N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Hummelfeld vom 09.09.2013.

Sitzungsort:  im Dörp- und Sprüttenhus, Hummelfeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans Lindau
Ausschussmitglied Uwe Albertsen
stellv. Ausschussvorsitzender Kurt Kray

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
Gemeindevertreter Marc Hansen
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Hummelfeld
  Beschlussvorlage - 14/2013
5. Ernennung von Herrn Heini Schulz zum Ehrenbürgermeister der Gemeinde Hummelfeld
  Beschlussvorlage - 15/2013
6. Erstellung einer Gemeindeflagge
  Beschlussvorlage - 16/2013
7. III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hummelfeld
  Beschlussvorlage - 17/2013
8. Kanalsanierung im Kreuzungsbereich Nordend - Möhlenbek
  Beschlussvorlage - 18/2013
9. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
  Beschlussvorlage - 19/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Tagesordnung werden folgende Punkte hinzugefügt:
- Erstellung einer Gemeindeflagge 16/2013 (Neu TOP 6)
- Kanalsanierung im Kreuzungsbereich Nordend - Möhlenbek 18/2013 (Neu TOP 8)


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Hummelfeld
Beschlussvorlage - 14/2013

Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben jahrelang ein niedriges Sitzungsgeld von 10,- € erhalten, weil die Verzehrkosten anlässlich von Sitzungen übernommen wurden. Diese Kostenübernahme soll künftig nicht mehr durch die Gemeinde erfolgen.
Daher ist eine Erhöhung des Sitzungsgeldes auf 20,- € geplant. Hierfür muss die Entschädigungssatzung der Gemeinde Hummelfeld entsprechend geändert werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Hummelfeld gemäß dem vorliegenden Entwurf zu erlassen. Eine Erhöhung des Sitzungsgeldes soll nicht erfolgen, es verbleibt bei 10,- €.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Ernennung von Herrn Heini Schulz zum Ehrenbürgermeister der Gemeinde Hummelfeld
Beschlussvorlage - 15/2013

Herr Heini Schulz war 35 Jahre lang ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Hummelfeld. Zur Würdigung dieser langen Amtszeit und unzählig geleisteten Stunden zum Wohle der Gemeinde, soll Herr Schulz zum Ehrenbürgermeister der Gemeinde Hummelfeld ernannt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, Herrn Heini Schulz zum Ehrenbürgermeister der Gemeinde Hummelfeld zu ernennen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erstellung einer Gemeindeflagge
Beschlussvorlage - 16/2013

Bei der damaligen Erstellung des Gemeindewappens wurde die Erstellung einer Gemeindeflagge nicht berücksichtigt.
Das Wappen wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung angenommen. Aufgrund des genehmigten Wappens wurde jetzt auch ein Entwurf für eine Flagge beim Landesarchiv eingereicht.
Hieraus ergab sich die nachfolgend aufgeführte Ausführung für die Flagge, bei der die zu beachtende Ausführung des Landesarchivs, eingearbeitet wurde.
Flaggenbeschreibung:
„Auf gelben Flaggentuch die Figur des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.“


Herr Stöcks wird während der Gemeindevertretersitzung über mögliche Änderung berichten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem vorgelegten Flaggenentwurf zuzustimmen. Er wird als Anlage dem Originalprotokoll beigefügt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hummelfeld
Beschlussvorlage - 17/2013

Die Gemeindevertretung hat den Entwurf für die gemeindliche Flagge sowie dessen Beschreibung beschlossen. Somit ist es rechtlich erforderlich, die Flagge in die Hauptsatzung einzuarbeiten. Das geschieht durch den vorliegenden Entwurf der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hummelfeld.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hummelfeld gemäß dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Kanalsanierung im Kreuzungsbereich Nordend - Möhlenbek
Beschlussvorlage - 18/2013

In den vergangenen Jahren hat es immer mal wieder Verstopfungen im MW-Kanal im Kreuzungsbereich Nordend - Möhlenbek gegeben. Meistens konnte die Verstopfung mit Bordmitteln beseitigt werden. Offenkundig wurde eine Verstopfung immer dann, wenn Straßenwasser nicht mehr abfloss oder Fäkalwasser aus dem Straßenablauf austrat. Im Zuge der Reinigung und Inspektion des Abwassersystems in Hummelfeld wurde der unterirdische Schaden sichtbar. Einige Gemeindevertreter haben sich am TV-Inspektionswagen selbst ein Bild vom Schaden machen können. Aufgrund diffuser Leitungsverläufe und Übergänge war keine durchgängige Befahrung mit einer Kanalinspektionskamera möglich. Eine Beseitigung des Mangels ist nur in offener Bauweise in Form einer Erneuerung möglich. Dazu müssen Rohrgräben quer durch den Einmündungsbereich der Straße erstellt werden.
Aus dem Fahrbahnbereich heraus verläuft die Leitung weiter unter der Pflanzinsel hindurch Richtung Süden, bis sie schließlich in den Haltungsschacht 301040 in der Kreisstraße einbindet. Dieser Leitungsabschnitt weist ebenfalls Schäden auf, so dass es zu überlegen wäre, auch hier eine Erneuerung vorzunehmen.

Da der Asphalt der Straße, die Wasserführungen, die Einfassungen in Form von Borden verschiedenen Typs und der Gehweg teilweise stark versackt sind, würde es aus technischer und ästhetischer Sicht Sinn machen, die Gelegenheit der Aufgrabungen zu nutzen, um einen großen Teil des Einmündungsbereiches auch in den Oberflächen zu sanieren.

Da die Handlungsnotwendigkeit von einigen Gemeindevertretern persönlich vor Ort erkannt wurde, wurde Herr Andresen gebeten, eine Preisanfrage für die notwendigen Arbeiten zu organisieren. Mit der Verfassung des Leistungsverzeichnisses (LV) wurde Herr Flach vom Büro Torresin & Partner betraut. Danach war es vorgesehen, dass Herr Andresen auf Basis des LVs eine Preisanfrage bei regionalen Fachfirmen durchführt.
Auf Basis der Massen und Einheitspositionen ergeben sich jetzt allerdings Schätzkosten von rund 30.000 €. Daher wurde der Bürgermeister von Herrn Andresen gefragt, ob tatsächlich schon eine Preisanfrage angestoßen werden solle, oder vorher eine Beratung sinnvoll wäre. Vor dem Hintergrund der Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen bei Straßenausbauten wurde geprüft, ob eine Sanierung der Oberflächen links und rechts der Rohrgräben einen Ausbautatbestand auslösen würde. Frau Hagemeier hat diese Fragestellung unter Einbeziehung des Straßentyps und der Abwägung der Quantität sowie Qualität im Verhältnis der gesamten Straße zur Maßnahme selbst geprüft und im Ergebnis mitgeteilt, dass es sich um keinen Ausbau handeln würde. Dieses gilt sowohl für eine Wiederherstellung der Asphaltoberfläche als auch für eine Pflasterung.

Bei einem Ortstermin am 04.09.2013 wurden Herrn Harder und Herrn Hansen die Umstände erklärt und folgende Optionen dargelegt:
  1. Kanalsanierung im Einmündungsbereich bis hin zum Haltungsschacht 301040 einschließlich der Oberflächen der Peripherie, geschätzte Kosten von 30.000 € zzgl. Regieaufwand (Planungsleistung, Verdichtungsprüfungen, Endkontrolle durch Inspektion…) = insgesamt ca. 35.000 €.
    Ergebnis: Kanalhaltung komplett neu, Oberflächen im Einmündungsbereich neu, keine Ausbaubeiträge fällig!
  2. Konzentration nur auf die Sanierung der „eingebrochenen“ Kanalabschnitte einschließlich der Erneuerung eines Schachtes und dem Setzen eines zusätzlichen Schachtes im Knickpunkt. Kosten grob geschätzt auf ca. 10.000 €.
Ergebnis: Mangelhafter Kanal nur teilweise neu. Oberflächen nur im Leitungsverlauf neu (aber nur Flick), Niveau der Oberflächenwiederherstellung im Leitungsgrabenbereich muss an die versackte Oberfläche angepasst werden. Versackungen im Umfeld bleiben erhalten.

