Sitzungsort: | im Gasthaus Nüser, Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.40 Uhr |
Bürgermeister Thomas Becker |
Gemeindevertreterin Bettina Boysen |
1. stellv. Bürgermeister Karlheinz Hauser |
Gemeindevertreter Frank Hertwig |
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen |
Gemeindevertreter Rainer Lange |
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse |
2. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl |
Gemeindevertreterin Helga Thurau |
Gemeindevertreter Matthias Stelter (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Anfragen der Gemeindevertreter |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Bürgermeisters |
6. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
7. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
8. | Festlegung eines Pflanzstandortes für einen Walnussbaum (Schenkung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald) |
9. | Aufstellung eines Hinweisschildes für die Grundschule |
10. | Einbau eines Fallschutzes im Bereich der Reckstangen am Spielplatz |
11. | Winterdienst (Kosten, Umfang, Möglichkeiten) |
12. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 12/2010 | |
13. | Über die Sanierung der Eckernförder Straße |
Beschlussvorlage - 14/2010 | |
14. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 13/2010 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
16. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
Frau Thurau fragt, ob es möglich wäre, die eigene Werbung an der Gemeindetafel abzunehmen und durch eine größere zu ersetzen. Hierzu bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Eine Vergrößerung des Schildes kann allerdings nur in der Breite erfolgen.
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zu TOP 3. | Anfragen der Gemeindevertreter |
Herr Lange fragt nach dem Austausch des verblichenen Zone 30-Schildes. Herr Becker teilt mit, dass das neue Schild bestellt ist, und dann ein Austausch stattfinden kann.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt. Aufgrund der anhalten Probleme mit der Straßenlaterne am Schwarzen Weg bei Dr. Reinicke, wird vorgeschlagen, da diese vermutlich immer wieder durch Fremdeinwirkung ausfällt, mit Herrn Dr. Reinicke zu sprechen, ob diese auf seinem Grundstück aufgestellt werden kann, damit sie geschützter steht.
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zu TOP 6. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Herr Hauser und Herr Pohl berichten, dass die Beratungspunkte der letzten Auschusssitzungen auf der heutigen Tagesordnung stehen.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 8. | Festlegung eines Pflanzstandortes für einen Walnussbaum (Schenkung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald) |
Der Bauausschuss hat beschlossen, dass der Bürgermeister und der Bauausschussvorsitzende gemeinsam einen Standort aussuchen werden. Hierzu wurden mögliche Standorte festgelegt. Frau Thurau schlägt die Fläche bei Bruno Ohlsen vor. Herr Becker sieht diese Fläche als eine der möglichen Standorte für den Baum.
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zu TOP 9. | Aufstellung eines Hinweisschildes für die Grundschule |
Herr Hauser teilt mit, dass die Grundschule ein Hinweisschild aufstellen kann, jedoch sollte dieses in der Ausführung genauso gestaltet sein, wie das vorhandene Schild „Sportplatz“. Die Kosten trägt der Förderverein der Schule. Ein weiteres Schild darf auch aufgestellt, welches vielleicht ein kombiniertes Schild „Schule und Sportplatz“ sein könnte. Wer die Kosten für dieses Schild trägt, ist noch nicht genau geklärt.
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zu TOP 10. | Einbau eines Fallschutzes im Bereich der Reckstangen am Spielplatz |
Herr Becker verweist hierzu auf die gesetzlichen Vorschriften für Spielplätze. Diese besagen, dass ein Fallschutz unbedingt vorhanden sein muss. Da Sand die billigste Alternative für einen Fallschutz ist, wird dieser durch eine Firma dort eingebracht.
