N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 18.03.2013.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Südhang 23, Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Thomas Becker
1. stellv. Bürgermeister Karlheinz Hauser
Gemeindevertreter Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Gemeindevertreter Rainer Lange
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse
2. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl
Gemeindevertreterin Bettina Schulz
Gemeindevertreter Matthias Stelter
Gemeindevertreterin Helga Thurau

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen der Gemeindevertreter
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Bericht des Bürgermeisters
7. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 20/2012
8. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 2/2013
9. V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 3/2013
10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 7/2013
11. Gruppenraum für die Landjugend
  Beschlussvorlage - 4/2013
12. Naturparkschilder
  Beschlussvorlage - 5/2013
13. Oberfläche des Wanderwegs "Alter Bahndamm"
  Beschlussvorlage - 6/2013
14. Antrag der Telekom auf Demontage des öffentlichen Basistelefons in Karby
  Beschlussvorlage - 9/2013
15. Ballfangzaun südliches Tor B-Platz
  Beschlussvorlage - 10/2013
16. Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof zur 125 Jahr-Feier
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Becker stellt den Antrag, die Tagesordnung um den Punkt „Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof anl. der 125-Jahr-Feier“ zu erweitern. Dieser wäre als neuer TOP 16 in die Tagesordnung aufzunehmen. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte sind entsprechend neu zu nummerieren.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof anl. der 125-Jahr-Feier als neuen TOP 16 in die Tagesordnung aufzunehmen. Die folgenden Tagesordnungspunkte sind entsprechend neu zu nummerieren.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter

Auf Nachfrage von Herrn Lange teilt Herr Becker mit, dass aus den abgesägten Bäumen an der Trafostation Schl.-Holst. Netz AG Kopfweiden werden sollen.
Herr Möse fragt, warum die Sitzbänke diesen Winter nicht untergestellt wurden. Herr Becker verweist hierzu auf den nicht mehr zur Verfügung stehenden Schuppen bei Nüser, wo die Bänke über Winter gelagert wurden.
Des Weiteren bittet Herr Möse um Auskunft, ob die Stadt Kappeln das Gymnasium in den Schulverband aufnehmen lassen will. Herr Becker bestätigt die Absichten der Stadt Kappeln, er wird im Schulverband dagegen stimmen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Schulverband sieht er aber keine große Chance, dies zu verhindern.
Frau Thurau fragt, ob die Gemeinde noch Gestaltungsvorschläge für die Trafostation erhält. Herr Becker informiert darüber, dass das bestehende Grün auf positive Resonanz gestoßen ist. Die Entscheidung über die Gestaltung liegt bei der Gemeinde, die Kosten hierfür werden von der Schl.-Holst. Netz AG getragen. Die Baumaßnahme für die Trafostation ist aber noch nicht abgeschlossen.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters

Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Frau Thurau fragt, wofür die Personaleinstellung beim „Naturpark Schlei“ ist. Diese resultiert aus dem steigenden administrativen Aufwand für den Naturpark, teilt Her Becker mit.
Herr Becker informiert, dass durch die Neuordnung der Jugendfeuerwehren keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde entstehen.
Frau Thurau bittet um Auskunft nach der aktuellen Situation im Kindergarten. Herr Becker berichtet über die gute Auslastung des Kindergartens. Die Betreuung der Schulkinder wird ab Sommer durch die Schule erfolgen, da geplant ist, diese als offene Ganztagsschule einzurichten.
Herr Möse verweist auf die Essenssituation im Kindergarten, dass einige Kinder aufgrund der finanziellen Situation der Eltern, nicht am Mittagessen teilnehmen können. Herrn Becker sind die Probleme bekannt, aber die Gemeinde ist nicht Träger des Kindergartens. Es wurden mit den Eltern Gespräche geführt, in dem auf die Möglichkeit eines Antrages hinsichtlich der Sozialstaffelung hingewiesen wurde. Die Eltern haben aber eine Antragsstellung abgelehnt. Ob diese Probleme allerdings noch aktuell sind, kann er nicht beantworten.


zu TOP 7. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 20/2012

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden.

Eine Auflistung des Wahlvorstandes zur Kommunalwahl 2008 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.


