N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 01.12.2015.

Sitzungsort:  im Vereinsheim TSV Karby, Schulweg 6, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreterin Bettina Boysen
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser
2. stellv. Bürgermeister Frank Hertwig
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
1. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl
Gemeindevertreter Helmut Schulz
Gemeindevertreter Matthias Stelter
Gemeindevertreterin Helga Thurau

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen der Gemeindevertreter
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Bericht des Bürgermeisters
7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
8. Wahl eines Mitgliedes in den Bau-Wege und Umweltausschuss
  Beschlussvorlage - 31/2015
9. Rissbildsanierung auf Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 21/2015
10. Antrag auf Errichtung eines Kreisverkehrs Kreuzung Brodersbyer Straße / Ostseestraße
11. Anschaffung eines Wildkrauthäckslers
  Beschlussvorlage - 25/2015
12. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Karby
  Beschlussvorlage - 28/2015
13. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
  Beschlussvorlage - 15/2015
14. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2015
  Beschlussvorlage - 32/2015
15. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 33/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Möse stellt den Antrag, die Tagesordnung um den Punkt "Anschaffung eines Wildkrauthäckslers, Vorlagen 25/2015" zu erweitern. Dieser wäre als neuer TOP 11 in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Änderung wird einstimmg zugestimmt.

Des Weiteren beantragt er, den bisherigen TOP 15 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten. Widerspruch hiergegen erhebt sich nicht. 

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Von den anwesenden Einwohnern werden keine Fragen gestellt. 

zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter
Es werden keine Anfragen gestellt. 

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters
Herr Bürgermeister Möse berichtet über folgende Punkte:

- Ergebnis der Arbeiten am Sportplatz und an der Laufbahn ist gut 
- Neuer Zebrastreifen bewährt sich im Fußgängerverkehr
- Gerichtsprozess Marienthaler Straße gewonnen
- Hinweisschilder auf Straßenschäden im Marienthaler Weg aufgestellt
- Gründung Breitbandzweckverband beschlossen
- Sitzung Entwässerungsausschuss; Erneuerung Klärwerk notwendig, Kosten zwischen
1,2 und 1,5 Mio €
- Bauarbeiten Baugebiet "Am Ring" fast abgeschlossen
- Maisernte verlief in Karby reibungslos
- Keine Nachbesserungsarbeiten bei den Straßenflickarbeiten, dafür 2.200,- € weniger gezahlt
- Frau Elsbeth Müller nicht mehr Flüchtlingskoordinatorin im Willkommenskreis Höxmark
- Durchführung von 2 Kleinstreparaturen am Kinderspielplatz aufgrund einer
Sicherheitsbegehung

Herr Möse wird ein Gespräch mit den Bürgermeistern Brodersby, Winnemark, Dörphof und der Kirche hinsichtlich der künftigen Flüchtlingskoordnierung in Höxmark durch das Amt organisieren lassen.
 

zu TOP 7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Herr Schulz teilt mit, dass Anfang des Jahres eine Sozialausschusssitzung stattfinden wird. Da wird u. a. das Thema "Koordination der Flüchlingshilfe in Höxmark" thematisiert werden.

Aus dem Finanzausschuss erfolgen keine Informationen. Herr Hauser berichtet aus dem Bauausschuss, dass das Gerüst für die neue Wanderkarte steht. 

zu TOP 8. Wahl eines Mitgliedes in den Bau-Wege und Umweltausschuss
Beschlussvorlage - 31/2015
Der wählbare Bürger Herr Rainer Lange ist zum 30.09.2015 als Ausschussmitglied zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Bau-Wege und Umweltausschuss zu wählen. 

Beschluss:
Herr Ludger Ohlendorf wird als bürgerliches Mitglied in den Bau-Wege und Umweltausschuss gewählt. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Rissbildsanierung auf Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 21/2015
Im Zuge der Straßenunterhaltung besteht Bedarf, die vorhandenen Rissbilder in der Asphaltoberfläche der gemeindlichen Straßen zu sanieren. Hierbei ist die Firma NAS Norddeutsche Asphaltsanierung bereits in Dörphof, Damp und Eckernförde vor Kurzem erfolgreich tätig gewesen. Aufgrund einer Anfrage von Herrn Eggers bei der Firma NAS wurde seitens der Unternehmung eine für die Gemeinde kostenlose Probesanierung angeboten. So könnte sich jeder Gemeindevertreter von der Qualität der Arbeitsausführung überzeugen. Ein Termin kann kurzfristig mit der Unternehmung abgestimmt werden. Bei einer eventuellen Beauftragung empfiehlt die Bauamtsverwaltung ein preisliches Limit zu vereinbaren, da die Sanierungsstrecke nicht ausreichend bekannt ist. Im Folgenden sind die Nettoeinheitspreise für den lfm aufgeführt, um eine Einschätzung für die Kosten vornehmen zu können:

