N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Karby vom 30.11.2009.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans-Werner Pohl
Ausschussmitglied (Bgm.) Thomas Becker
Ausschussmitglied Bettina Boysen
Ausschussmitglied Karlheinz Hauser
wählbare Bürgerin Tanja Henrich
stellv. Auschussvorsitzender Frank Hertwig
wählbarer Bürger Uwe Schröder
Ausschussmitglied Helga Thurau

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Jörg Züllchner (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Rainer Lange
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreter Matthias Stelter
Protokollführer Hans-Jürgen Witt

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 08. 10. 2009
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
  Beschlussvorlage - 24/2009
5. Anfragen und Bekanntgaben
nur bei folgendem TOP abwesend: Frau Helga Thurau

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
nur bei folgendem TOP abwesend: Frau Helga Thurau

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 08. 10. 2009
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 08.10.2009 erhoben.
nur bei folgendem TOP abwesend: Frau Helga Thurau

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
Beschlussvorlage - 24/2009
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist im Ausschuss und der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen.

Der Haushaltsplan konnte im Verwaltungshaushalt nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 63.700,00 EUR ausgeglichen werden.

Im Vermögenshaushalt beträgt die Rücklagenentnahme 44.000,00 EUR. Damit wird sich der Rücklagenstand per 31.12.2010 voraussichtlich auf 264,23 EUR verringern.
Die weiteren Informationen ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf.

Zu beschließen ist auch das Investitionsprogramm . Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 wurde erarbeitet und liegt dem Haushaltsplan 2010 bei.   

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      507.000,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      507.000,-- EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      124.400,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      124.400,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,-- EUR
davon innere Darlehen 0,00 €
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      1,00 Stelle

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
2.500,-- EUR.
Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Anfragen und Bekanntgaben
Herr Möse bemängelt, dass ihm nicht die aufgeschlüsselte Resteliste per 31.12.2008, wie im Protokoll über die Prüfung der Jahresrechnung 2008 verlangt, vorgelegt wurde. Herr Witt von der Verwaltung teilt hierzu mit, dass diese Resteliste durch den Kassenverwalter Grimm erstellt und an die Gemeinde Karby über den Bürgermeister weitergeleitet wurde. Damit ist die Verwaltung der Verpflichtung aus der Prüfung der Jahresrechnung nachgekommen. Bürgermeister Becker wird daher gebeten, diese Resteliste den Gemeindevertretern vorzulegen.

Bürgermeister Becker gibt bekannt, dass das ZS-Fahrzeug repariert werden muss. Die Reparaturkosten werden noch mit 50% bezuschußt.

Zur Zeit wird ein Prospekt „Historischer Rundgang“ vorbereitet. Hierin ist auch Karby benannt mit einem Rundgang zur Kirche, Alte Post, Alte Ziegelei usw.

Der Schulverband Nordschwansen wird am Donnerstag tagen. Hier ist u.a. vorgesehen, dass die Umlandgemeinden die Förderschulen (Sonderschulen) zukünftig mitfinanzieren sollen, da geplant ist, diese im Schulverband einzugliedern. Ebenfalls ist angedacht, die Gymnasien auch im Schulverband aufzunehmen. Hierdurch kommen auf die Umlandgemeinden erhebliche Kosten
zu. Da es nicht Aufgabe der Umlandgemeinden ist, Förderschulen und Gymnasien vorzuhalten, wird der Bürgermeister beauftragt, im Namen der Gemeinde Karby diesen Planungen nicht zuzustimmen. 


Hans-Werner Pohl  Hans-Jürgen Witt 
Ausschussvorsitzender  Protokollführer