Für beide Optionen könnten Preisanfragen getätigt werden, für die Option 2 wäre die Beauftragung einer Firma zum Nachweis möglicherweise wirtschaftlicher. Hier würde man ggf. nur Einheitspreise für Materialien und Stundenlöhne von Personal und Gerät von verschiedenen Fachfirmen einholen und anschließend deren Einbau zum Nachweis beauftragen. Zu beachten ist, dass im Straßenraum nur Firmen tätig werden dürfen, die dafür autorisiert sind. D.h. z.B. Gartenbauer oder Lohnunternehmer dürfen nicht zuletzt aus tarifrechtlichen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht beauftragt werden.

Im Vorgriff auf das Ergebnis des Kanalkatasters, welches in Form eines Sanierungskonzeptes zu Beginn des Jahres 2014 vorgetragen werden wird, kann heute bereits erklärt werden, dass das Kanalnetz von Hummelfeld in einem insgesamt einigermaßen ordentlichen Zustand ist. Sicherlich werden konzeptionell in den kommenden Jahren einige Schäden zu beheben sein, allerdings dürfte der oben beschriebene Schaden als schwerster Schaden definiert werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen die Minimallösung durchzuführen. Die bestehenden, defekten Leitungen mit einem Schacht und zwei Regenabläufen sollen erneuert werden. Die geschätzten erforderlichen Mittel in Höhe von 10.000 € werden anerkannt und wie folgt finanziert sowie im Haushalt bereitgestellt: 7.500 € Gebührenhaushalt, 2.500 € allgemeiner Haushalt.
Die Ausführung wird für Ende Oktober / Anfang November 2013 angestrebt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
Beschlussvorlage - 19/2013

Mit Datum vom 22. Oktober 2012 stellte die Freiwillige Feuerwehr Hummelfeld einen Antrag
auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges.

Die Angelegenheit wurde in das Jahr 2013 verlegt.

Im Rahmen der Zuschussbeantragung bedarf es der Stellungnahme des Herrn Kreiswehrführers des Kreises Rendsburg-Eckernförde unter Vorlage des Feuerwehrbedarfplanes.

In den letzten Jahren sind durch die Amtsverwaltung mehrere Feuerwehrfahrzeuge beschafft worden. Hierbei wurden überwiegend Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W) und Staffellöschfahrzeuge (StLF 10/6) bis zur Gewichtsklasse 7,5 Tonnen beschafft. Die Kosten für Tragkraftspritzenfahrzeuge und Staffellöschfahrzeuge (7,5 Tonnen) lagen je nach Fahrgestell, Aufbauhersteller und Beladung zwischen 105.500,00 € und 170.000,00 €.

TSF-W Fahrzeuge auf Basis der Gewichtsklasse bis 6,3 Tonnen liegen (je nach Hersteller) zwischen 70.000,00 € und 105.000,00 €.

Die Zuweisung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Höhe von zur Zeit 20 - 25 % der förderungsfähigen Kosten inkl. MwSt. bereitgestellt.


Beschluss:

Für die Freiwillige Feuerwehr Hummelfeld wird nach Stellungnahme des Herrn Kreisbrandmeisters, ein neues bzw. ein Vorführfahrzeug des Typ TSF-W bis 7,5 t Tonnen beschafft.

Zuschussmittel sind beim Kreis Rendsburg-Eckernförde einzuwerben.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Christian Levien  Hans Lindau 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender