Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Hummelfeld

Beschlussvorlage
17/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Eckart, Bernd   
 
24.11.2011

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 28.11.2011 

Betreff:
Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012

Sachverhalt:

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.


Abstimmungstext:

Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Dörp- und Sprüttenhus, An der Au 6, 24357 Hummelfeld

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Andreas Korittke

stellv. Wahlvorsteher: Dirk Schwerin

Schriftführer/in:            Jutta Marktlein

stellv. Schriftführer/in: Jutta Otto

Beisitzer/in:            Olaf Venneberg

Beisitzer/in: Werner Baumgart
            
Beisitzer/in:            Birgit Halbe-Neumann

Beisitzer/in:            Jürgen Struck

Beisitzer/in:            Christiane Struck

Beisitzer/in:            Marco Drews

                                         
Reserve: Karla Hoppe, Marc Hansen                               



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Bernd Eckart
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