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zu TOP 11. | Winterdienst (Kosten, Umfang, Möglichkeiten) |
Herr Möse zieht eine positive Bilanz für den Winterdienst der letzten Tage. Herr Becker weist auf die Schwierigkeit hin, ob und wann der Schneepflug bestellt wird. Es wird einheitlich festgestellt, das der Winterdienst in der bisherigen Form der letzten Tage durchgeführt werden soll. Des Weiteren wird ein Schreiben an die Bürger abgestimmt, welches auf die Räumpflicht der Anlieger nach der Straßenreinigungssatzung hinweist. Dieses Schreiben wird durch einzelne Gemeindevertreter in der Gemeinde verteilt. |
zu TOP 12. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 12/2010 Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen. Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 37 Aktien erwerben
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Beschluss: Es wird beschlossen keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Über die Sanierung der Eckernförder Straße |
Beschlussvorlage - 14/2010 Vorlagentext aus 2008 ! Der Unterzeichner hat erfahren, dass es derzeit für die Sanierung von bestimmten innerorts führenden Straßen Zuschüsse gibt (je nach Finanzkraft der Gemeinde 30 - 35 % auf die Bruttobaukosten excl. der Ingenieurgebühren). Nach 2009 wird es mit gewisser Wahrscheinlichkeit keine Zuschüsse für die Erneuerung von Innerortsstraßen mehr geben. (Vergl. Wirtschaftswegeförderung der Vergangenheit - es werden heute nur noch ganz spezielle Wirtschaftswege gefördert) Da die Eckernförder Straße (von Nüser bis Schild) teilweise in einem schlechten Zustand ist, wäre die Sanierung vielleicht ein geeignetes Projekt. Die Kosten wurden incl. aller Nebenarbeiten auf rund 90.000 € geschätzt. Der Unterzeichner hat mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Kreis gesprochen und erfahren, dass die Gemeinde Karby möglicherweise in 2009 in den Genuss von Zuschüssen kommen könnte (recht positives Signal). Bei dem geschätzten Volumen wäre ein Zuschuss von ca. 25.000 € denkbar. Bevor man die Straße erneuern kann, muss allerdings sicher gestellt werden, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen intakt sind. Daher wäre eine Spülung und Filmung der Regen- und Schmutzwasserkanäle notwendig. Ferner müssten die Versorger befragt werden, ob Erneuerungsmaßnahmen anstehen. Die Filmung der SW- und RW- Kanäle steht infolge der Umsetzung der SÜVO Kanal ohnehin in den kommenden 4 Jahren an, so dass diese Kosten nicht vergebens wären. Dazu müsste die Ortsentwässerung Nordschwansen Stellung nehmen. Ergänzungen nach heutigen Erkenntnissen: Es gibt definitiv keine Zuschüsse mehr für Innerortsstraßen der alten Nomenklatur GIK. Daher müsste die Gemeinde die Maßnahme zu 100 % selbst finanzieren. Inwiefern eine Preissteigerung seit 2008 mit Ausblick auf 2011 kommen wird, ist Herrn Andresen nicht im Detail bekannt. Sicherheitshalber sollte mit Kosten in Höhe von 100.000 € gerechnet werden. Thema Ausbaubeiträge: Da es sich nur um eine Straßenunterhaltungsmaßnahme handelt, ist das Abfräsen der alten Decke und Neuaufbringen einer neuen Decke nicht umlagefähig / umlagepflichtig. Der Hinweis auf die Kanalinspektion kann dahingehend kommentiert werden, als dass Herr Andresen derzeit gerade die Vergabe der Aufträge für die Erstellung der Kanalkataster durchführt (natürlich vorbereitet, Unterzeichnung durch Träger der Abwasserbeseitigung). Die Kanalspülung und Inspektion wird im kommenden Jahr, vorzugsweise erstes Halbjahr, durchgeführt. |
Herr Hauser trägt die Sanierung der Eckernförder Straße auf einer Länge von 550 Metern vor. Wird eine Sanierung jetzt durchgeführt, dann wird sie in Form einer normalen Schwarzdeckensanierung erfolgen. Erfolgt die Sanierung später, könnte der Fall eintreten, dass die Straße von Grund auf zu sanieren ist. Die Mittel sind im Haushalt eingeplant und die technische Abteilung des Amtes wird die Planung zur nächsten Sitzung erarbeiten. Herr Möse fragt nach Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung für die Eckernförde Straße aufgrund der Belastung durch die Maislaster. Herr Becker teilt hierzu mit, dass ein solches Verfahren nicht einfach ist, da es sich bei der Straße um eine Durchgangsstraße handelt. Des Weiteren könnte es bei einer Tonnagebeschränkung zu Problemen beim Lieferantenverkehr und bei den Entsorgungsfahrzeugen kommen. Welche Möglichkeiten bestehen, soll durch das Amt geklärt werden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, für die Maßnahme 100.000 € in den Haushalt für 2011 einzuplanen. Die Finanzierung soll zu 2/3 über Kreditaufnahme und 1/3 Rücklagenentnahme erfolgen. Bis zum Frühjahr 2011 sollen die genauen Kosten ermittelt werden. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 13/2010 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 443.200,00 EUR in der Ausgabe auf 443.200,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 115.900,00 EUR in der Ausgabe auf 115.900,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 70.000,-- EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,00 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 % 2. Gewerbesteuer 350 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 16. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Da zur Sitzung keine Zuhörer anwesend waren, entfällt eine Bekanntgabe aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil.
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Thomas Becker | Christoph Stöcks |
Bürgermeister | Protokollführer |