ist aber die im Sachverhalt beschriebene, schrittweise Planung sinnvoll. Die Gesamtkosten von rund 80.000 € für die erforderlichen Sanierungen einschließlich des Planungshonorars werden anerkannt. Der fertige Aktenordner mit den Kanalbestandsplänen wird an die Gemeindevertreter übergeben. Jeder ist eingeladen, die Pläne zu studieren und Fehler oder Merkwürdigkeiten deutlich zu markieren. Nach Beratung wird folgender Beschluss gefasst: |
Beschluss: Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Internetversorgung durch Fiete.Net |
Bürgermeister Harder erklärt, dass die Bandbreite der Versorgung seit Sommer 2014 auf 2 MBit gedeckelt wurde. Hintergrund sind rechtliche Möglichkeiten, die die Telekom als Eigentümerin der Kupferkabel gegenüber den Mietern der Leitungen, hier "Fiete-Net", ausnutzt. Einige Haushalte erhalten nunmehr leider nur noch weit unter 1 MBit. Leider hat die Gemeinde keine rechtliche Handhabe die Deckelung wieder beseitigen zu lassen. Seinerzeit hat man 6.600 € an den Breitbandzweckverband gezahlt. Versorger ist heute aber "Fiete-Net". Die seinerzeit beworbene Bandbreite von 8-11 MBit wurden nur mündlich versprochen. Damit wird die Gemeinde sich für die Zukunft nach anderen Optionen umschauen müssen. Ein Beschluss ist nicht zu fassen. |
zu TOP 10. | Breitbanderschließung |
Beschlussvorlage - 9/2014 Am 04. Juni 2014 hat eine Informationsveranstaltung zur Zukunft der Breitbandversorgung im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden, zu der je 2 Vertreter aller Gemeinden eingeladen waren. Deutlich wurde, dass ein ständig steigender Bedarf der Internetnutzung die Sicherstellung der entsprechenden Versorgung erfordert. Die verschiedenen Präsentationen sind der Homepage des Amtes unter www.amt-schlei-ostsee.de zu entnehmen. Wie eine solche Versorgung organisiert, gestaltet und unter Berücksichtigung von europäischem Vergabe- und Beihilferecht durchgeführt werden kann, obliegt zunächst einer Planung, deren Ergebnisse den einzelnen Gemeinden dargestellt werden, damit weitere Entscheidungen für eine Umsetzung getroffen werden können. Ein solches Projekt kann allerdings nur in der Gemeinschaft aller Gemeinden eines Gebietes erfolgreich umgesetzt werden, so dass zunächst die Beauftragung des Amtes mit der Durchführung der Planung erforderlich ist. Die Kosten für entsprechende Fremdvergaben durch das Amt sind ohne Ausschreibung schwer bezifferbar und hängen für die einzelne Gemeinde auch davon ab, wieviele Gemeinden sich beteiligen. In der Informationsveranstaltung wurde klar, dass ein Betrag von 2.000,00 € je Gemeinde in jedem Fall ausreichen würde, wenn sich nahezu alle Gemeinden beteiligen. |
Beschluss: Mit der Planung einer Breitbandversorgung wird das Amt Schlei-Ostsee beauftragt. Für erforderliche Fremdvergaben wird ein Betrag in Höhe von bis zu 2.000,00 € von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Kauf eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges |
Beschlussvorlage - 10/2014 Im Rahmen der Ersatzbeschaffung des vorhandenen alten Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) ohne Wassertank wurden mehrere gebrauchte Fahrzeuge durch die FF-Hummelfeld begutachtet. Da die Gemeinde Waabs in 2015 ein neues Löschfahrzeug anschafft, wird das 15 Jahre alte TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank) verkauft. Dieses Löschfahrzeug wurde durch die FF-Hummelfeld als Ersatz für das vorhandene Fahrzeug favorisiert. Der Wehrführer erläuter hierzu die Einzelheiten auf der Gemeindevertreterversammlung. Die Gemeinde Waabs hatte als Einnahme 30.000,- bis 35.000,- € kalkuliert. Diese Summe wurde auch von einem Vertreter der Firma Rosenbauer als möglichen Wert bestätigt. Die Gemeinde Waabs hat auf Ihrer GV am 23.06.2014 beschlossen, das TSFW-Fahrzeug bei Kaufinteresse der Gemeinde Hummelfeld zum Zeitpunkt der Lieferung des Neufahrzeuges für 29.500,- € zu verkaufen. |
