N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hummelfeld vom 20.03.2017.

Sitzungsort:  im Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.37 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Uwe Albertsen
1. stellv. Bürgermeister Marc Hansen
Gemeindevertreter Kurt Kray
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreter
7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2017
8. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hummelfeld für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld
  Beschlussvorlage - 1/2017
9. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hummelfeld für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Wolfskrug
  Beschlussvorlage - 2/2017
10. Verfahren zur Abgabe einer Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungs- und Regionalplans zum Sachthema "Windenergie"
  Beschlussvorlage - 5/2017
11. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
  Beschlussvorlage - 4/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Harder stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen neuen TOP 9 "Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hummelfeld für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Wolfskrug" sowie um einen nicht öffentlichen TOP "Vertragsangelegenheit" zu erweitern. Beiden Anträgen wird einstimmig zugestimmt.

Weitere Anträge werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

ab hier anwesend: Herr Heiko Radloff

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

Des Weiteren informiert Herr Harder über folgende Punkte:

- Aktion "Saubere Gemeinde" am 25.03.2017 mit der Pflanzung der gestifteten Eiche für
Dorfjubiläum
- Abwicklung der Dorfverschönerungsmaßnahmen bis zum Dorfjubiläum
- Zum Thema Erhebung Zweitwohnungssteuer wurde der Bürgermeister von einem
Zweitwohnungssteuerpflichten in einer Art und Weise angeschrieben, die überhaupt nicht
akzeptabel ist und dazu noch sehr beleidigend war.

Herr Lindau teilt als Finanzausschussvorsitzender mit, dass die Gemeinde aufgrund ihrer finanziellen Situation Einnahmen generieren muss. Die Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten ist auch Voraussetzung für den Erhalt von Landesmitteln.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Herr Hohmeyer stellt seine Sicht zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer und der daraus zusätzlichen entstandenen finanziellen Belastung in Höhe von 450,- € dar. Zur Zweitwohnungssteuer werden verschiedenen Fragen von Herrn Harder und Herrn Stöcks beantwortet. Es entsteht zwischen Herrn Hohmeyer und der Gemeindevertretung eine kontroverse Diskussion zur Zweitwohnungssteuer.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter
Von Herrn Marc Hansen erfolgen folgende Anfragen zur Klärung:

- Errichtung eines Zaunes hintern Dörp- und Sprüttenhus zum Dorfjubiläum, der aus Spenden
finanziert werden soll. Die Aufstellung ist allendings aus Sicherheitsgründen erforderlich.
Daher schlägt er vor, das die Gemeinde den Zaun zunächst vorfinanziert. Diese
Vorgehensweise wird innerhalb der Gemeindevertretung befürwortet.

- Die Abdeckung der Beete am Dörp- und Sprüttenhus soll mit Splitt erfolgen. Hierzu stellt Herr
Hansen Splitt in verschiedener Körnung vor. Die Gemeindevertretung einigt sich auf die
mittlere Körnung.

- Die Gemeinde hat über Jahre Familie Kellner ein gemeindliches Grundstück an der Au zur
Nutzung überlassen. Familien Kellner hat ihr Grundstück jetzt verkauft. In diesem
Zusammenhang wäre es im Rahmen des Brandschutzes sinnvoll, das kleine Flurstück als
Aufstellungfläche für die Tragkraftspritze (TS) zu nutzen. Bisher war für die
Löschwasserentnahme aus der Au ein Auffand notwendig, der nicht den
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entspricht. Die Gemeindevertretung spricht sich für eine
Nutzung des Grundstücks als Aufstellungsfläche für die TS aus. Die Fläche soll entsprechend
hergerichtet werden.

zu TOP 7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Hummelfeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2016.   

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Hummelfeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hummelfeld für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.  

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hummelfeld für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hummelfeld für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Wolfskrug
Beschlussvorlage - 2/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.  

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hummelfeld für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Wolfskrug wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verfahren zur Abgabe einer Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungs- und Regionalplans zum Sachthema "Windenergie"
Beschlussvorlage - 5/2017
Bereits am 19.12.2016 wurde in der Gemeindevertretung über die Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Thema "Windenergie" beraten. Nach ausführlicher Erörterung des Themas wurde beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme bzw. Tendenz zu den Planverfahren abzugeben.

Unter Berücksichtigung der komplexen Unterlagen die zur Einsicht zur Verfügung stehen, wurde es als sachdienlich erachtet, die Gemeindevertretung im Rahmen einer Arbeitssitzung über die aktuellen Planungsinhalte sowie die Möglichkeiten der Abgabe von Stellungnahmen zu informieren. Auf der Arbeitssitzung am 31.01.2017, die gemeinsam mit der Gemeindevertretung Güby stattgefunden hat, wurde durch die Verwaltung ausführlich über die geplante Fortschreibung des Landesentwicklungs- und Regionalplans berichtet.

Bei der Erarbeitung einer Stellungnahme ist zu beachten, dass die Gemeinde Hummelfeld sich im Geltungsbereich des Planungsraums II (u. a. Kreis Rendsburg-Eckernförde) befindet. Überdies schließt die Gemeinde direkt an den Kreis Schleswig-Flensburg an. Dieser Landkreis befindet sich in einem eigenen Planungsraum, dem Planungsraum I. Sofern eine Stellungnahme zu möglichen Flächen in diesem Bereich abgegeben werden soll, sind die Entwurfsunterlagen zum Planungsraum I heranzuziehen.
Der aktuelle Entwurf für den Planungsraum II sieht derzeit für das Gemeindegebiet Hummelfeld weder Vorrang- noch Potentialflächen* vor. Beachtet man das bisherige Verfahren zur Flächenfindung kann gemutmaßt werden, dass sich hieran voraussichtlich auch nichts ändern wird. Die nächstgelegenen Potentialflächen befinden sich in den Gemeinden Osterby und Brekendorf.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt und sich ggf. noch Veränderungen am Planentwurf ergeben können, wäre zu überlegen, ob nicht doch eine grundsätzliche Stellungnahme für oder gegen Windkraft thematisiert werden soll.

Die Abgabe einer Stellungnahme muss sich dabei nicht nur auf das eigene Gemeindegebiet begrenzen. Es können auch grundsätzliche Aussagen zu den energiepolitischen Zielen des Landes, den zugrunde gelegten Kriterien zur Flächenfindung oder sonstige Vorrang- und Potentialflächen getroffen werden.

Sofern eine Stellungnahme abgegeben wird, wären folgende Planentwürfe bzw. verfahrensrelevante Unterlagen zu berücksichtigen:
  • Gesamträumliches Planungskonzept
  • Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans einschl. Umweltbericht
  • Teilfortschreibung der Regionalpläne I und II einschl. Umweltberichte und FFH-Vorprüfungen
  • Datenblätter mit entsprechenden Abwägungsbeurteilungen für die jeweiligen Vorrang- und Potentialflächen, zu denen eine Stellungnahme abgegeben werden soll
Die Abgabe einer Stellungnahme muss bis zum 30.06.2017 erfolgen und wäre entsprechend der Belange der Gemeinde zu erarbeiten bzw. unter Hinzuziehung externer Fachberatung erarbeiten zu lassen.

Denkbar ist, dass die Gemeinde Hummelfeld aufgrund mangelnder Betroffenheit von Vorrangflächen im eigenen Gemeindegebiet und den Nachbargemeinden grundsätzlich auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. In diesem Fall, muss sich dann im weiteren Verfahren mit den Inhalten auseinandergesetzt werden, die zum jetzigen Planentwurf abweichen.

Unter Berücksichtigung der ergänzenden Informationen ist über die weitere Vorgehensweise zu beraten.

* Vorrangflächen: Sind die Flächen, in denen sich raumbedeutsame Windkraftanlagen (150 m plus x) gegenüber anderen Vorhaben durchsetzen.
Potentialflächen: Sind die Flächen, die aktuell aufgrund verschiedener abwägungsrelevanter Kriterien aus einer weiteren Betrachtung herausfallen, ggf. aber noch Vorrangflächen werden können. 
Innerhalb der Gemeindevertretung wird kurz das Pro und Contra über die Abgabe einer Stellungnahme abgewogen. Herr Albertsen und Herr Hansen sprechen sich für den Verzicht zur Abgabe einer Stellungnahme aus, da weder im Gemeindegebiet noch in den angrenzenden Gemeinden Vorrangflächen für Windenergie ausgewiesen sind. Frau Lafrenz spricht sich für die Abgabe einer allgemeinen Stellungnahme aus, auch wenn die Gemeinde jetzt nicht betroffen ist, kann sie aber vielleicht im späteren Verfahren betroffen sein. Es könnte der Gemeinde aber jetzt schon damit geholfen sein, eine allgemeine Stellungnahme zu der Planung Windenergie abzugeben.

Es wird vorgeschlagen, zuerst über die Beschlussvariante a) abzustimmen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Hummelfeld aufgrund mangelnder Betroffenheit von Vorrangflächen im eigenen Gemeindegebiet und den Nachbargemeinden auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. Es wird sich vorbehalten, eine Stellungnahme abzugeben, wenn der Landesentwicklungs- und Regionalplan zum Sachthema "Windenergie" erneut ausgelegt wird.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
Beschlussvorlage - 4/2017
Die Landesentwicklungsstrategie (LES) ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung und soll aufzeigen, wie sich Schleswig-Holstein (S-H) bis zum Jahr 2030 entwickeln soll und die Herausforderungen in den nächsten Jahren meistern kann. Die LES wird von der Landesregierung (Landesplanung) erarbeitet und soll Teil des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) werden.

Am Anfang des Strategieprozesses stand ein Bürgerkongress, auf dem am 08.06.2013 in Büdelsdorf 120 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ihre Visionen, Ideen und Handlungsansätze für S-H 2030 formulierten und miteinander diskutieren konnten. Die Ergebnisse wurden ausgewertet. Ende März/ Anfang April 2014 fanden drei Regionalkonferenzen statt, auf denen Zukunftsbilder und strategische Handlungsätze gemeinsam mit regionalen Akteuren, diskutiert und weiterentwickelt wurden.

Mit dem Stand Mai 2016 wurde das sogenannte "Grünbuch" zur LES S-H 2030 herausgegeben. Dieses beinhaltet neun strategische Leitlinien.
Diese sind:
  • Digitalisierung,
  • Lebensqualität,
  • Regionen im Wandel,
  • Bildung,
  • Wirtschaft,
  • Mobilität und Zukunft,
  • natürliche Lebensgrundlagen,
  • überregionale und internationale Vernetzung
  • und Zuwanderung.

Das Grünbuch war ein Diskussionspapier, dass den aktuellen Entwicklungsstand der LES S-H 2030 abbildete. Die thematisierten Inhalte waren keine beschlossenen Entscheidungen. Es handelte sich um bewusst offene Leitfragen und Aussagen, die weiter entwickelt werden sollten.

Aus dem Grünbuch ist nun im nächsten Schritt das sogenannte "Weißbuch" entstanden. Dies enthält neben strategischen Leitlinien nun auch konkrete Handlungsansätze. Entwickelt wurden elf Megatrends.
Diese sind:
  1. Internationalisierung,
  2. Digitaler Wandel,
  3. Innovation als zentraler Treiber der Wirtschaftsentwicklung,
  4. Wandel zur Wissensgesellschaft,
  5. Wandel der Arbeitswelt,
  6. Demografischer Wandel,
  7. Wandel von Stadt und Land,
  8. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen,
  9. Klimawandel,
  10. Wachsende Verkehre und neue Mobilitätsformen sowie
  11. Wertewandel.

Dieser Entwurf der LES S-H wird nunmehr in einem formellen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nochmals zur Diskussion gestellt. Die Kommunen und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Der abschließende Beschluss über die Landesentwicklungsstrategie wird Anfang der kommenden Legislaturperiode getroffen.

Die Inhalte des Weißbuches sind sehr weit gehalten und stützen sich auf sehr globale Aussagen. Eine konkrete Auswirkung auf dieamtsangehörigen Gemeinden ist schwer ableitbar. Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird der Gemeinde empfohlen auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände werden zudem eine Stellungnahme abgeben, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung finden werden. Eine Konkretisierung des Weißbuches wird sich später im Entwurf des LEP´s sowie der Regionalpläne ergeben. Hier hat die Gemeinde dann noch einmal die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese wirkt dann jedoch nur noch gegen den jeweiligen Planentwurf, nicht mehr gegen die LES.

Beschluss:
Auf die Abgabe einer Stellungahme zum Entwurf des "Weißbuches" zur LES SH 2030 wird verzichtet.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Harder informiert die Öffentlichkeit über den im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschluss.


Dirk Harder  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer