Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.55 Uhr |
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse |
Gemeindevertreterin Bettina Boysen |
Gemeindevertreter Karlheinz Hauser |
2. stellv. Bürgermeister Frank Hertwig |
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen |
Gemeindevertreter Matthias Stelter |
Gemeindevertreterin Helga Thurau |
1. stellv. Bürgermeister Hans-Werner Pohl (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Helmut Schulz (entschuldigt ) |
Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Anfragen der Gemeindevertreter |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Bericht des Bürgermeisters |
7. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
8. | Wahl eines Mitgliedes in den Bau-Wege und Umweltausschuss |
Beschlussvorlage - 10/2016 | |
9. | Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss |
Beschlussvorlage - 11/2016 | |
10. | Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Soziales und Kultur |
Beschlussvorlage - 12/2016 | |
11. | Ergebnisse der Planungen zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asphaltdeckenerneuerung der K 63 |
Beschlussvorlage - 1/2016 | |
12. | Rissbildsanierung auf Gemeindestraßen |
Beschlussvorlage - 3/2016 | |
13. | Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Kreuzung Brodersbyer Straße / Ostseestraße |
Beschlussvorlage - 4/2016 | |
14. | Aufstellen einer zusätzlichen Straßenleuchte |
Beschlussvorlage - 6/2016 | |
15. | Erneuerung der zwei Sektionaltore im Feuerwehrgerätehaus Karby |
Beschlussvorlage - 2/2016 | |
16. | Überarbeitung und Aktualisierung einer Wanderkarte für Karby |
Beschlussvorlage - 5/2016 | |
17. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 8/2016 | |
18. | Zuschuss für den Willkommenskreis Höxmark |
Beschlussvorlage - 7/2016 | |
19. | Grundsatzbeschluss zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach Kommunalabgabengesetz |
Beschlussvorlage - 9/2016 | |
20. | Antrag der KWK auf Einberufung einer Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur |
21. | Anschaffung eines Spielgerätes |
22. | Beteiligung an der Dorfchronik |
23. | Vorgehensweise interkommunales Gewerbegebiet |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird beantragt, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern: TOP 20: Antrag der KWK auf Einberufung einer Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur TOP 21: Anschaffung eines Spielgerätes TOP 22: Beteiligung an der Dorfchronik TOP 23: Vergehensweise interkommunales Gewerbegebiet
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.
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zu TOP 4. | Anfragen der Gemeindevertreter |
Es werden keine Anfragen der Gemeindevertreter gestellt.
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zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 6. | Bericht des Bürgermeisters |
Bürgermeister Möse spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
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zu TOP 7. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Frank Hertwig berichtet über die Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses vom 27.01.2016 Karl-Heinz Hauser berichtet über die Finanzausschusssitzung am 09.03.2016
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zu TOP 8. | Wahl eines Mitgliedes in den Bau-Wege und Umweltausschuss |
Beschlussvorlage - 10/2016 Der wählbare Bürger Herr Oliver Jensen ist zum 30.01.2016 als Ausschussmitglied zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Bau-Wege und Umweltausschuss zu wählen.
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Beschluss: Herr Wolfgang Lade wird als bürgerliches Mitglied in den Bau-Wege und Umweltausschuss gewählt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss |
Beschlussvorlage - 11/2016 Die wählbare Bürgerin Frau Tanja Thurau ist zum 01.01.2016 als Ausschussmitglied zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen.
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Beschluss: Herr Klaus-Dieter Möse wird als Mitglied in den Finanzausschuss gewählt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Soziales und Kultur |
Beschlussvorlage - 12/2016 Die wählbare Bürgerin Frau Tanja Thurau ist zum 01.01.2016 als Ausschussmitglied zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Ausschuss für Soziales und Kultur zu wählen.
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Beschluss: Frau Syndi Asser wird als bürgerliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales und Kultur gewählt.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Ergebnisse der Planungen zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asphaltdeckenerneuerung der K 63 |
Beschlussvorlage - 1/2016 Nachdem in der Bauausschusssitzung am 21.09.2015 erste Ideen zum Umgang mit den gemeindlichen Teilen der Elemente der K 63 vorgetragen und weitere Planungen beschlossen wurden, wurde am 12.10.2015 in der Gemeindevertretung eine weitere Beschlussfassung bis zur Vorlage detaillierterer Kostenermittlungen zurückgestellt. Unterdessen hat ein weiterer Ortstermin stattgefunden. Am 19.01.2016 wird die Situation hinsichtlich der Straßenentwässerung und des Straßenseitenstreifens in Verbindung mit der Giebelwand und der Hofmauer des Grundstücks "Eckernförder Straße 48" zusammen mit dem Grundstückseigentümer begutachtet. Die Kostenermittlungen werden vom Ingenieurbüro Aqua-Tec anschließend vollendet und sollen in der Bauausschusssitzung zusammen mit den weitergehenden Planungen vorgetragen werden. Im Übrigen hat sich am Sachverhalt, der in der Vorlage 14/2015, die den o.g. Beratungen zugrunde gelegen hat, nichts verändert.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die vorgetragenen Maßnahmen im Vorwege der Asphaltdeckenerneuerung der Kreisstraße vorbereitend durchzuführen. Im Einzelnen handelt es sich um:
Es sollen die Planungen so vollendet werden, dass diese an den LBV bis zum 11.03.2016 zur weiteren Verwendung übergeben werden können. Der LBV wird die erforderlichen Leistungen zusammen mit den übrigen Straßenbauarbeiten ausschreiben und den Bau überwachen. Der berechnete Kostenrahmen in Höhe von 70.000 € wird zur Kenntnis genommen. Erforderliche Mittel werden in den Nachtragshaushalt 2016 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine diesbzgl. Vereinbarung mit dem LBV zu unterzeichnen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Rissbildsanierung auf Gemeindestraßen |
Beschlussvorlage - 3/2016 In der Gemeindevertretung vom 01.12.2015 wurde laut Beschlussauszug die Angelegenheit bezüglich der Rissbildsanierung an den Bauausschuss zurückdelegiert. Es gilt also hier die weitere Vorgehensweise noch einmal zu beraten und gegebenenfalls eine Beschlussempfehlung auszusprechen.
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Es liegt ein Angebot einer Fachfirma vor. Es schließt mit 5.474 €.
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Beschluss: Es wird beschlossen, das vorliegende Angebot der Fachfirma anzunehmen und den Bürgermeister zu ermächtigen den Auftrag in Höhe von 5.474 € zu erteilen. .
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Kreuzung Brodersbyer Straße / Ostseestraße |
Beschlussvorlage - 4/2016 In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.12.2015 berichtete Herr Bürgermeister Möse über die Anregung eines Anwohners, an der Kreuzung Brodersbyer Straße / Ostseestraße einen Kreisverkehr zu errichten. Die Angelegenheit wurde an den Bauausschuss verwiesen. Analog zum Kreisverkehr, der vor einigen Jahren an der K 62 / Eckernförder Straße gebaut wurde, ist der Baulastträger der Kreis Rendsburg-Eckernförde, an den auch, wenn gewünscht, ein Antrag gestellt werden müsste. Es ist jedoch sinnvoll, die Möglichkeiten einer eventuellen Umsetzung einer solchen Maßnahme vorab in einem Gespräch mit der zuständigen Behörde auszuloten, insbesondere aus technischer als auch aus finanzieller Sicht.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Angelegenheit weiter zu verfolgen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Möglichkeiten in Bezug auf Umsetzung einer solchen Maßnahme in der Verwaltung des Kreises auszuloten.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Aufstellen einer zusätzlichen Straßenleuchte |
Beschlussvorlage - 6/2016 Es ist angedacht, "Am Ziegeleiteich" eine zusätzliche Straßenleuchte aufzustellen. Die Kosten für eine neue Leuchte betragen, je nach Ausführungsart, ca. 1000 € bis 1500 € plus die hierzu erforderlichen Tiefbau- und Anschlussarbeiten. In diesem Zuge sei darauf hingewiesen, dass es bei Umsetzung einer solchen Maßnahme im Hinblick auf Straßenausbaubeiträge einer Überprüfung bedarf.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, eine zusätzliche Leuchte zu errichten. Die hierzu erforderlichen Kosten werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Erneuerung der zwei Sektionaltore im Feuerwehrgerätehaus Karby |
Beschlussvorlage - 2/2016 Die Gemeinde Karby erwägt die Sektionaltore des Feuerwehrgerätehauses zu erneuern. Daher sind zunächst 10.000 € in den Vermögenshaushalt 2016 eingestellt worden. Nunmehr geht es um die Beratung und Beschlussfassung, ob diese Maßnahme tatsächlich durchgeführt werden soll. Für die Demontage der alten Tore und Montage neuer Tore, die dann elektrische angetrieben werden, müssen Kosten von rund 8.000 - 10.000 € veranschlagt werden. Neben den Liefer- und Montagearbeiten müssen die elektrischen Installationen vorgestreckt werden. Ein elektrischer Antrieb ist heute üblich, da über die Endlagenschaltung und Lichtsignale vermeiden werden kann, dass ein Tor ausversehen nicht ganz geöffnet und dann beim Durchfahren beschädigt wird. In jedem Falle empfiehlt Herr Andresen den Abschluss eines Wartungsvertrages. Nur so lässt sich nach VOB eine verlängerte, 4-jährige Frist für Mangelansprüche (im Volksmund Gewährleistung) durchsetzen. Ferner ist es bei kraftbetätigten Toren nach den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR 232) ohnehin Betreiberpflicht, eine Wartung durch einen Sach- und Fachkundigen durchzuführen zu lassen. Die Wartung kostet für 2 Tore rund 200 - 300 €/Jahr. Die Farbe und ggf. Anordnung von Lichtbändern muss durch die Feuerwehr / Gemeinde definiert werden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, im Feuerwehrgerätehaus zwei neue Sektionaltore einbauen zu lassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage bei drei Fachfirmen zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Ein Wartungsvertrag soll abgeschlossen werden. Die Elektroinstallationsarbeiten werden durch Feuerwehrkameraden in Eigenleistung erbracht. Das erforderliche Material steuert die Gemeinde bei.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 16. | Überarbeitung und Aktualisierung einer Wanderkarte für Karby |
Beschlussvorlage - 5/2016 Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung Karby vom 12.10.2015 wurde ausführlich über die Überarbeitung und Aktualisierung einer Wanderkarte für Karby beraten. Notwendige Beschlüsse wurden gefasst. Hier wird insbesondere auf die Beschlussvorlagen 14 + 22 / 2015 verwiesen. Aktuell liegen Kartenentwürfe vor, über die eine weitere Beratung stattfinden soll.
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Beschluss: Es wird eine Arbeitsgruppe gegründet, die die Gestaltung der Wanderkarte übernimmt. Das Ergebnis wird den Gemeindevertretern per Mail zur Kommentierung übersendet. Erhebt sich keine Kritik, so wird der Bürgermeister die Karte drucken und anbringen lassen. Die Arbeitsgruppe besteht aus folgenden Personen:
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 17. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 8/2016 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2015.
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Das Ergebnis der Jahresrechnung wird von Herrn Hauser ausführlich erläutert.
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Karby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 18. | Zuschuss für den Willkommenskreis Höxmark |
Beschlussvorlage - 7/2016 Der Helferkreis Nordschwansen hat um Unterstützung gebeten (siehe Anlage). Die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden haben sich beraten und schlagen vor, den Helferkreis Nordschwansen in 2016 mit 500 € zu unterstützen.
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Beschluss: Die Gemeinde Karby unterstützt den Helferkreis Nordschwansen mit einem Zuschuss in Höhe von 500 €.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 19. | Grundsatzbeschluss zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach Kommunalabgabengesetz |
Beschlussvorlage - 9/2016 Mit Inkrafttreten der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) am 22.12.2012 hat der Landesgesetzgeber die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit der Maßgabe wieder eingeführt, dass die Gemeinden mindestens 15 v.H. vom Kostenaufwand tragen, d.h. maximal . § 8 KAG regelt seit Jahrzehnten die Voraussetzungen für die Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen für konkrete Ausbaumaßnahmen an bestimmten Straßen. Neu aufgenommen wurde Ende 2012 die Vorschrift des § 8a KAG, der die Erhebung "Wiederkehrender Beiträge" anstelle einmaliger Beiträge ermöglicht. Danach werden die Investitionsaufwendungen für öffentliche Straßen auf alle Grundstücke verteilt, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straßen besondere Vorteile erwachsen. Die Zusammenfassung aller Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebietes zu einem Abrechnungsgebiet wirft nach wie vor rechtliche Fragen auf, da es in der Gemeinde Karby Außenbereichsstraßen - wie z.B. den Marienthaler Weg oder Wirtschaftswege im östlichen Gemeindegebiet- gibt, die nicht Teil eines großen Abrechnungsgebietes sein können. Dies hätte zur Folge, dass Baumaßnahmen an solchen Straßen sowieso nur über einmalige Beiträge abgewickelt werden könnten. Zu einem Abrechnungsgebiet zusammenfassbare Verkehrsanlagen müssen für die Erhebung wiederkehrender Beiträge in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, was selbst für den Ortskern Karby nur bedingt denkbar wäre. Wichtig ist auch zu wissen, dass die wiederkehrenden Beiträge nicht wie ein Sparbuch zu sehen sind, auf das von Grundstückseigentümern regelmäßig eingezahlt werden kann- das ist rechtlich unzulässig. Das System der wiederkehrenden Beiträge in der Gemeinde Karby ist nach der heutigen Rechtslage und den heutigen Erkenntnissen schwer umsetzbar. In den Gemeinden Güby, Barkelsby und Rieseby haben Informationsveranstaltungen zur Gegenüberstellung der einmaligen und wiederkehrenden Beiträge stattgefunden. Eine entsprechende Veranstaltung könnte, wenn gewünscht, auch in Karby durchgeführt werden. Die Kosten hierfür betragen ca.1000 €. Insbesondere sei hier darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Owschlag im Amt Hüttener Berge seit mehr als 2 Jahren mit fachanwaltlicher Unterstützung an der Einführung der wiederkehrenden Beiträge arbeitet und u.U. die erste Gemeinde in Schleswig-Holstein sein wird, die (u.U. in 2016) eine entsprechende Satzung erlassen wird. Für diesen Fall wird deren Anwendung dann in den Jahren nach Einführung zu ersten verwaltungsgerichtlichen Überprüfungen der Satzungsgrundlagen führen und neue Erkenntnisse hinsichtlich der Umsetzbarkeit des § 8a KAG bringen. Ein Systemwechsel von einmaligen zu wiederkehrenden Beiträgen wäre grundsätzlich auch später möglich. Die gesetzlich grundsätzlich vorgeschriebene Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen steht jedenfalls außer Zweifel und wird daher hier nicht erneut thematisiert. Für die Einführung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen würde die Verwaltung einen Satzungsentwurf erarbeiten und diesen den Gemeindevetretern eingehend erläutern. Für die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen müsste hinsichtlich der erforderlichen Bildung von Abrechnungsgebieten rechtliche Beratung eingeholt und mit der beitragsrechtlichen Gewichtung aller Grundstücke innerhalb des Gemeindegebiets ein kompetenter Dienstleister (z.B. COMUNA mbH) beauftragt werden, da hierfür in der Verwaltung keine Kapazitäten frei sind. Ein zeitlicher Vorlauf von ca. 2 Jahren würde erforderlich. Die Kosten für diese Arbeiten werden auf ca. 20.000 € geschätzt. Eine Entscheidung für eines der beiden Beitragssysteme in Form eines Grundsatzbeschlusses ist erforderlich.
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Beschluss: Es wird beschlossen, eine gemeinsame Finanz- und Bau-, Wege- und Umweltausschusssitzung mit Frau Hagemeier von der Verwaltung nur zu diesem Thema anzubraumen, um mehr Informationen zu erhalten.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 20. | Antrag der KWK auf Einberufung einer Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur |
Karl-Heinz Hauser erläutert den Antrag. Er ist der Meinung, dass genügend Themen für eine Sitzung vorhanden sind. Man kommt überein, kurzfristig eine Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur einzuberufen. Der Bürgermeister wird dieses veranlassen.
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zu TOP 21. | Anschaffung eines Spielgerätes |
Es wird beschlossen, die Anschaffung eines Karusells vorzunehmen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 22. | Beteiligung an der Dorfchronik |
Thomas Becker hat einen Antrag auf Kostenbeteiligung für die Erstellung der Dorfchronik gestellt. Es wird beschlossen, diesen Antrag zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu verweisen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
zu TOP 23. | Vorgehensweise interkommunales Gewerbegebiet |
Es wird auf den Info-Termin am 26.04.2016 in Kappeln verwiesen.
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Klaus-Dieter Möse | Ulrich Erichsen |
Bürgermeister | Protokollführer/in |