N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 18.11.2013.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser
2. stellv. Bürgermeister Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
1. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl
Gemeindevertreter Helmut Schulz
Gemeindevertreter Matthias Stelter
Gemeindevertreterin Helga Thurau

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Bettina Schulz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Thomas Becker

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Verabschiedung von Herrn Thomas Becker als ehemaliger Bürgermeister
4. Einwohnerfragestunde
5. Anfragen der Gemeindevertreter
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Bericht des Bürgermeisters
8. Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen"
  Beschlussvorlage - 11/2013
9. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren
  Beschlussvorlage - 12/2013
10. Verlängerung des Fahrbüchereivertrages
  Beschlussvorlage - 15/2013
11. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 16/2013
12. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Karby
  Beschlussvorlage - 18/2013
13. Zuschussantrag TSV Karby für die Sanierung eines Ballfangzauns
  Beschlussvorlage - 19/2013
14. Leuchtdauer der Straßenbeleuchtung
  Beschlussvorlage - 21/2013
15. Reparatur der Drainage auf dem A-Sportplatz
  Beschlussvorlage - 23/2013
16. Anschaffung eines Kasten-/Walzenstreuers für den Winterdienst als Anbaugerät am Gemeindetraktor
  Beschlussvorlage - 24/2013
17. Antrag der KWK zur Änderung der Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 25/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Möse stellt den Antrag, die Tagesordnung um die offizielle Verabschiedung von Herrn Becker als ehemaligen Bürgermeister als neuen TOP 3 zu ergänzen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Tagesordnung um die offizielle Verabschiedung von Herrn Becker als ehemaligen Bürgermeister als neuen TOP 3 zu ergänzen. Die folgenden TOP sind entsprechend neu zu nummerieren.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Verabschiedung von Herrn Thomas Becker als ehemaliger Bürgermeister

Herr Möse ehrt Herrn Becker für seine zurückliegende ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde Karby.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter

Herr Pohl verweist auf einen Zeitungsartikel von der KWK, in dem dargestellt wird, dass die KWK den Bürgermeister stellen wird. Herr Hauser teilt hierzu mit, dass dieser Artikel inhaltlich nicht ganz richtig ist. In einem Zeitungsartikel, der später erschienen ist, wird diese Angelegenheit anders geschildert.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird .

zu TOP 7. Bericht des Bürgermeisters

Herr Bürgermeister Möse berichtet über folgende Punkte:

- letzte Sitzung fiel wegen Sturm aus
- Amtsausschuss und die Gremien des Amtes haben sich formiert
- Schulverband Kappeln und der Entwässerungsausschuss haben sich konstituiert
- Gespräch mit der Ostseefjord-Schlei GmbH
- Laternelauf in der Gemeinde
- Gemeindetrecker wurde auf 6 km/h gedrosselt, wodurch der Gemeindearbeiter alle Arbeiten erledigen kann
- Kaputte Entwässerungsleitung am Sportplatz liegt nicht inder Unterhaltungspflicht der Gemeinde
- Risse im Asphalt der Eckernförder Straße
- Teilweise Fenstererneuerung im FWGH
- Verkehrsberuhigung und Tonagenbegrenzung auf 7,5 t in der Eckernförder Str. noch nicht erfolgt
- K 62 Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h beantragt
- Maiserntefahrzeuge weniger durchs Dorf gefahren als sonst
- Kranzniederlegung zum Volkstrauertag


zu TOP 8. Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen"
Beschlussvorlage - 11/2013

Die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark haben die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ derzeit auf das Amt übertragen. Aufgrund der Änderung des § 5 der Amtsordnung ist eine Rückübertragung dieser Aufgabe beabsichtigt. Entsprechende Gespräche wurden mit den Bürgermeistern und den betroffenen Feuerwehrverantwortlichen geführt. Es ist beabsichtigt, die Trägerschaft durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Vorher ist jedoch grundsätzlich über die Rückübertragung zu entscheiden.

Die Aufgabe kann zum 01.01.2014 an die Gemeinden zurückübertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss (Beschluss vom 24.04.2013) auch alle betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen.


Beschluss:

Die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ wird zum 01.01.2014 auf die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark übertragen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren
Beschlussvorlage - 12/2013

Nach dem Grundsatzbeschluss über die Rückübertragung der Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ auf die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark ist zwischen diesen Gemeinden eine Regelung über die künftige Wahrnehmung der Aufgabe zu vereinbaren. Hierzu dient der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren Waabs und Winnemark durch die Gemeinden Waabs und Winnemark.

Für die jugendlichen Feuerwehrmitglieder wird sich in der Praxis keine Veränderung ergeben. Auch für die Gemeinde ergeben sich (außer des Trägerwechsels) keine spürbaren Neuerungen.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag der Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark zur Übernahme der Trägerschaft für die Jugendfeuerwehren Waabs und Winnemark durch die Gemeinden Waabs und Winnemark wird beschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verlängerung des Fahrbüchereivertrages
Beschlussvorlage - 15/2013

Der Vertrag zwischen der Gemeinde Karby, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Büchereiverein Schleswig-Holstein über den Anschluss an die Fahrbüchereiversorgung endet am 31. 12. 2013.

Die Kosten für die Fahrbücherei werden vom Büchereiverein (35 %), dem Kreis (24,5 %) und den Gemeinden (40,5 %) getragen. Der Anteil der einzelnen Gemeinden ergibt sich aus dem Verhältnis der Einwohner zu den insgesamt von der Fahrbücherei versorgten Einwohnern. Der Kostenanteil der Gemeinde Karby errechnet sich für das Jahr 2013 auf 987,66 € (Rechnung liegt noch nicht vor).

Gemäß Statistik der Fahrbüchereizentrale Schleswig-Holstein erfolgten im Jahr 2011 = 1.289 und im Jahr 2012 = 1.809 Entleihungen an Einwohner der Gemeinde Karby.


Aufgrund der gestiegenen Ausleihzahlen wird einer Verlängerung des Vertrag befürwortet.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass der Fahrbüchereivertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2014 verlängert wird.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 16/2013

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 27.05.2013 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Karby am 29.08.2013 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 26. Mai 2013 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht.

Somit ist die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 in der Gemeinde Karby für gültig.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Karby
Beschlussvorlage - 18/2013

Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Karby 273 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 27 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotential in Abzug zu bringen.

Grundsätzlich könnte über eine Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Um für Karby über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotentials
  • Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
  • Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern
Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 EURO. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums.

Es erscheint sachdienlich, dass sich für die Gemeinde Karby grundsätzliche Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden.

Ziel der Beratung sollte somit sein,
  • ob eine Entwicklung erfolgen soll,
  • in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
  • wo die Entwicklung erfolgen soll.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde näher zu untersuchen.
Zur Klärung, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch ein Planungsbüro erfolgen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Zuschussantrag TSV Karby für die Sanierung eines Ballfangzauns
Beschlussvorlage - 19/2013

Der TSV Nordschwansen-Karby hatte bereits vor Jahresfrist den Wunsch geäußert, für die Erneuerung des südlichen Ballfangzauns auf dem B-Platz Zuschüsse von der Gemeinde Karby zu bekommen. Die Gemeinde Karby hatte ihrerseits einen Antrag an die umliegenden 3 Gemeinden gestellt, das Projekt zu unterstützen.
Nach Beratung in den Gemeinden wurde u.a. die Meinung geäußert, dass der TSV direkt an die Gemeinden herantreten und einen Zuschuss bzw. eine Anteilsfinanzierung beantragen solle. Dieses hat der TSV mit Schreiben vom 27.06.2013 getan und ist somit auch erneut an die Gemeinde Karby herangetreten.
Zwischenzeitlich hat sich die Gemeindevertretung konstituiert und die Ferienpause ist verstrichen. Nunmehr soll über den Antrag beraten werden (siehe Anlage).
Die 4 betroffenen Bürgermeister der umliegenden Gemeinden haben sich jüngst zu einer sich bietenden Gelegenheit abgestimmt und vorbehaltlich der Beratungsergebnisse in den Vertretungen die dargestellte Variante 1 favorisiert. Diese Abstimmung sollte nur vermeiden, dass bei einem jeweiligen, grundsätzlichen Votum für die Maßnahme einheitlich der gleiche Finanzierungsschlüssel beschlossen wird.
Die Kosten für die komplette Erneuerung des rund 45 m langen Ballfangzauns belaufen sich auf rund 6.800 €. Das vom TSV eingeholte Angebot liegt Herrn Andresen von der Amtsverwaltung vor und kann auf Wunsch eingesehen werden. Das Angebot beschreibt einen 4,15 m hohen Ballfangzaun aus stabilen verzinkten Doppelstabmatten mit verzinkten Pfosten und Edelstahlschrauben. Der Angebotspreis ist aus Erfahrung von Herrn Andresen sehr wirtschaftlich.
Sofern alle Gemeinden dem Antrag entsprechen, wird die Umsetzung der Maßnahme möglicherweise aus Witterungsgründen erst 2014 erfolgen können.


Herr Möse schlägt vor, dass die Gemeinde Karby bei dieser Maßnahme in Vorleistung geht. Diese Vorgehensweise dient der notwendigen Umsetzung der Maßnahme. Von den drei anderen Gemeinden hat eine noch nicht über eine Kostenbeteiligung beschlossen, eine zugestimmt und eine abgelehnt.
Herr Hauser befürwortet diese Regelung und appeliert an die Gemeinden, den Sportverein der örtlichen Region zu unterstützen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Antrag des TSV zu entsprechen und bei der Maßnahme über die Auftragssumme von ca. 6.800,- € in Vorleistung zu gehen. Die Beteiligung der Gemeinden fließt dann an die Gemeinde Karby. Die Finanzierung erfolgt über den Vermögenshaushalt 2014.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Leuchtdauer der Straßenbeleuchtung
Beschlussvorlage - 21/2013

Herr Andresen wurde um die Fertigung einer Beschlussvorlage gebeten. Nach Rücksprache mit Herrn Hertwig und Herrn Möse werden dazu einige Fakten notiert.
  1. Entwicklung der Stromkosten von 2007 – 2013
    Nachdem die Umrüstung der Straßenbeleuchtung von vorwiegend 80 W-HQL-Leuchtmittel auf 33 W Kompaktleuchtstoffmittel beschlossen und vollzogen wurde, sank der Stromverbrauch von rund 15 Tsd. Kwh/a auf rund 8,5 Tsd. Kwh/a, sprich der Verbrauch wurde um rund 45 % reduziert. Da der Verbrauch rechnerisch eigentlich hätte noch stärker zurückgehen müssen, wurden wahrscheinlich in den letzten Jahren auch Änderungen an den Schaltzeiten vorgenommen (Verlängerung). Aufgrund der nicht unerheblichen Strompreissteigerungen der letzten Jahre wurden die Stromkosten im Mittel der Jahre nur um rund 27 % reduziert.
  2. Leuchtdauer heute und in der Vergangenheit:
In der vergangenen Wahlzeit hat der ehemalige Bürgermeister die Leuchtdauer selbst eingestellt. Nach Aussage von Herrn Möse leuchten die Laternen derzeit im Winter durch die Nacht hindurch und im Sommer nur bis 0:00 Uhr nachts. Ab 05:00 Uhr beginnen sie wieder zu leuchten. Möglicherweise hat der ehemalige Bürgermeister als Ergebnis einer Beratung diese nächtliche Leuchtzeit eingestellt. Dieses würde im Vergleich zu anderen Gemeinden die eingeschränkte Einsparung erklären.

Heute gibt es Überlegungen, die Straßenbeleuchtung in Karby nachts durchleuchten zu lassen. Dabei gilt es zu bedenken:
  1. Standzeit der Leuchtmittel
    In Stunden/Leuchtmittel bleibt die Standzeit natürlich unverändert, in Jahren/Leuchtmittel reduziert sich die Standzeit. Daher wird ein höherer jährlicher Betriebsaufwand entstehen (häufigerer Leuchtmittelwechsel).
  2. Bei rund 80 Laternen in Karby entstehen folgende Mehrkosten, wenn die Laternen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr durchleuchten (Dabei wird davon ausgegangen, dass es in dieser Zeit fast das ganze Jahr hindurch dunkel ist und die Laternen daher leuchten).
365 Tage x 5 h x 80 Laternen x 33 W / 1000 W/Kw x 0,26 €/Kwh = 1.252 €/a

Vergleicht man die Kosten bei konsequenter Abschaltung der Laternen von 0:00 bis 05:00 Uhr mit denen bei konsequenter Durchschaltung, so muss man wohl feststellen, dass der Aufwand für Strom und Instandhaltung größenordnungsmäßig bei zusätzlichen 1.500 €/Jahr liegt.
Im Mittel der vergangenen 3 Jahre lag der Kostenaufwand für den Strombezug bei rund 2.600 €/a. Auch bei unverändertem Stromverbrauch erhöht sich der jährliche Kostenaufwand infolge der stetig steigenden Strompreise.


Herr Hertwig erläutert den Anwesenden das Ergebnis der Einsparungen durch den Einbau der Energiesparlampen bei der Straßenbeleuchtung. Zur Optimierung müsste noch ein besserer Dimmer eingebaut werden. Aufgrund der Ensparungen beim Energieverbrauch schlägt Herr Hertwig vor, die Straßenbeleuchtung durchbrennen zu lassen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Einstellung der Lichtempfindlichkeit zu optimieren und die Straßenbeleuchtung in Karby ganzjährig nachts durchleuchten zu lassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Reparatur der Drainage auf dem A-Sportplatz
Beschlussvorlage - 23/2013

Die Drainage des A-Sportplatzes in Karby wurde im Sommer in Regie des TSV durch Fachleute gespült. Anlass war die Beobachtung, dass die südwestliche Ecke des Platzes zunehmend vernässt. Um Missverständnisse vorzubeugen, hat Herr Andresen sich die Beobachtungen vom Spüler erläutern lassen.
Die Spülung hat gezeigt, dass die Drainage auf der südlichen Seite durchgängig ist. Dennoch zeigt sich trotzdem die Vernässung der Oberfläche. Es wird vermutet, dass die Drainage mit lehmigem Boden abgedeckt ist und das Wasser daher nicht an die Drainage heransickern kann. Somit verbleibt die Vernässung der Oberfläche. Als Abhilfe hat der Unternehmer eigeninitiativ ein Angebot an den TSV geschrieben. Dieses hat zu Inhalt, dass die vorhandene Drainage auf 20 m Länge aufgegraben und die Rohrgrabenverfüllung wasserdurchlässiger nach Filterregeln wieder hergestellt wird.
Die Kosten belaufen sich auf rund 900 €.
Bei der Gelegenheit wurde auch versucht, die Drainage auf der nördlichen Seite des Platzes zu spülen. Dabei stellte sich heraus, dass diese Leitung derart verwurzelt ist, dass der Spülschlauch schon nach 30 Metern stecken blieb. Diese Beobachtung kann zunächst wohl ohne weitere Konsequenzen bleiben, da diese Seite des Sportplatzes in der Oberfläche trocken ist.


Es wird empfohlen, der Beschlussempfehlung des Bauausschusses zu folgen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorhandene Drainage auf der südlichen Seite des A-Sportplatzes auf ca. 20 m Länge aufzugraben und die Rohrgrabenverfüllung wasserdurchlässiger nach Filterregeln wieder herzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Maßnahme zu beauftragen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Anschaffung eines Kasten-/Walzenstreuers für den Winterdienst als Anbaugerät am Gemeindetraktor
Beschlussvorlage - 24/2013

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.11.2012 wurde bereits über die Anschaffung eines Kasten-/Walzenstreuers für den Winterdienst als Anbaugerät am Gemeindetraktor diskutiert. Damals wurde beschlossen, erst den Kasten-/Walzenstreuer anzuschaffen, wenn der Gemeindearbeiter den erforderlichen Führerschein für den Kommunalschlepper gemacht hat.
Nach heutiger Sachlage kann auf den Führerschein verzichtet werden, da der Gemeindetraktor auf 6 km/h gedrosselt wurde und ein Führerschein nun nicht mehr notwendig ist.

Durch den Bürgermeister wurden aktuelle Angebote eines Streuers eingeholt und bei der Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung vorgestellt. Das Angebot für den Kastenstreuer beläuft sich auf 3.130,77 €, während die Kosten für den Walzenstreuer 2.072,39 € betragen.


Hier wird empfohlen, ebenfalls der Beschlussempfehlung des Bauausschusses zu folgen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Walzenstreuer des Typs Epoke PM1,4 zum Preis von 2.072,39 € brutto einschl. Speditionskosten anzuschaffen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Antrag der KWK zur Änderung der Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 25/2013

Die KWK hat einen schriftlichen Antrag zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Karby gestellt. Grundlage für die Aufwandsentschädigung ist die Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung -EntschVO). Die Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister beträgt z. Zt. 83 % des Höchsatzes der EntschVO. Der Höchstsatz für die Gemeinde Karby liegt bei 432,- €.
Die Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, Ausschüsse und Fraktionen ist mit 73 % des Höchstsatzes festgesetzt. Hier liegt der Höchstsatz bei 31,- € pro Sitzung. Diese Regelung gilt auch für bürgerliche Ausschussmitglieder bei der Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses, in den sie gewählt sind, sowie für die vorbereitenden Fraktionssitzungen.
Nimmt ein Mitglied der Gemeindevertretung an einer Sitzung des Ausschusses teil, in den es nicht gewählt wurde, erhält dieses z. Zt. 38 % des Höchstsatzes für das Sitzungsgeld.


Herr Hauser erläutert kurz den Hintergrund des Antrages der KWK. Herr Stelter hält eine Erhöhung der Entschädigungssätze für nicht notwendig, da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, für die sich die Gemeindevertreter nicht noch zusätzlich belohnen sollten. Herr Hauser sieht in der Anhebung der Entschädigungssätze keine zusätzliche Belohnung, sondern eine Anerkennung für die geleistete Arbeit und der Teilnahme an einer Vielzahl von Sitzungen. Die Senkung erfolgte damals aufgrund der schlechten finanziellen Lage, mit dem Hinweis, die Sätze wieder zu erhöhen, wenn sich die Finanzen wieder gebessert haben.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Entschädigungssatzung der Gemeinde Karby wie folgt zu ändern:

1. Aufwandsentschädigung Bürgermeister:            100 Prozent des Höchstsatzes gem. der EntschVO
2. Sitzungeld gem. § 3 (1) Satz 1 und (2) :            100 Prozent des Höchstsatzes gem. der EntschVO
3. Sitzungeld gem. § 3 (1) Satz 2 :             100 Prozent des Höchstsatzes gem. der EntschVO


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben


Klaus-Dieter Möse  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer