N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Karby vom 15.11.2010.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans-Werner Pohl
Ausschussmitglied (Bgm.) Thomas Becker
Ausschussmitglied Bettina Boysen
Ausschussmitglied Karlheinz Hauser
stellv. Auschussvorsitzender Frank Hertwig
wählbarer Bürger Uwe Schröder
Ausschussmitglied Helga Thurau

Abwesend sind:
wählbare Bürgerin Tanja Henrich (entschuldigt )
wählbarer Bürger Jörg Züllchner (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen
Gemeindevertreter Rainer Lange
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen und Bekanntgaben
5. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 12/2010
6. Unterhaltungsmaßnahmen Kinderspielplatz
7. Über die Sanierung der Eckernförder Straße
  Beschlussvorlage - 14/2010
8. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 13/2010
I. Nichtöffentlicher Teil
II. Öffentlicher Teil
10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Anfragen und Bekanntgaben
Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt.

zu TOP 5. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 12/2010
Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 37 Aktien erwerben
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Unterhaltungsmaßnahmen Kinderspielplatz
Bürgermeister Becker berichtet von der Prüfung des Kinderspielplatzes. Um die Beanstandungen zu beheben, sind Unterhaltungsmaßnahmen von ca. 1.000 € erforderlich.

Der Ausschuss kommt überein, hierfür 1.000 € in den Haushalt für 2011 einzuplanen.

zu TOP 7. Über die Sanierung der Eckernförder Straße
Beschlussvorlage - 14/2010

Vorlagentext aus 2008 !

Der Unterzeichner hat erfahren, dass es derzeit für die Sanierung von bestimmten innerorts führenden Straßen Zuschüsse gibt (je nach Finanzkraft der Gemeinde 30 - 35 % auf die Bruttobaukosten excl. der Ingenieurgebühren). Nach 2009 wird es mit gewisser Wahrscheinlichkeit keine Zuschüsse für die Erneuerung von Innerortsstraßen mehr geben. (Vergl. Wirtschaftswegeförderung der Vergangenheit - es werden heute nur noch ganz spezielle Wirtschaftswege gefördert)

Da die Eckernförder Straße (von Nüser bis Schild) teilweise in einem schlechten Zustand ist, wäre die Sanierung vielleicht ein geeignetes Projekt. Die Kosten wurden incl. aller Nebenarbeiten auf rund 90.000 € geschätzt.

Der Unterzeichner hat mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Kreis gesprochen und erfahren, dass die Gemeinde Karby möglicherweise in 2009 in den Genuss von Zuschüssen kommen könnte (recht positives Signal). Bei dem geschätzten Volumen wäre ein Zuschuss von ca. 25.000 € denkbar.

Bevor man die Straße erneuern kann, muss allerdings sicher gestellt werden, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen intakt sind. Daher wäre eine Spülung und Filmung der Regen- und Schmutzwasserkanäle notwendig. Ferner müssten die Versorger befragt werden, ob Erneuerungsmaßnahmen anstehen.
Die Filmung der SW- und RW- Kanäle steht infolge der Umsetzung der SÜVO Kanal ohnehin in den kommenden 4 Jahren an, so dass diese Kosten nicht vergebens wären. Dazu müsste die Ortsentwässerung Nordschwansen Stellung nehmen.



Ergänzungen nach heutigen Erkenntnissen:

Es gibt definitiv keine Zuschüsse mehr für Innerortsstraßen der alten Nomenklatur GIK. Daher müsste die Gemeinde die Maßnahme zu 100 % selbst finanzieren. Inwiefern eine Preissteigerung seit 2008 mit Ausblick auf 2011 kommen wird, ist Herrn Andresen nicht im Detail bekannt. Sicherheitshalber sollte mit Kosten in Höhe von 100.000 € gerechnet werden.

Thema Ausbaubeiträge:
Da es sich nur um eine Straßenunterhaltungsmaßnahme handelt, ist das Abfräsen der alten Decke und Neuaufbringen einer neuen Decke nicht umlagefähig / umlagepflichtig.



Der Hinweis auf die Kanalinspektion kann dahingehend kommentiert werden, als dass Herr Andresen derzeit gerade die Vergabe der Aufträge für die Erstellung der Kanalkataster durchführt (natürlich vorbereitet, Unterzeichnung durch Träger der Abwasserbeseitigung). Die Kanalspülung und Inspektion wird im kommenden Jahr, vorzugsweise erstes Halbjahr, durchgeführt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, für die Maßnahme 100.000 € in den Haushalt für 2011 einzuplanen. Die Finanzierung soll zu 2/3 über Kreditaufnahme und 1/3 Rücklagenentnahme erfolgen. Bis zum Frühjahr 2011 sollen die genauen Kosten ermittelt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 13/2010
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Der Entwurf des Haushaltes 2011 wird von Herrn Pohl und Herrn Erichsen erläutert. Für die Maßnahme der Sanierung der Eckernförder Straße sind 100.000 € in den Haushalt für 2011 einzuplanen. Die Finanzierung soll zu 2/3 über Kreditaufnahme und 1/3 Rücklagenentnahme erfolgen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               443.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               443.200,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               115.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               115.900,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               70.000,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         1,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

I. Nichtöffentlicher Teil

II. Öffentlicher Teil

zu TOP 10. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Bürgermeister Becker berichtet, dass die Feuerwehrrolltore defekt sind. Die Reparatur wird Kosten in Höhe von ca. 1.600 € verursachen.


Hans-Werner Pohl  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in