N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Hummelfeld vom 27.11.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans Lindau
Ausschussmitglied Uwe Albertsen
stellv. Ausschussvorsitzender Kurt Kray

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
Gemeindevertreter Marc Hansen
Gemeindevertreter Frank Paulsen
Gemeindevertreter Heiko Radloff
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 21/2017
6. Erwerb eines Löschfahrzeuges
  Beschlussvorlage - 22/2017
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 19/2017
8. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 20/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Anträge und Anfragen
Anträge und Anfragen liegen nicht vor. 

zu TOP 5. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 21/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.   

Beschluss:
Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren.   

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 6. Erwerb eines Löschfahrzeuges
Beschlussvorlage - 22/2017
Die Stadt Eckernförde verkauft von der Freiwilligen-Feuerwehr Eckernförde ein älteres LF8/6 Löschfahrzeug. Hierbei handelt es sich um ein Gruppenfahrzeug mit einem Löschwassertank von 600 Litern. Der Kaufpreis beträgt 5.000,00 €. Bürgermeister Dirk Harder und Wehrführer Marc Hansen haben das Löschfahrzeug in Eckernförde begutachtet.   

Beschluss:
Das LF8/6 Löschfahrzeug der FF-Eckernförde wird für einen Preis von 5.000,00 € erworben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verpflichtungserklärung (Kaufvertrag) zu unterschreiben.   

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 19/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 14.300 € vermindert und damit gegenüber bisher 416.900 € auf nunmehr 402.600 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 12.900 € vermindert und damit gegenüber bisher 58.000 € auf nunmehr 45.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.     

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 20/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.     
Im Rahmen der Haushaltsberatung werden folgende Änderungen vorgenommen:
13000.40000: auf 3.600 €
13000.52000: auf 8.500 €
13000.71700: auf 400 €
63000.51000: auf 18.000 €

Zudem wird der Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2018 über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr zur Kenntnis genommen. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     386.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     386.500 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     58.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     58.500 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     94.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,02 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     360 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     380 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     360 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.  


Des Weiteren wird dem Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2018 über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Hummelfeld zugestimmt.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Hans Lindau 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender