Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.
In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.
Im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes zum Thema Windkraft wurden für die Gemeinde Hummelfeld keine konkreten Eignungsflächen benannt. Ohne die Benennung von einzelnen Flächen konnte keine Berücksichtigung im Kreiskonzept und somit auch keine Berücksichtigung bei der Fortschreibung des Regionalplans erfolgen.
Es wurde sich vorbehalten, im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens, welches nun durchgeführt wird, erneut über dieses Thema zu beraten.
Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.