Einheit     Bezeichnung                        Einzelpreis netto

lfm            10 cm Verguss-Breite            2,35€

lfm            15 cm Verguss-Breite            2,90€

lfm            20 cm Verguss-Breite            3,90€

lfm            30 cm Verguss-Breite            5,40€

lfm            50 cm Verguss-Breite            8,60€

Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 19%. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Angelegenheit zur weiteren Beratung zwecks Vorgehensweise an den Bauausschuss zu delegieren. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag auf Errichtung eines Kreisverkehrs Kreuzung Brodersbyer Straße / Ostseestraße
Herr Bürgermeister Möse berichtet, dass diese Angelegenheit von einem dortigen Anlieger an ihn herangetragen wurde. Dort fahren die Autofahrer sehr schnell, dass es oft zu gefährlichen Situationen kommt. Er schlägt vor, die Angelegenheit an den Bauausschuss zu verweisen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die mögliche Errichtung eines Kreisverkehrs Kreuzung Brodersbyer Weg / Ostseestraße zur weiteren Beratung an den Bauausschuss zu verweisen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Anschaffung eines Wildkrauthäckslers
Beschlussvorlage - 25/2015
Zur Beseitigung von Wildkräutern wurde bisher eine besondere Kehrbürste eingesetzt. Bei dieser Vorgehensweise werden aber lose liegende Steine mit aufgenommen, die dann gefährlich weiter geschleudert werden. Dieses Gerät ist auch nur noch bedingt einsetzbar.
Daher soll ein Wildkrauthäcksler angeschafft werden, der die v. g. Probleme nichtaufweist. Der Gemeinde liegen 4 Angebote vor.
Die Angebotssummen liege zwischen 2.990,- € und 3.400,- €. Aufgrund der einzelnen Details der Geräte ist zu entscheiden, welches Gerät angeschafft wird.   
Herr Möse und Herr Jacobsen berichten, dass Ihnen das Gerät bei Firma Haar demonstriert wurde. Das Arbeitsergebnis war sehr überzeugend. Daher schlagen sie vor, das Gerät von der Firma Haar in Kappeln für 2.990,- € zu kaufen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass Angebot der Firma Haar für 2.990,- € anzunehmen und für das Jahr 2016 einen Wildkrauthäcksler anzuschaffen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Karby
Beschlussvorlage - 28/2015
Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete.

Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben.

Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995.

Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes.

Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden.

Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses.

Die Mehreinnahmen werden sich durch diese Änderung auf ca. 1.000 € belaufen. 

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Karby wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
Beschlussvorlage - 15/2015
Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Karby verliert am 31.12.2015 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen.

Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung
überarbeitet.
Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.
Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.
Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fallig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert. 

Beschluss:
Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgenden Änderungen beschlossen:

§ 4 (Steuersatz) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Für gefährliche Hunde (§5) beträgt die Steuer jeweils das 4-fache des unter Absatz 1 genannten Betrages. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorlage - 32/2015
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2015 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. 
Herr Pohl erläutert die Veränderungen durch den 1. Nachtragshaushaltplan gegenüber dem Haushaltsplan 2015. Er hebt die positive Entwicklung der letzten Jahre hinsichtlich der Haushaltslage hervor. Die Rücklage wurde nur durch notwendige Investitionen reduziert.  

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 33/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 
Herr Pohl stellt die Eckdaten des Haushalts 2016 vor. Herr Hauser weist auf folgende Veränderung im Haushaltsentwurf hin:

- Ansatz Kreisumlage bleibt bei 159.300,- €
- Haushaltsansatz im Vermögenshaushalt bei Hhst. 63100.96000 muss auf 50.000,- €
geändert werden
- Änderung Stellenplan: Aufnahme der Reinigungskraft FWGH  

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      584.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      584.100,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      62.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      62.100,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.


§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Möse informiert die Öffentlichkeit über einen gefassten Beschluss in einer Grundstücksangelegenheit. 


Christoph Stöcks  Klaus-Dieter Möse 
Protokollführer  Bürgermeister