N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 14.12.2009.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Thomas Becker
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
1. stellv. Bürgermeister Karlheinz Hauser
Gemeindevertreter Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Gemeindevertreter Rainer Lange
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse
2. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl
Gemeindevertreterin Helga Thurau

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Matthias Stelter (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Hans-Jürgen Witt

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Anfragen der Gemeindevertreter
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 15. 10. 2009
5. Bericht des Bürgermeisters
6. Bericht der Ausschussvorsitzenden
7. Änderungsanträge zur Tagesordnung
8. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
  Beschlussvorlage - 24/2009
9. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Becker eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 3. Anfragen der Gemeindevertreter
Herr Möse bemängelt, dass er die Resteliste per 31.12.2009 bis heute noch nicht erhalten hat.
Bgm. Becker teilt hierzu mit, dass diese in der Gemeindevertretersitzung vorlag und jeder Gemeindevertreter hatte die Möglichkeit, Einsicht zunehmen. Anschließend wurde die Jahresrechnung 2008 beschlossen und damit erledigt.

Herr Lange teilt mit, dass am Grundstück Udo Hinrichsen der Bewuchs auf die Straße (Rosenstraße) wächst und somit eine Behinderung darstellt.
Bgm. Becker wird die Angelegenheit an das Ordnungsamt weitergeben.

Frau Thurau berichtet, dass an der Straße Ausgang Ring ein Schlagloch vorhanden ist.
Bgm. Becker hat bereits die Fa. Fülling beauftragt, beim Gerinne zum Straßeneinlauf das Schlagloch auszubessern.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 15. 10. 2009
Es wird darauf hingewiesen, dass im Vertrag mit den Eheleuten Germann
noch später Änderungen eingearbeitet werden müssen.  

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters
Bgm. Becker berichtet über die kommunalen Geschehnisse in der Gemeinde
seit der letzten Gemeindevertretersitzung. Der Bericht ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

zu TOP 6. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Die Ausschußvorsitzenden Helga Thurau, Hans-Werner Pohl und Karlheinz Hauser berichten kurz aus ihren Ausschußsitzungen.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.

zu TOP 8. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
Beschlussvorlage - 24/2009
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist im Ausschuss und der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen.

Der Haushaltsplan konnte im Verwaltungshaushalt nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 63.700,00 EUR ausgeglichen werden.

Im Vermögenshaushalt beträgt die Rücklagenentnahme 44.000,00 EUR. Damit wird sich der Rücklagenstand per 31.12.2010 voraussichtlich auf 264,23 EUR verringern.
Die weiteren Informationen ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf.

Zu beschließen ist auch das Investitionsprogramm . Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 wurde erarbeitet und liegt dem Haushaltsplan 2010 bei.   

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      507.000,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      507.000,-- EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      124.400,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      124.400,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,-- EUR
davon innere Darlehen 0,00 €
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,00 Stelle

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
2.500,-- EUR.
Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anfragen und Bekanntgaben
Bgm. Becker teilt mit, dass das Geschwindigkeitsmeßgerät ausgewertet wurde. Die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 48 km/h.

Das von der Kirchengemeinde Karby vorgelegte Schreiben auf Gewährung eines Zuschusses zur Orgelsanierung wird zur Kenntnis genommen.

Bgm. Becker berichtet, dass für die Feuerwehr Preßluftatmer angeschafft werden müssen. 


  


Thomas Becker  Hans-Jürgen Witt 
Bürgermeister  Protokollführer