Beschluss:

Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

Wahllokal: ___Gasthaus Nüser_________________________


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:                        Herr Bernhard Clausen                         

  2) stellv. Wahlvorsteher/in:            Herr Thomas Gorecki            

  3) Schriftführer/in:                         Herr Manfred Semrau                        

  4) stellv. Schriftführer/in:             Herr Günter Drewnak

  5) Beisitzer/in:                         Herr Dieter Schult

  6) Beisitzer/in:                         Herr Wolfgang Lade
            
  7) Beisitzer/in:                         Frau Michaela Hamer

  8) Beisitzer/in:                         Frau Astrid Carstens

  9) Beisitzer/in:                        Herr Uwe Schröder                        (Reserve)

10) Beisitzer/in:                                                                        (Reserve)


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 2/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass einesolche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Karby ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 1.300,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Karby von ca. 800,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Karby ca. 900,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Herr Hauser erläutert die Vorlage und verweist auf die Empfehlung aus dem Bauausschuss, dass die Gemeinde Karby sich an der Analyse mit einem Betrag von bis zu 1.300,- € beteiligen sollte.


Beschluss:

Die Gemeinde Karby beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu 1.300,00 € zu beteiligen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 3/2013

Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen.
Des Weiteren wird der Passus zur Gleichstellungsbeauftragten an das Amt Schlei-Ostsee angepaßt.


Herr Möse und Frau Thurau befürworten die Beibehaltung des Prüfungsausschusses. Herr Becker und Herr Stöcks erläutern kurz den Hintergrund der Vorlage.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zum 1. Juni 2013 erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Hans-Werner Pohl

zu TOP 10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 7/2013

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Karby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2012.


Frau Schulz berichtet kurz über die durchgeführte Prüfung der Jahresrechnung und informiert über das Ergebnis.
Herr Möse verweist auf die Einnahmen durch die gemeindliche Plakatsatzung. In diesem Zusammenhang fragt er, wer die Plakatierung in der Gemeinde überwacht. Herr Stöcks teilt mit, dass dies durch die Gemeinde erfolgen muss, da durch die Amtsverwaltung keine Überwachung in den einzelnen Gemeinden möglich ist. In den Fällen von ungenehmigten Plakatieren ist es erforderlich, die Verwaltung entsprechend zu informieren.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Karby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Gruppenraum für die Landjugend
Beschlussvorlage - 4/2013

Der Text der Vorlage stammt von Herrn Bürgermeister Becker.

Die Landjugend Schwansen überlegt in Karby einen Gemeinschaftsraum zu nutzen und sucht etwas dafür. Der Raum soll nur der LaJu zur Verfügung stehen. Die LaJu würde auch diesen Gemeinschaftsraum selber bauen und dazu für ein Projekt Mittel von Außerhalb einwerben.
    1. Stünde evtl. ein Grundstück dafür in Karby zur Verfügung?
    2. Unterstützt die Gemeinde das Vorhaben?
    3. Die weitere Idee (zunächst nur Idee) der LaJu ist, dort auch ein Landcafé einrichten und bewirtschaften zu können.
    4. Hier kann kein Beschluss gefasst werden, der TO-Punkt dient lediglich der Erstinformation.


Herr Becker berichtet über die Bestrebungen der Landjugend, sich einen Gruppenraum zu schaffen. Es werden z. Zt. verschiedene Möglichkeiten diskutiert, aber etwas Konkretes gibt es noch nicht. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Karby das Projekt der Landjugend Schwansen zur Schaffung eines Gruppenraumes grundsätzlich unterstützt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Naturparkschilder
Beschlussvorlage - 5/2013

Der Text der Vorlage stammt von Herrn Bürgermeister Becker.

Seitens des Naturparks Schlei ist geplant, im Frühjahr 2013 jeder Mitgliedsgemeinde ein Stück Naturparkschild kostenlos zur Verfügung zu stellen, das am Ortsschild zusätzlich befestigt werden soll. Weitere Schilder können für etwa 200 € / Stück bestellt werden. Das Schild wurde von einem Büro entworfen und zeigt das Naturparklogo und den Schriftzug "Naturpark Schlei". Es soll dazu dienen, sowohl die einheimische Bevölkerung als auch die Touristen auf den Naturpark aufmerksam zu machen und zu dokumentieren, dass hier eine Mitgliedsgemeinde ist. Die Anbringung soll durch die Gemeinde geschehen. Eine Erlaubnis der Straßenmeisterei wird vom NP eingeholt. Es gibt 7 Ortsschilder in Karby.


Herr Becker berichtet über die nicht erteilte Genehmigung des Landesbetriebes für Verkehr und Straßenbau zur Anbringung der Naturpark-Schilder an den Straßenverkehrsschildern.

Die Sachlage wird zur Kenntnis genommen.


Beschluss:

-/-


zu TOP 13. Oberfläche des Wanderwegs "Alter Bahndamm"
Beschlussvorlage - 6/2013

Herr Bürgermeister Becker hat eine Fachfirma um ein Angebot für die Profilierung des Wegeabschnitts von der Kreisstraße bis zur „alten Kokerei“ gebeten. Es sollen nach Aussage des Bürgermeisters Pfützen beseitigt und der Weg ins Dachprofil gebracht werden. Eine Zulieferung von 5 m³ Wegegrand (195 €) ist vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 860 €.


Die Durchführung der Maßnahme unter der Beteiligung von politischen Vertretern aus der Gemeindevertretung wird kontrovers diskutiert.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Wegeoberfläche des o.g. Wanderwegabschnitts zu profilieren. Dies wird in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter und mit Unterstützung von freiwilligen Helfern vorgenommen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag der Telekom auf Demontage des öffentlichen Basistelefons in Karby
Beschlussvorlage - 9/2013

Die Telekom hat bei Herrn Bürgermeister Becker angefragt , ob das Basistelefon in Karby, welches nach Aussage der Telekom nicht genutzt wird, demontiert werden kann.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlich, die darauf hinweist, dass mit einer Zusage für eine Demontage sorgfältig umgegangen werden sollte.


Frau Thurau hält es für schwierig über die Demontage des Basistelefons zu entscheiden, da es nicht einmal einen Hinweis darauf im Ort gibt. Herr Lange findet im Zeitalter des Mobiltelefonierens ein Basistelefon für nicht mehr notwendig. Herr Hertwig gibt zu bedenken, dass die Vorhaltung eines Basistelefons für ältere Bürger sinnvoll sein könnte.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einer Demontage des Basistelefons in Karby zu zustimmen / nicht zu zustimmen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Ballfangzaun südliches Tor B-Platz
Beschlussvorlage - 10/2013

Am 21.02.2013 fand um 17:00 Uhr ein Ortstermin am Ballfangzaun des B-Platzes statt. Anwesend waren als Vertreter der Gemeinde Herr Bürgermeister Becker sowie Herr Hauser. Seitens des Sportvereins waren Frau Pohl, Herr Jammers und Herr Behrens anwesend. Von der Verwaltung war Herr Andresen dabei.

Der Zaun ist rund 45 m lang und 4 m hoch. 17 Spannbetonpfähle richten ihn auf.

Es wurde einhellig festgestellt, dass das vorhandene Geflecht abgängig und keiner Reparatur mehr würdig ist. Es wurde über die verschiedenen Optionen der Sanierung oder des Neubaus diskutiert.

Herr Andresen hat das Ergebnis dieser Diskussion sowie zusätzliche Informationen in dieser Vorlage zusammengefasst:
  1. Option: Nylonnetz
Nylonnetze werden erst ab einer Höhe ab 2,00 m eingesetzt. In den unteren 2 m wird immer ein nicht besteigbares Material verwendet. Die Kosten sind unwesentlich günstiger, die Dauerhaftigkeit dafür geringer als andere Materialien. Aus diesem Grunde wird diese Option hier nicht weiter verfolgt.
  1. Option: Sanierung des vorhandenen Zauns mit neuem Drahtgeflecht
Der Bewuchs hinter dem Zaun wird bauseits durch die Gemeinde / den Sportverein in Eigenleistung soweit zurückgeschnitten, dass ein Arbeiten am Zaun ohne Behinderung möglich ist.
Das vorhandene Drahtgeflecht wird demontiert und entsorgt. Neues Geflecht mit einer Maschenweite von 50/3,1 mm wird geliefert und montiert. Da die vorhandenen Befestigungsösen teilweise abgerostet sind, müssen neue eingebohrt werden. Ob dieses schadlos an den alten Pfosten möglich ist, müsste zunächst ausprobiert werden. Falls beim Bohren der Beton absprengt, müsste das neue Geflecht mit Drahtschlaufen an den Pfosten fixiert werden. Das Geflecht sollte mit einem Bodenfreistand von rund 7,5 cm montiert werden, damit der Faden eines Freischneiders unterdurchschlagen kann.
Kosten rund 5.000 €
  1. Option: Komplette Demontage des vorhandenen Zauns und Lieferung sowie Montage eines neuen Doppelstabmattenzauns
Der Bewuchs hinter dem Zaun wird bauseits durch die Gemeinde / den Sportverein in Eigenleistung soweit zurückgeschnitten, dass ein Arbeiten am Zaun ohne Behinderung möglich ist.
Nach der Demontage und der Entsorgung des alten Geflechtes sowie der alten Spannbetonpfähle werden neue, verzinkte Stahlpfosten im Rastermaß von 2,50 m einbetoniert. Dann würden bis 2,0 m Höhe verzinkte Doppelstabmatten mit einer Maschenweite von 50/200 mm und darüber mit einer Maschenweite von 100/200 mm montiert. Die Doppelstabmatten sollten mit einem Bodenfreistand von rund 7,5 cm montiert werden, damit der Faden eines Freischneiders unterdurchschlagen kann.
Kosten rund 14.500 €

Es wurde zudem überlegt, ob zum Schutze des Drahtgeflechtes eine Rodung der vorhandenen Stubben von Büschen und Bäumen sinnvoll sei. Da diese teilweise unmittelbar neben den Pfosten stehen, ist ein Roden ohne Beeinträchtigung der Pfosten durch die kreuz und quer verlaufenden Wurzeln nicht möglich. Daher wird empfohlen, die Stubben so kurz als möglich zurück zu schneiden und die wachsenden Zweige jährlich mit dem Freischneider abzumähen.

Ferner wurde angeregt, die Maschendrahtzäune links und rechts des Ballfangzauns aus optischen Gründen komplett zu demontieren. Dieses würde ggf. bauseits durch die Gemeinde oder den Sportverein erfolgen.

Inwiefern die Umlandgemeinden um eine Beteiligung an den Kosten einer Sanierung gebeten werden sollen, müssen die Beratungen ergeben.


Herr Lange spricht sich beim B-Platz für Option 2 gem. der Vorlage aus, da in ein paar Jahren der Zaun am A-Platz zum Bahndamm saniert werden muss. Dort sollte dann die Alternative eines Stabmattenzaunes gewählt werden. Herr Becker erläutert kurz die angedachte Finanzierung für einen Stabmattenzaun mit einer Kostenübernahme von 6.000,- € durch die Gemeinde Karby und jeweils 3.000,- € durch die Gemeinden Winnemark, Dörphof und Brodersby. Er spricht sich für einen Stabmattenzaun aus, da dieser wesentlich beständiger gegen Vandalismus ist. Herr Hauser und Herr Hartwig befürworten ebenfalls Option 2, da die Sanierung des vorhandenen Zauns mit neuem Drahtgepflecht kostengünstiger ist und vermutlich 30 Jahre wieder hält. Herr Pohl vermutet, dass die Errichtung eines Stabmattenzaunes durch andere Firmen vermutlich billiger zu erhalten ist, als das vorliegende Angebot. Herr Hauser hält es für notwendig, die anderen Gemeinden rechtzeitig zu informieren. Er schlägt vor, die Option 3 unter Vorbehalt durchzuführen, wenn sich die anderen 3 Gemeinden mit jeweils 3.000,- € an der Maßnahme beteiligen. Sollte eine Beteiligung nicht erfolgen, wird der Zaun nach Option 2 saniert.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Ballfangzaun am südlichen Tor des B-Sportplatzes unter Vorbehalt gem. Option 3 zu sanieren, wenn sich die anderen 3 Gemeinden mit jeweils 3.000,- € an der Maßnahme beteiligen. Sollte eine Beteiligung nicht erfolgen, wird der Zaun nach Option 2 saniert.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof zur 125 Jahr-Feier

Herr Becker trägt kurz den Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof vor. Dieser beinhaltet eine Kostenbeteiligung von 100,- € für das Festzelt, 150,- € für die Veranstalterhaftpflicht und 200,- € an den anfallenden GEMA-Gebühren.

Herr Möse bittet darum, dass die Bewirtung für dieses Fest in der Gemeinde bleibt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 125-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Karby-Dörphof mit 100,- € für das Festzelt, 150,- € für die Veranstalterhaftpflicht und einer Kostenbeteiligung von 200,- € für die anfallenden GEMA-Gebühren, somit insgesamt 450,- €, zu unterstützen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben

Die Öffentlichkeit wird über die gefaßten aus dem nicht öffentlichen Sitzungsteil informiert.



Thomas Becker  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Verwaltung