Beschluss: Die Gemeinde Hummelfeld kauft zum Preis von 29.500,00 € das TSF-W Fahrzeug der Gemeinde Waabs sobald dieses in 2015 zur Verfügung steht. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Übertragung der Aufgabe "Beteiligung AktivRegion Schlei-Ostsee" auf das Amt Schlei-Ostsee |
Beschlussvorlage - 11/2014 Auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 31.05.2007 hat die Gemeinde Hummelfeld beschlossen, an der AktivRegion Schlei-Ostsee teilzunehmen. Da bei der AktivRegion derzeit die Strategie für die neue Förderperiode erarbeitet wird, wird vom Amt Schlei-Ostsee erwartet, bis zum 10.09.2014 diesbezügliche verbindliche Erklärungen abzugeben. Dieses ist rechtssicher jedoch nur dann möglich, wenn alle teilnehmenden Gemeinden die Aufgabe auf das Amt übertragen haben. Die bisher schon durchgeführte Teilnahme an der AktivRegion sollte daher durch den Beschluss zur Aufgabenübertragung rechtlich abgesichert werden. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten werden für die künftige Förderperiode leicht sinken; die Kostenverteilung innerhalb der AktivRegion und innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann im Einzelnen den vorliegenden Tabellen entnommen werden. Für Hummelfeld errechnet sich danach ein Betrag in Höhe von 335,46 €. Weitere Informationen können unter www.lag-schlei-ostsee.de abgerufen werden. Dort kann auch eine Projektabschlussbroschüre für die Förderperiode 2006 bis 2013 heruntergeladen werden, welche im Übrigen dem Bürgermeister und dem Finanzausschussvorsitzenden vorliegt. |
Beschluss: Die Aufgabe "Beteiligung an der Aktiv Region Schlei-Ostsee" wird auf das Amt Schlei-Ostsee übertragen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Antrag auf Verkehrsberuhigung in der Möhlenbek |
Das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung liegt im Dörps- und Sprütenhus zur Sitzung öffentlich aus. Die Messwerte werden durch die Gemeindevertreter interpretiert. Verschiedene Fahrzeugarten (PKW, LKW, Züge...) wurden differenziert erfasst. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Fahrtgeschwindigkeit mit der größe der Fahrzeuge abnimmt. LKW und Züge fahren im Schnitt rund 30 km/h. Der Bürgermeister erklärt, dass dem Gemeinderat von einer Anliegerin aus der Straße "Möhlenbek" ein Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen zugesendet wurde. Er erläutert die umfangreichen Ausführungen der Antragstellerin. Die formulierten persönlichen Angriffe auf einzelne Gemeindevertreter werden durch den Bürgermeister verurteilt und als nicht sachlich bewertet. Nach ausführlicher Erörterung technischer und verkehrsrechtlicher Möglichkeiten ergeht folgender Beschluss: Beschluss: Es wird beschlossen, das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessungen über einen Monat im Bekanntmachungskasten öffentlich auszuhängen. Es werden Kontaktpersonen angegeben, die ggf. Fragen der Bürger beantworten können. Das Ordnungsamt soll bitte prüfen, ob der Standort des Pflanzkübels auf dem Gehweg in Höhe "Möhlenbek 2" rechtens ist und dem Bürgermeister das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Dem Antrag auf weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen wird nicht stattgegeben. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Verlängerung der Überdachung im Eingangsbereich des Feuerwehrgerätehauses |
Marc Hansen hat die Materialkosten für die Verlängerung des Vordaches ermittelt und kommt auf eine Summe von rund 750 €. Beschluss: Es wird beschlossen, die Verlängerung der Überdachung im Eingangsbereich des Feuerwehrgerätehauses vorzunehmen. Die Materialkosten in Höhe von 750 € werden von der Gemeinde übernommen. Die Montage wird in Eigenleistung erledigt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Jan Andresen | Dirk Harder |
Protokollführer | Bürgermeister |