N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Karby vom 12.10.2015.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser
2. stellv. Bürgermeister Frank Hertwig
1. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl
Gemeindevertreter Helmut Schulz
Gemeindevertreter Matthias Stelter

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Bettina Boysen (entschuldigt )
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Helga Thurau (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Anfragen der Gemeindevertreter
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Bericht des Bürgermeisters
7. Bericht der Ausschussvorsitzenden
8. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asphaltdeckenerneuerung der K 63
  Beschlussvorlage - 14/2015
9. Anschaffung eines Wildkrauthäckslers
  Beschlussvorlage - 25/2015
10. Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels "Am Ring"
  Beschlussvorlage - 24/2015
11. Umsetzung eines Bekanntmachungskastens
  Beschlussvorlage - 23/2015
12. Überarbeitung und Aktualisierung einer Wanderkarte für Karby
  Beschlussvorlage - 22/2015
13. Rissbildsanierung auf Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 21/2015
14. Banketten Marienthaler Weg
  Beschlussvorlage - 20/2015
15. Bushaltestelle Krähenberg/Karbymoor an der K77
  Beschlussvorlage - 19/2015
16. Abschluss Fahrbüchereivertrag mit dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V.
  Beschlussvorlage - 29/2015
17. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
  Beschlussvorlage - 15/2015
18. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 26/2015
19. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 17/2015
20. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 18/2015
21. Bezuschussung des Laternenumzuges (Antrag der KWK)
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
24. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die KWK beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Bezuschussung des Laternenumzuges". Der TOP wird als TOP 21 aufgenommen. Die folgenden Punkte verschieben sich entsprechend.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Eine Anfrage zum TOP 10 wird im Rahmen der Behandlung des TOP beantwortet.


zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter

Es werden keine Anfragen gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet über:
  • die Verabschiedung des bürgerlichen Mitgliedes Rainer Lange im nächsten Bauausschuss
  • die noch erfolgende Prüfung der Beleuchtung "Krähenberg"
  • die Besichtigung des neuen Feuerwehrfahrzeuges, welches noch in diesem Jahr ausgeliefert werden soll
  • die Feier der goldenen Konfirmation
  • den gewonnenen Prozess zur Verkehrssicherungspflicht im Marienthaler Weg


zu TOP 7. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Die Themen werden im Rahmen der TO behandelt.


zu TOP 8. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asphaltdeckenerneuerung der K 63
Beschlussvorlage - 14/2015

Nachdem in der Gemeindevertretung am 20.04.2015 beschlossen wurde, ein Ingenieurbüro mit der Planung von Maßnahmen, die ggf. mittel- oder unmittelbar mit der Deckenerneuerung der K 63 in 2016 zusammenhängen, zu beauftragen, ist dieses unterdessen erfolgt. Am 29.04.2015 hat es um 15:00 Uhr eine Bereisung der K 63 mitHerrn Hohmann vom Ingenieurbüro Aqua-Tec, dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter sowie der Verwaltung gegeben.
Die besprochen Erkenntnisse wurden in den zur Verfügung gestellten Plänen zusammengefasst. Die wichtigsten Beratungspunkte in Stichworten:
  • Umgang mit der dreireihigen Natursteinentwässerungsrinne westlich der Eckernförder Straße? Entlang gibt es Senken, in denen bei Regen große Pfützen stehen. Hindurchfahrende Fahrzeuge lassen das stehende Wasser auf Grundstücke und an Fassaden spritzen. Eine Abstellung der Missstände vor der Asphaltierung ist dringend zu empfehlen.
  • Umgang mit dem befestigten Streifen zwischen o.g. Rinne und den westlich angrenzenden Grundstücken? In den vergangenen Jahren haben sich immer mal wieder Steine der Befestigung gelöst. Sowohl die Amtsverwaltung als auch die Straßenbauverwaltung wurden häufig gebeten, Möglichkeiten der Abhilfe zu benennen. Die Straßenmeisterei hat im Rahmen einer unkomplizierten Amtshilfe so manches Mal Asphalt in die entstandenen Löcher gefüllt. Es wurde aber stets darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Karby Baulastträger dieses befestigten Seitenstreifens ist. Da sich auch zukünftig Steine lösen werden und der Seitenstreifen infolge der zuvor genannten und empfohlenen Sanierung der Entwässerungsrinnen teilweise ohnehin aufgenommen werden muss, wäre es zu überlegen, die Befestigungsart zu ändern. Sollte die Gemeinde den Status Quo unverändert belassen wollen, so muss sie künftig auch Abhilfe selbst organisieren.
  • Umgang mit der vierreihigen Entwässerungsrinne an der Einfahrt zum "Ring"? Es stehen Pfützen, häufig lösen sich Steine, insbesondere durch die hindurchfahrenden Busse. Es ist dringend zu empfehlen, im Vorwege der Asphaltierung eine dauerhaftere Lösung mit einer vernünftigen Regenablaufpositionierung anzustreben.
  • Sanierung schadhafter Regenabläufe allgemein

Die Straßenabläufe werden in Regie der Ortsentwässerung Nordschwansen saniert. Der Rahmen für die von der Gemeinde zu übernehmenden Kosten wird auf 50.000,00 € geschätzt, wobei sich eine detaillierte Kostenermittlung des Ing.-Büros derzeit in Aufstellung befindet.


Beschluss:

Eine Beschlussfassung wird bis zur Vorlage einer detaillierten Kostenermittlung zurückgestellt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 9. Anschaffung eines Wildkrauthäckslers
Beschlussvorlage - 25/2015

Zur Beseitigung von Wildkräutern wurde bisher eine besondere Kehrbürste eingesetzt. Bei dieser Vorgehensweise werden aber lose liegende Steine mit aufgenommen, die dann gefährlich weiter geschleudert werden. Dieses Gerät ist auch nur noch bedingt einsetzbar.
Daher soll ein Wildkrauthäcksler angeschafft werden, der die v. g. Probleme nichtaufweist. Der Gemeinde liegen 2 Angebote vor.
Beide Angebote belaufen sich auf eine Gesamtsumme von 3.000,- €. Aufgrund der einzelnen Details der Geräte ist zu entscheiden, welches Gerät angeschafft wird. 


Weitere Einzelheiten sollen noch abgeklärt werden.


Beschluss:

Der Beschluss wird zurückgestellt bis weitere Daten vorliegen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 10. Erneuerung des Straßenbeleuchtungskabels "Am Ring"
Beschlussvorlage - 24/2015

Nachdem die Neuverlegung des Straßenbeleuchtungskabels abgeschlossen und alle Laternen aufgelegt wurden, stellte man fest, dass im Stromversorgungs-Zuleitungskabel ein neuer, bisher noch nicht festgestellter Kabelfehler existiert. Dieses Stromversorgungskabel der Straßenbeleuchtung verläuft von der "Brodersbyer Straße" kommend diagonal über das Privatgrundstück "Am Ring 41" in den Ring. Da der örtliche Elektriker aus Kabelschäden der Vergangenheit um die mangelhafte Qualität dieses Kabels und deren Verlegung wusste, hat er den Bürgermeister und die Verwaltung informiert und angeregt, eine neue Kabelverbindung über öffentlichen Grund entlang der Straße hin zur Bushaltestelle zu schaffen. Ein Nachtragsangebot der beauftragten Baufirma schließt bei einer Bruttosumme von 8.541,67 €. Als Grundlage für die Preisermittlung gilt das ursprünglich abgegebene Angebot.

Weiterhin wurde, aufgrund eines Übertragungsfehlers seitens der Verwaltung, die Flächengröße des Gehweges mengenmäßig nicht ausreichend erfasst. Deshalb gab es eine deutliche Mengenüberschreitung, die sich auf die vorab geschätzte Ausführungssumme auswirkt. Zudem gab es witterungsbedingte Stundenlohneinsätze, die ebenfalls zu Buche schlagen. Die Schlussrechnung der beauftragten Baufirma liegt der Bauamtsverwaltung noch nicht vor. Die ungeprüfte Bruttoendsumme wurde seitens der Baufirma jedoch vorab auf 45.500,00 € deklariert. Die Differenz zur ursprünglichen Schätzsumme von 38.000,00 € beträgt somit 7.500,00 €.

Schlussendlich ergibt sich daraus ein zusätzlich zu schulternder Kostenaufwand von rund 16.000,00 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die erweiterte Baumaßnahme umzusetzen. Die hierzu erforderlichen Kosten werden anerkannt und im Nachtragshaushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Umsetzung eines Bekanntmachungskastens
Beschlussvorlage - 23/2015

Der Vorsitzende des Bau-, Wege- und Umweltausschusses, Herr Hertwig, hatte in der Ausschusssitzung folgenden Sachverhalt und Abstimmungstext formuliert:

In der Gemeinde Karby stehen am Parkplatz der Sparkasse zwei Bekanntmachungskästen. Um bei der Informationsstreuung mehr Bürger zu erreichen, sollte einer der Kästen an einen neuen Standort versetzt werden.
Als neuer Standort könnte die kleine Gemeindefläche vor der Bäckerei Carstensen dienen. Viele Bürger nutzen für Einkäufe die Möglichkeiten der Geschäfte im Ort; dabei fallen die Bekanntmachungskästen an der Sparkasse nicht in ihr Blickfeld. Eine weitere Informationsquelle erscheint somit als sinnvoll.
Einer der beiden alten Kästen könnte in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter freigelegt und an den neuen Standort verbracht werden. Eine Aufstellung am neuen Ort sollte ebenfalls in dieser Form möglich sein. Falls der Gemeindearbeiter dies nicht alleine leisten kann, wird die Unterstützung als übersichtlich angesehen. Ein evtl. anfallender finanzieller Aufwand für Material (Fundament etc.) wird ebenfalls als geringfügig angesehen.


Beschluss:

Einer der Bekanntmachungskästen am Sparkassenparkplatz ist samt Ständerwerk in Eigenleistung abzubauen, an den neuen Bestimmungsort vor der Bäckerei Carstensen zu verbringen und dort wieder aufzustellen. Die Durchführung erfolgt durch den Gemeindearbeiter. Der Bürgermeister wird ermächtigt, ggf. für Materialbzw. Unterstützung zu sorgen.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 12. Überarbeitung und Aktualisierung einer Wanderkarte für Karby
Beschlussvorlage - 22/2015
Die Radwanderkarte mit Werbung von verschiedenen Firmen an der Kirche ist in einem schlechten Zustand. Die Auflistung der Werbeträger ist veraltet, das Ständerwerk lässt an Stabilität nach, und die Bedachung ist dringendst renovierungsbedürftig. Mit Beschlussvorlage 14/2014 wurde der Sachverhalt im Bau-, Wege- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommen, und Lösungsvorschläge wurden benannt.
Ein Ortstermin mit einem Vertreter der Ostsee-Fjord-Schlei, dem Bürgermeister und Vorsitzenden des Bauausschusses ergab einen hohen finanziellen Bedarf allein für die Erstellung einer Ersatzkarte. Eine Beteiligung wurde nicht in Aussicht gestellt. Eine aussichtsreichere Lösung ergibt sich nach meinem Gespräch mit Herrn Bendlin vom Naturpark Schlei, hier könnte die Karte in DIN A0 (84x118cm) gedruckt werden. Der Untergrund hat dabei eine wetterfeste und stabile Ausführung in Dekolaminat. Bei dem Kostenaufwand von 300,- € wurde eine Kostenbeteiligung von 50% angeboten.
Bei der Erneuerung des Ständerwerkes trat der Bauausschussvorsitzende an das St. Nicolaiheim ran. Hier gibt es einen Vorschlag. Durch unglückliche Umstände treten Bewohner gelegentlich negativ auf und richten hierbei nicht versicherbare Schäden an. Um das gemeinsame Dorfleben nicht zu gefährden, wird hier eine Projektarbeit aus Jugendlichen, die kurz vor der Entlassung in die Selbstständigkeit stehen, gefördert. Ein Erzieher und Tischlermeister würde hierbei das Projekt leiten und für die Gemeinde voraussichtlich kostenneutral realisieren. Das Ständerwerk würde auf ein haltbares Fundament gestellt und abgestützt, evtl. könnte hierbei auch eine Firma die Bedachung in einem ansprechenden Äußeren sponsoren. Der Projektleiter stünde bis Ende Januar 2016 zur Verfügung.
Eine weitere Möglichkeit hat der Bürgermeister erarbeitet; dabei wurde eine Firma beauftragt. Hier soll das Ständerwerk für ca. 1.000 € gefertigt werden. Beide Vorschläge sehen eine Erstellung in Anlehnung des herkömmlichen Ständerwerkes bzw. eine Ausführung ähnlich dem in Schuby vor. Weiterhin liegt ein Kostenvoranschlag in Höhe von ca. 700,- € für eine mögliche Karte vor. Nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer kann der Bürgermeister den Auftrag nicht mehr zurücknehmen.

Nach Erörterung schlägt Herr Pohl vor, den Auftrag des Bürgermeisters umsetzen zu lassen und das St. Nicolaiheim zu bitten, anstelle des Ständerwerkes 2 Ruhebänke zu erstellen.

Beschluss:
Dem vorstehenden Vorschlag wird zugestimmt.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Rissbildsanierung auf Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 21/2015
Im Zuge der Straßenunterhaltung besteht Bedarf, die vorhandenen Rissbilder in der Asphaltoberfläche der gemeindlichen Straßen zu sanieren. Hierbei ist die Firma NAS Norddeutsche Asphaltsanierung bereits in Dörphof, Damp und Eckernförde vor Kurzem erfolgreich tätig gewesen. Aufgrund einer Anfrage von Herrn Eggers bei der Firma NAS wurde seitens der Unternehmung eine für die Gemeinde kostenlose Probesanierung angeboten. So könnte sich jeder Gemeindevertreter von der Qualität der Arbeitsausführung überzeugen. Ein Termin kann kurzfristig mit der Unternehmung abgestimmt werden. Bei einer eventuellen Beauftragung empfiehlt die Bauamtsverwaltung ein preisliches Limit zu vereinbaren, da die Sanierungsstrecke nicht ausreichend bekannt ist. Im Folgenden sind die Nettoeinheitspreise für den lfm aufgeführt, um eine Einschätzung für die Kosten vornehmen zu können:

Einheit     Bezeichnung                        Einzelpreis netto

lfm            10 cm Verguss-Breite            2,35€

lfm            15 cm Verguss-Breite            2,90€

lfm            20 cm Verguss-Breite            3,90€

lfm            30 cm Verguss-Breite            5,40€

lfm            50 cm Verguss-Breite            8,60€

Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 19%. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Angelegenheit zur weiteren Beratung zwecks Vorgehensweise an den Bauausschuss zu delegieren. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Hans-Werner Pohl

zu TOP 14. Banketten Marienthaler Weg
Beschlussvorlage - 20/2015

Der Bürgermeister sieht hinsichtlich des Zustandes der Banketten am Marienthaler Weg Sanierungsbedarf und bat die Verwaltung, eine Beschlussvorlage zu fertigen.
Oft können ausgefahrene Banketten einfach mit geeignetem Material aufgefüllt werden. Hier ist ein Auffüllen nach Auffassung von Herrn Andresen nicht ohne weiteres möglich. Dadurch, dass in den Banketten teilweise Asphaltkeile im Rahmen von Flickarbeiten heranasphaltiert wurden, würde das frisch angedeckte Material nicht stabil liegen bleiben, sondern kurzfristig zur Seite gefahren werden.
Um die Banketten standfest aufbauen zu können, müssten die Banketten einmal in einer Tiefe von z.B. 25 cm komplett durchgefräst und zerkleinert werden. Anschließend müssten die Banketten mit Zulieferung von Material wieder profiliert und verdichtet werden. Niederschlagswasser muss seitlich vom Straßenköper weggeführt werden. Dazu muss die westliche Mulde profiliert werden. In der Summe schätzt Herr Andresen den Aufwand für das Fräsen, Profilieren und Verdichten der Banketten sowie Ausmulden der Entwässerung auf rund 6.000 €. Festzuhalten ist, dass auch der dann erreichte Zustand der Banketten nichts am Gesamtzustand der Straße ändert. Sicherlich wird die im Flick mit der Zeit erreichte Straßenbreite in Teilbereichen reduziert werden müssen.

Von den im Haushalt 2015 bereitgestellten Mitteln der Straßenunterhaltung in Höhe von 12.000 € sind zum Datum 02.09.2015 noch rund 6.500 € verfügbar.


Beschluss:

Die Angelegenheit soll im Frühjahr erneut beraten werden.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 15. Bushaltestelle Krähenberg/Karbymoor an der K77
Beschlussvorlage - 19/2015

Im Zuge der durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde geplanten Deckenerneuerung auf der K 77 werden auch die Fahrbahnen, Busbuchten und Radwege an den Bushaltestellen mit asphaltiert werden. Bekanntermaßen gibt es eine Forderung seitens UN / EU / Bund / Land / Kreis auf eine barrierefreie Herrichtung der Bushaltestellen bis zum Jahr 2022.Im Zusammenhang beider Themen gilt es zunächst zu klären, welche Bushaltestellen überhaupt in Zukunft noch benötigt werden. In der Gemeinde Karby sind nur die Bushaltestellen in Karbymoor / Krähenberg an der Baustrecke der K 77 belegen. Der zur Verfügung gestellte Plan zeigt die Haltestellen östlich und westlich der K 77. Da diese Lage eine eindeutige Außerortslage ist, ist die Straßenbaulast nach Auffassung der Amtsverwaltung eindeutig beim Kreis (außer das Buswartehaus). Vor dem Hintergrund des erheblichen Aufwands für einen barrierefreien Umbau sollte die Gemeinde dennoch darüber beraten, ob die Haltestelle in Zukunft überhaupt noch benötigt wird. Das Ergebnis der Beratung kann dann durch die Verwaltung an den Kreis gemeldet werden. Im Zuge dieser Meldung würde im Dialog auch geklärt werden müssen, ob die Auffassung der Amtsverwaltung hinsichtlich der Kostenträgerschaft stimmt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Kreis zu melden, dass die Bushaltestellen Karbymoor / Krähenberg in Zukunft noch für erforderlich erachtet werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Abschluss Fahrbüchereivertrag mit dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V.
Beschlussvorlage - 29/2015
Der befristete Vertrag zwischen der Gemeinde Karby, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. über den Anschluss an die Fahrbüchereiversorgung endet am 31.12.2015.

Die Kosten für die Fahrbücherei werden vom Büchereiverein (35 %), dem Kreis (24,5 %) und den Gemeinden (40,5 %) getragen. Der Anteil der einzelnen Gemeinden ergibt sich aus dem Verhältnis der Einwohner zu den insgesamt von der Fahrbücherei versorgten Einwohnern. Der Kostenanteil der Gemeinde Karby errechnet sich für das Jahr 2015 auf 1.201,56 €.

Da es sich um den mittlerweile 8. befristeten Vertrag handelt, wird vorgeschlagen, analog wie in anderen Gemeinden zu verfahren und einen unbefristeten Vertrag abzuschließen. Dieser kann jederzeit durch die Gemeinde mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen unbefristeten Vertrag mit dem Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. abzuschließen. Jährlich sind die Entleihungszahlen der Gemeindevertretung bekannt zu geben.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
Beschlussvorlage - 15/2015
Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Karby verliert am 31.12.2015 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen.

Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung
überarbeitet.
Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.
Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.
Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fallig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert. 

Nach ausführlicher Erörterung ergeben sich zwei Beschlussanträge über die einzeln abgestimmt wird:
Zunächst wird die Satzung in der Fassung vom 04.08.2015 bei 2 Ja-Stimmen mit 4 Nein-Stimmen abgelehnt. Anschließend erfolgt eine Ablehnung durch folgende Beschlussfassung, so dass Karby ab 01.01.2016 keine Hundesteuersatzung hätte, sollte diese nicht in einer späteren Sitzung der Gemeindevertretung im Jahr 2015 beschlossen werden.


Beschluss:
Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgenden Änderungen beschlossen:

§ 4 (Steuersatz) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Für gefährliche Hunde (§5) beträgt die Steuer jeweils das 4-fache des unter Absatz 1 genannten Betrages. 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 18. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 26/2015

Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigung für die Teilnahme an Ausschusssitzungen, an denen weder als Mitglied noch als Vertretung eins Mitgliedes teilgenommen wird, mit dem Höchstsatz zu hoch ist. Indiesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden wie bisher die Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 17/2015

Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 18/2015

Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.


Beschluss:

Die Verbandssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Bezuschussung des Laternenumzuges (Antrag der KWK)

Die KWK beantragt eine finanzielle Unterstützung zur Finanzierung der Musikgruppe zum Laternenumzug am 24.10.2015 in Höhe von 180,00 €.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 24. Bekanntgaben

Die Bekanntgabe der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse erübrigt sich, da kein Zuhörer mehr anwesend ist.



Klaus-Dieter Möse  Gunnar Bock 
Bürgermeister  Protokollführer