N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hummelfeld vom 04.12.2017.

Sitzungsort:  im Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Uwe Albertsen
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
1. stellv. Bürgermeister Marc Hansen
Gemeindevertreter Kurt Kray
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Hans Lindau (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreter
7. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 18/2017
8. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 21/2017
9. Erwerb eines Löschfahrzeuges
  Beschlussvorlage - 22/2017
10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 19/2017
11. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 20/2017

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit sowie die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet über folgende Angelegenheiten:

1. Eingereichte Klage gegen die Gemeinde Hummelfeld aufgrund der Erhebung der
Zweitwohnungssteuer ist abgelehnt worden. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Am 08.11 tagte der Amtsausschuss. Amtsumlage bleibt mit 17,5% stabil. Anteil
Hummelfeld knapp 50000,- € , keine Schulden , Rücklage ca 750000,- € Nicht ganz
unkritische Begehung des 10jährigen Jubiläum 2018. Insbesondere der Kostenrahmen
von 15000,- €

3. Außerordentliche Sitzung des Kuratorium des KiGa Fleckeby . Höhere Kosten aufgrund
stärkeren Personalbedarfs. Nicht ganz problemloser Umgang mit dem Kirchenkreis,
Führungswechsel vorgesehen

4 . 09.11 Vorstellung der Abschnittsführungsstelle im Amt S-O . Schnittstelle in besonderen
Ausnahmezuständen (Stürme) zwischen Leitstelle und Feuerwehren mit externer
Stromversorgung und freiwilligen Kameraden/innen aus den Amtswehren

5. Gespräch mit den Schulverbandsvorsteher der Schule Fleckeby. Angebot der Versorgung
mit Mittagessen durch den Anbieter gekündigt. Kinder essen nun in Louisenlund. Weiterer
Platzbedarf für ordnungsgemäße Unterrichtsführung. Geplant eine Erweiterung der
Räumlichkeiten. Kosten werden ermittelt.

6. Besichtigung des Wasserwerkes Waabs. Neue 5. Filteranlage mit Kosten von ca. 1Mio €.
Erneuerung der Elektrik und Umstellung auf digitale Steuerung im laufenden Betrieb.
Wasserkosten bleiben stabil bei 0,91 €

7. JHV Rosenrot gute Auslastung. Sehr viel Eigeninitative um kostensparend zu arbeiten

8. 18.11 Banketten grundlegend repariert in Kirchdieck

9. Gruppe Feuerwehrhaus Wolfskrug strebt erste Veranstaltung an:"Weihnachtsbaum
schmücken"

10. JHV Breitbandzweckverband in Kosel. Vermarktung des 2. Cluster kurz vorm Abschluss.
Zahlen wurden nicht bekannt gegeben. Beschluss gefasst worden, den 100% Ausbau
voran zu treiben und die dafür benötigten Fördermittel einzuwerben. Die Zusammenarbeit
mit anderen Verbänden soll angestrebt werden.

Des Weiteren berichtet Herr Harder über die vorliegende Ausführungsanordnung zur vereinfachten Flurbereinigung Hüttener Vorland, welche eine Fläche von ca. 200 ha erfasst.

Herr Ehrenreich informiert über die Kostenerhöhung für das Essen in der U3-Betreuung in der Kindertagesstätte Fleckeby.



zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter
Auf Nachfrage von Herrn Radloff teilt Herr Harder mit, dass mit einem möglichen 100% Ausbau des Glasfasernetzes nicht vor 2019 begonnen wird. 

zu TOP 7. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 18/2017
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist. 


Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahllokal: Dörp- und Sprüttenhus

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in: Andreas Korittke
  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Bianca Rabenow
  3) Schriftführer/in:                         Jutta Marktlein
  4) stellv. Schriftführer/in:             Marie Harder
  5) Beisitzer/in:                         Alexander Krey
  6) Beisitzer/in:                         Karl Werner Hansen
  7) Beisitzer/in:                         Sigrid Thoms
  8) Beisitzer/in:                         Katja Bosholm
  9) Beisitzer/in:                        Dagmar Eismann
10) Beisitzer/in:                        Holger Neumann

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 21/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.   

Beschluss:
Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erwerb eines Löschfahrzeuges
Beschlussvorlage - 22/2017
Die Stadt Eckernförde verkauft von der Freiwilligen-Feuerwehr Eckernförde ein älteres LF8/6 Löschfahrzeug. Hierbei handelt es sich um ein Gruppenfahrzeug mit einem Löschwassertank von 600 Litern. Der Kaufpreis beträgt 5.000,00 €. Bürgermeister Dirk Harder und Wehrführer Marc Hansen haben das Löschfahrzeug in Eckernförde begutachtet.   
Herr Hansen erläutert den Zustand des Fahrzeugs von der Eckernförder Feuerwehr und die Kosten für 2 kleinere notwendige Reparaturen und noch erforderliches Ausrüstungsmaterial. Insgesamt liegen die Kosten bei 11.000,- € bis 12.000,- €. Hierbei ist aber noch der Verkaufserlös für das alte Fahrzeug und eine mögliche Beteiligung der Gemeinde Güby zu berücksichtigen.
Herr Krey befürwortet die Anschaffung, da die Summe überschaubar ist und vor allem ist es ein wasserführendes Fahrzeug, was für den Brandschutz inzwischen sehr wichtig ist.

Beschluss:
Das LF8/6 Löschfahrzeug der FF-Eckernförde wird für einen Preis von 5.000,00 € erworben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verpflichtungserklärung (Kaufvertrag) zu unterschreiben.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 19/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 14.300 € vermindert und damit gegenüber bisher 416.900 € auf nunmehr 402.600 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 12.900 € vermindert und damit gegenüber bisher 58.000 € auf nunmehr 45.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.     
Herr Albertsen stellt die Veränderung durch den 1. Nachtragshaushaltplan 2017 gegenüber dem Haushaltsplan 2017 dar.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.     

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 20/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.     
Herr Albertsen stellt die Eckdaten des Haushaltsplan 2018 vor.
Herr Krey erläutert den Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2018 über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     386.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     386.500 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     58.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     58.500 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     94.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,02 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     360 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     380 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     360 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.  


Des Weiteren wird dem Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2018 über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld zugestimmt.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Dirk Harder  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer