N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hummelfeld vom 30.11.2015.

Sitzungsort:  im Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  20.10 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Uwe Albertsen
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
1. stellv. Bürgermeister Marc Hansen
Gemeindevertreter Kurt Kray
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreter
7. Einbruchsicherungsmaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 5/2015
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 6/2015
9. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 7/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Herr Bürgermeister Harder schlägt vor, den TOP 10 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten. Widerspruch hiergegen erhebt sich nicht.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter
Es werden keine Anfragen gestellt.
Herr Albertsen berichtet über die Sitzung des Abwasserbeirates in Geltorf. Dort wurde informiert über Kanalsanierungen in verschieden Gemeinden, das interkommunale Gewerbegebiet in Schuby, konstanter Abwasserpreis in Hummelfeld für 2016 von 2,75 € / m³ und einer geplanten Gebührenänderung mit einer künftigen Grundgebühr.
Herr Hansen teilt mit, dass ihm Stühle fürs Dörp- u. Sprüttenhus angeboten wurden. Es wird sich darauf verständigt, weitere Infos zu dem Angebot einzuholen. Des Weiteren weist Herr Hansen auf eine notwendige Änderung der Nutzung des FWGH, aufgrund des neuen Fahrzeuges, hin. Diese Angelegenheit soll im ersten Quartal des neuen Jahres beraten werden. 

zu TOP 7. Einbruchsicherungsmaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 5/2015
Nachdem die Feuerwehr Hummelfeld ein anderes Fahrzeug erhalten hat und dieses besser ausgestattet ist als das alte, möchte der Wehrführer über spezielle Sicherungsmaßnahmen am Gebäude beraten. Ggf. macht es Sinn, an den Fenstern des Gruppenraums mit selbst gestalteten Aufklebern auf diese Sicherungsmaßnahmen hinzuweisen und so präventiv Einbrüchen vorzubeugen.

Der Titel für die Gebäudeunterhaltung war 2015 mit 600 € ausgestattet. Bisher hat es keine Ausgaben gegeben. Eingehende Rechnungen werden noch bis Anfang Dezember in diesem Haushaltsjahr gebucht, andernfalls 2016.  
Herr Lindau berichtet über ein geführtes Gespräch mit einer Elektrofirma aus Angeln, die mit der Sicherung von FWGH schon Erfahrung hat. Für die Erstellung eines Angebotes benötigt die Firma einen Grundriss des Gebäudes. Die möglichen Kosten würden zwischen 1.500,- € und 2.000,- € liegen. Bei Vorlage der Kosten kann dann genauer abgewogen werden, wie und welche Bereiche gesichert werden sollen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, weitere Informationen zur angedachten Maßnahme zu prüfen sowie Angebote einzuholen und zur nächsten Gemeindevertretersitzung darzulegen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 6/2015
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 14.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 308.400 € auf nunmehr 322.500 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 1.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 40.200 € auf nunmehr 41.200 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 
Herr Lindau erläutert die Veränderungen durch den 1. Nachtragshaushaltplan gegenüber dem Haushaltsplan 2015.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 7/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 
Herr Lindau stellt die Eckdaten des Haushalts 2016 vor. Er schlägt eine vorsichtige Haushaltsführung vor, da der Haushalt sogar eine Zuführung an die Rücklage vorsieht. Herr Albertsen weist daraufhin, dass die Gemeinde im Bereich der Steuern 35.000,- € Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr hat. Lediglich aber eine Rücklagenzuführung von 9.300,- € erwirtschaftet werden kann.
Herr Harder bemerkt kritisch, das große Kommunen weiterhin defizitäre Haushalte beschließen dürfen, die nur durch Neuverschuldungen ausgeglichen werden können. Kleine Kommunen erwirtschaften teilweise sogar einen Überschuss, sollen aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zusammengeführt werden. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     315.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     315.400 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     19.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     19.900 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     78.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,02 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     360 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     380 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     360 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben
Herr Harder informiert die Öffentlichkeit über den gefassten Beschluss in einer Personalangelegeheit.


Dirk Harder  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer