N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 09.12.2014.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser
2. stellv. Bürgermeister Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
1. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl
Gemeindevertreter Helmut Schulz
Gemeindevertreterin Helga Thurau

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Matthias Stelter (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen der Gemeindevertreter
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Bericht des Bürgermeisters
7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
8. Wahl eines weiteren Mitgliedes in den Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 27/2014
9. Zuschuss für die Hortbetreuung von Grundschülern in den Ev-Luth. Kindergärten "Sternschnuppe" und "Pezzettino" Karby
  Beschlussvorlage - 32/2014
10. Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche
  Beschlussvorlage - 30/2014
11. Verlängerung des Fahrbüchereivertrages
  Beschlussvorlage - 34/2014
12. Kostenübernahme der Fahrausbildung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr
13. Zuschussanträge
13.1 Antrag des DRK-Ortsverbands Karby-Dörphof auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses
13.2 Antrag des TSV Nordschwansen-Karby auf einen Zuschuss zur Reparatur der Aschenbahn auf dem Sportplatz
13.3 Antrag des TSV Nordschwansen-Karby auf einen Zuschuss zur Reparatur der Flutlichtanlage auf beiden Sportplätzen
14. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 28/2014
15. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 29/2014
16. Erlass einer 6.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
  Beschlussvorlage - 36/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Möse stellt den Antrag, die Tagesordnung um den Erlass einer 6.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer als neuen TOP 16 zu erweitern. Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.

Beschluss:
Es wird einstimmig beschlossen, die Tagesordnung um den Erlass einer 6.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer als neuen TOP 16 zu erweitern.

Durch den Bürgermeister wird beantragt, die Tagesordnungspunkte 17 bis 20 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter
Es werden keine Anfragen gestellt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters
Herr Bürgermeister Möse berichtet über folgende Punkte:

- Differenzen mit einem Landwirt wegen einer Äußerung in der letzten Sitzung
wurden durch ein Gespräch beseitigt
- Erschließung im Baugebiet "Am Hain" abgeschlossen, Pflasterarbeiten werden
erst in 2015 durchgeführt
- Straßenunterhaltungsmaßnahmen (Verfüllung Risse) noch nicht ganz abgeschlossen
- Straßenflickarbeiten sind ebenfalls noch nicht abgeschlossen, Fortsetzung in 2015,
die Rechnung wurde somit auch nur anteilig beglichen
- Weihnachtsbaum wurde aufgestellt, Dank an R. Lange für die Unterstützung
- Zebrastreifen Eckernförder Straße wurde genehmigt, Streifen werden im
Frühjahr 2015 aufgetragen
- Vom Kreisel bis Brodersbyer Straße 70 km/h
- Ein angeschafftes Spielgerät wird von der Herstellerfirma ersetzt
- Gutes informatives Gespräch mit dem TSV Karby
- Gespräch mit dem Amt zur Thematik Asylbewerber und deren Betreuung geführt

zu TOP 7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Aus dem Bauausschuss erfolgt kein Bericht.

Die Tagespunkte aus der letzten Finanzausschusssitzung sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

zu TOP 8. Wahl eines weiteren Mitgliedes in den Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 27/2014
Frau Bettina Boysen ist durch Mandatsniederlegung von Herrn Thomas Becker Gemeindevertreterin geworden. Somit verliert sie ihren Sitz als Wählbare Bürgerin im Finanzausschuss. Frau Boysen soll als Gemeindevertreterin Mitglied im Finanzausschuss werden. Folglich ist z. Zt. ein Sitz im Finanzausschuss unbesetzt. Dieser kann nach der Hauptsatzung von einem / einer Gemeindevertreter/in oder Wählbaren Bürger/in besetzt werden.
Die für den Sitz vorgesehene Person hat sich leider noch nicht abschließend geäußert, teilt Herr Pohl mit. Die CDU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für diesen Sitz und will es auch weiterhin ausüben. Somit erfolgt in der heutigen Sitzung keine Wahl.

Beschluss:
Frau / Herr _________________________ wird als Gemeindevertreter/in / Wählbare/r Bürger/in in den Finanzausschuss gewählt.

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 9. Zuschuss für die Hortbetreuung von Grundschülern in den Ev-Luth. Kindergärten "Sternschnuppe" und "Pezzettino" Karby
Beschlussvorlage - 32/2014
Der Nahbereichsschulverband Kappeln hat bis vor einiger Zeit die Hortbetreuung von Grundschülern in den Ev-Luth. Kindergärten "Pezzettino" und "Sternschnuppe" in Karby mit einem Betrag in Höhe von 105,00 EUR pro Kind und Monat bezuschusst. Diese Bezuschussung wurde aufgrund der Eröffnung der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Karby eingestellt.

Die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule erfolgt von Montag bis Donnerstag in der Zeit bis 15.15 Uhr, am Freitag bis 13.15 Uhr. Die Hortbetreuung in den Kindergärten erfolgt hingegen auch in den Ferien sowie am Freitagnachmittag.

Nach Besprechung der Bürgermeister der beteiligten Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark wird vorgeschlagen, einen freiwilligen Zuschuss für die Hortbetreuung in den Ev.-Luth. Kindergärten Karby in Höhe von 60,00 EUR pro Kind und Monat zu zahlen. Dieser errechnet sich wie folgt:

Ausgehend von einem durchschnittlichen Betreuungsbedarf von 3 Stunden wird angelehnt an die Förderung der Tagespflege ein Zuschuss in Höhe von 1,00 EUR pro Kind und Stunde gezahlt, so dass sich ein Betrag in Höhe von 15,00 EUR pro Woche ergibt (3 Stunden x 1,00 EUR x 5 Tage). Hochgerechnet auf den Monat ergibt sich somit ein Zuschussbetrag von 60,00 EUR pro Kind und Monat.
Herr Möse schlägt vor die Zuschusszahlung für 2015 zu begrenzen.

Beschluss:
Die Gemeinde Karby beschließt, einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 60,00 EUR pro Kind und Monat für die Hortbetreuung der Grundschüler aus der Gemeinde Karby in den Ev.-Luth. Kindergärten "Pezzettino" und "Sternschnuppe" an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Karby für 2015 zu zahlen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche
Beschlussvorlage - 30/2014
Der Förderverein e. V. Grundschule Karby steht zurzeit für die Grundschule Karby in der Planung, eine Projektwoche mit JuMoTiS zu veranstalten. JuMoTiS bringt ein Tanzprojekt an die Schule, durch das emotionale, soziale und kognitive Fähigkeiten gefördert werden. Bei den Teilnehmern werden durch einen methodisch-didaktischen, bewegungsorientierten und vor allem straff strukturierten Tanz-Unterricht die Konzentration und das Durchhaltevermögen gestärkt. Durch kreative Ideen wird die Phantasie bei allen angeregt und das gewohnte Bewegungsrepertoire erweitert. Der Tanzunterricht wird von professionellen Tanzpädagogen die gesamte Woche begleitet. Zum Anschluss findet eine große Tanz-Aufführung statt. (www.jumotis.de)

Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 4.200,00 €.
Der Förderverein hat den Wunsch dieses großartige Projekt an der Grundschule Karby anbieten zu können, kann jedoch die gesamte Summe nicht alleine tragen.
Inerhalb der Gemeindevertretung wird kurz die Höhe des Zuschusses diskutiert. Es wird eine Zuschusszahlung von 500,- € vorgeschlagen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Förderverein e. V. Grundschule Karby für die Tanzprojektwoche einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren. Bei einem Kostenunterschuss kann ein neuer Zuschussantrag gestellt werden.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Verlängerung des Fahrbüchereivertrages
Beschlussvorlage - 34/2014
Der Vertrag zwischen der Gemeinde Karby, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Büchereiverein Schleswig-Holstein über den Anschluss an die Fahrbüchereiversorgung endet am 31. 12. 2014.

Die Kosten für die Fahrbücherei werden vom Büchereiverein (35 %), dem Kreis (24,5 %) und den Gemeinden (40,5 %) getragen. Der Anteil der einzelnen Gemeinden ergibt sich aus dem Verhältnis der Einwohner zu den insgesamt von der Fahrbücherei versorgten Einwohnern. Der Kostenanteil der Gemeinde Karby errechnet sich für das Jahr 2014 auf 1.152,45 €.

Gemäß Statistik der Fahrbüchereizentrale Schleswig-Holstein erfolgten im Jahr 2012 = 1.809 und im Jahr 2013 = 1.309 Entleihungen an Einwohner der Gemeinde Karby.



Beschluss:
Es wird beschlossen, dass der Fahrbüchereivertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2015 verlängert wird.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Kostenübernahme der Fahrausbildung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr
Herr Hertwig erläuterts kurz den Hintergrund zur der notwendigen Fahrausbildung und verweist auf den Erlaß vom Innenministerium zur Ausbildung am Fahrzeug. Durch diese Ausbildung am Feuerwehrfahrzeug der Gemeinde, welche durch ehrenamtlichtätige Fahrlehrer erfolgt, dürfen die Feuerwehrleute dann ohne entsprechender Fahrerlaubnis, das Fahrzeug fahren. Die Fahrausbildung über eine Fahrschule ist von den Kosten wesentlich höher, könnte aber für junge Leute ein Anreiz sein, in die Feuerwehr einzutreten.
Frau Thurau sieht auch die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung bei einer Fahrschulausbildung. Hierzu könnten mit den einzelnen Feuerwehrleuten vertragliche Regelungen getroffen werden.

Innerhalb der Gemeindevertretung herrscht darüber Einigkeit, die Angelegeheit mit der Feuerwehr zu beraten und die Vorgehensweise abzustimmen.

zu TOP 13. Zuschussanträge

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird .

zu TOP 13.1 Antrag des DRK-Ortsverbands Karby-Dörphof auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses
Gemäß Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wird einstimmig beschlossen, den Pauschalbetrag für das DRK Karby-Dörphof auf 100,- € zu erhöhen. Des Weiteren wird einmalig ein Zuschusss für die Seniorenweihnachtsfeier in Höhe von 100,- € gewährt,

zu TOP 13.2 Antrag des TSV Nordschwansen-Karby auf einen Zuschuss zur Reparatur der Aschenbahn auf dem Sportplatz
Herr Bürgermeister Möse verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf ein vorliegendes Angebot der Firma Fülling. Das Bauamt des Amtes soll das Angebot fachtechnisch prüfen. Danach wird es zur weiteren Beratung an den Bauausschuss verwiesen. Parallel soll ein Antrag an den Schulverband auf Kostenbeteiligung gestellt werden.

zu TOP 13.3 Antrag des TSV Nordschwansen-Karby auf einen Zuschuss zur Reparatur der Flutlichtanlage auf beiden Sportplätzen
Herr Hauser erläutert kurz den Antrag und verweist auf das stattgefundene Informationsgespräch mit dem TSV Karby. Es liegt jeweils ein Antrag für die beiden Flutlichanlagen vor. Herr Hauser schlägt vor, jeweils die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Somit ergibt sich ein Gesamtzuschuss von 1.000,- €. Der TSV Karby soll bei den Nachbargemeinden ebenfalls ein Zuschussantrag stellen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem TSV Karby für die beiden Flutlichtanlagen einen Zuschusss von insgesamt 1.000,- € zu zahlen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 28/2014
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 29/2014
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      572.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      572.900,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      206.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      206.500,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.


§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erlass einer 6.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
Beschlussvorlage - 36/2014
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2014 empfohlen, die Hundesteuer für den 1. Hund von bisher 80 € auf 60 €, für den 2.Hund von bisher 90 € auf 70 € und für jeden weiteren Hund von bisher 100 € auf 80 € zu senken.
Für die rechtliche Umsetzung ist eine Satzungsänderung in Form der 6. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung erforderlich.

Beschluss:
Der Erlass der 6.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer wird beschlossen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Möse informiert die Öffentlichkeit über die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefaßten Beschlüsse.


Klaus-Dieter Möse  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer