Sitzungsort: | im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Ausschussvorsitzender Hans-Werner Pohl |
Ausschussmitglied (Bgm.) Thomas Becker |
Ausschussmitglied Bettina Boysen |
Ausschussmitglied Karlheinz Hauser |
stellv. Auschussvorsitzender Frank Hertwig |
wählbarer Bürger Uwe Schröder |
Ausschussmitglied Helga Thurau |
wählbare Bürgerin Tanja Thurau |
wählbarer Bürger Jörg Züllchner |
Gemeindevertreter Dieter Jacobsen |
Gemeindevertreter Rainer Lange |
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse |
Gemeindevertreter Matthias Stelter |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlicher Teil | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Anfragen und Bekanntgaben |
5. | Kostenbeteiligung für den Neubau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz des TSV Nordschwansen-Karby |
Beschlussvorlage - 13/2011 | |
6. | Verlängerung des Fahrbüchereivertrages |
Beschlussvorlage - 11/2011 | |
7. | I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2011 |
Beschlussvorlage - 16/2011 | |
8. | Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten |
Beschlussvorlage - 15/2011 | |
9. | Anschaffung eines Kommunaltraktors |
Beschlussvorlage - 19/2011 | |
10. | Erlass einer 5.Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 21/2011 | |
11. | Erlass Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 18/2011 | |
Nichtöffentlicher Teil | |
Öffentlicher Teil | |
13. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Anfragen und Bekanntgaben |
Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt. Bekanntmachungen erfolgen auch keine.
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zu TOP 5. | Kostenbeteiligung für den Neubau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz des TSV Nordschwansen-Karby |
Beschlussvorlage - 13/2011 Der TSV Nordschwansen-Karby stellt den Antrag, den Nebau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz mit 1.000 € zu unterstützen. Der jetzige Ballfangzaun auf dem B-Platz besteht schon seit etlichen Jahren. Da dieser Zaun mittlerweile marode geworden ist, wird eine Erneuerung notwendig. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der TSV Nordschwansen-Karby wird für den Neubau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz von Seiten der Gemeinde Karby mit 1.000 € unterstützt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Verlängerung des Fahrbüchereivertrages |
Beschlussvorlage - 11/2011 Der Vertrag zwischen der Gemeinde Karby, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Büchereiverein Schleswig-Holstein über den Anschluss an die Fahrbüchereiversorgung endet am 31. 12. 2011. Die Kosten für die Fahrbücherei werden vom Büchereiverein (35 %), dem Kreis (24,5 %) und den Gemeinden (40,5 %) getragen. Der Anteil der einzelnen Gemeinden ergibt sich aus dem Verhältnis der Einwohner zu den insgesamt von der Fahrbücherei versorgten Einwohnern. Der Kostenanteil der Gemeinde Karby für das Jahr 2011 beträgt 977,88 €. Gemäß Statistik der Fahrbüchereizentrale Schleswig-Holstein erfolgten im Jahr 2009 = 970 und im Jahr 2010 = 1.127 Entleihungen an Einwohner der Gemeinde Karby. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, dass der Fahrbüchereivertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2012 verlängert wird. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2011 |
Beschlussvorlage - 16/2011 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.
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Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans wird von Herrn Erichsen erläutert. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten |
Beschlussvorlage - 15/2011 Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden. Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegedem Satzungsmuster zu erlassen. § 3 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Pro Veranstaltung dürfen maximal 4 Plakatträger aufgestellt oder angebracht werden. Als „pro Veranstaltung“ gelten alle Aktionen, die auf dem Werbeplakat aufgeführt werden. Werden mehrere Veranstaltungen auf einem Plakat beworben, so dürfen auch nur 4 Plakatträger aufgestellt werden. § 3 Absatz 12 erhält folgende Fassung: Aus Gründen der Gemeindebildgestaltung bleiben die nachfolgend genannten Bereiche/Anlagen/Einrichtungen von Plakatierungen ausgeschlossen:
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Anschaffung eines Kommunaltraktors |
Beschlussvorlage - 19/2011 Der jetzige Hauptrasenmäher, ein AS-2-Takt-Mäher, 53 cm Schnittbreite, 6 PS, 4,4 KW (3 Jahre alt)hat einen massiven Motorschaden. Wegen zu geringer Kompression ist er nur noch im kalten Zustand zu starten, arbeitet dann aber einwandfrei. Dieser Zustand muss demnächst repariert werden, Kosten dafür belaufen sich auf ca. 1200 Euro.
Kostenrahmen: ca. 25.000 € Gründe: Die vorhandenen Rasenmäher (2 Stück, 1.Privatgartengerät, 45 cm Schnittbreite und 2. AS 2-Takt-Mäher wie oben beschrieben, 53 cm Schnittbreite) sind durch die zahlreichen und großen Flächen (9000 qm), die gepflegt werden müssen überlastet und fallen häufig aus, Winterdienst könnte mit dem Kommunaltraktor, mit Schneeschild und Streukasten besser geleistet werden, Straßen und Plätze könnten mit einem angeschlossenen rotierenden Besen von Schmutz und Schnee in kürzerer Zeit gereinigt werden (Hinterlassenschaft von Erntefahrzeugen, Streugutreste usw). Durch Ausrüstung des Gemeindearbeiters mit effektivem Gerät, wäre er in der Lage, selbst in kurzer Arbeitszeit das erforderliche tägliche Pensum zu schaffen, auch wenn durch ungünstige Witterung der Einsatz noch behindert wird. Es entstehen Zusatzkosten für den Erwerb eines Führerscheins in Höhe von ca. 400 €. In die vorhandene Garage passt das Fahrzeug wegen der Höhe von 2,36 m nicht. Bei der großen Rasenfläche der Gemeinde und der geringen Arbeitszeit des Gemeindearbeiters von 3 Stunden am Tag bieten sich folgende Alternativen an:
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Bürgermeister Becker verteilt und erläutert weitere Unterlagen zu diesem Thema (siehe auch Anlage). Die Notwendigkeit der Beschaffung eines neuen Kommunaltraktors wird unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Finanzen kontrovers diskutiert. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, einen neuen Kommunaltraktor mit Kabine, Räumschild und Frontmähwerk, Garage, Führerschein und Versicherung im Kostenrahmen von ca. 27.000 € anzuschaffen. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe zur Auswahl des geeigneten Gerätes gebildet. Die Arbeitsgruppe besteht aus Herrn Hertwig, Herrn Jacobsen, Herrn Möse und Herrn Becker. Die Arbeitsgruppe wird ermächtigt, Kostenangebote einzuholen und den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass einer 5.Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 21/2011 Die bisher gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Karby enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen. Hinweis der Verwaltung: Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden. Diese gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt. Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden Blindenführhunde sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die V. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 18/2011 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Der Entwurf des Haushaltsplanes für 2012 und der Haushaltssatzung für 2012 wird von Herrn Erichsen erläutert. Bezüglich der Anschaffung eines Kommunaltraktors wird der Haushaltsansatz auf 33.000 € Ausgaben verändert. Die Beträge in der Haushaltssatzung verändern sich hierdurch nicht. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 470.900,00 EUR in der Ausgabe auf 470.900,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 39.600,00 EUR in der Ausgabe auf 39.600,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,00 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 % 2. Gewerbesteuer 350 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Nichtöffentlicher Teil |
Öffentlicher Teil |
zu TOP 13. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Hans-Werner Pohl | Ulrich Erichsen |
Ausschussvorsitzende/r | Protokollführer/in |