N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Karby vom 27.11.2013.

Sitzungsort:  im Gasthaus Nüser, Eckernförder Straße 46, 24398 Karby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans-Werner Pohl
stellv. Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser
Ausschussmitglied Helmut Schulz
Ausschussmitglied Helga Thurau
Ausschussmitglied (w. B.) Maik Asser
Ausschussmitglied (w. B.) Arno Henkel
Ausschussmitglied (w. B.) Bettina Schulz

Abwesend sind:
wählbare Bürgerin Tanja Thurau (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Klaus-Dieter Möse
Gemeindevertreter Frank Hertwig
Gemeindevertreter Matthias Stelter
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Bürgerliches Mitglied Bau-, Wege- und Umweltausschuss: Rainer Lange

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger gemäß § 21 Gemeindeordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2013
  Beschlussvorlage - 28/2013
6. Bericht Schwimmhalle Kappeln
7. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 29/2013
8. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende beantragt die Tagesordnung um den Punkt: Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger gemäß § 21 Gemeindeordnung zu erweitern.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger gemäß § 21 Gemeindeordnung
Bürgermeister Möse verpflichtet Bettina Schulz gemäß § 21 Gemeindeordnung zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung.

Ausschussvorsitzender Pohl verpflichtet Maik Asser und Arno Henkel gemäß § 21 Gemeindeordnung zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorlage - 28/2013
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes werden vom Ausschussvorsitzenden und Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Von allen Fraktionen wird begrüßt, dass die Gemeinde Karby wieder einen finanziellen Handlungsspielraum hat.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bericht Schwimmhalle Kappeln
Bürgermeister Möse berichtet, dass die Stadt Kappeln um Unterstützung beim Bau einer neuen Schwimmhalle in Kappeln bittet. Angedacht ist ein Betrag von 1 € pro Einwohner pro Monat.

Alle Anwesenden stehen dem Projekt positiv gegenüber. Eine Entscheidung kann aber erst getroffen werden, wenn exakte Zahlen auch zu den Betriebskosten vorliegen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 29/2013
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014 werden vom Ausschussvorsitzenden und Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Für Kosten der Bauleitplanung werden 400 € in den Verwaltungshaushalt eingestellt.
  • Damit beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt 39.000 €
  • Der Rücklage können somit 26.200 € zugeführt werden.

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes betragen 544.100 €
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 44.500 €

In das Investitionsprogramm 2015 bis 2017 sollen folgende Maßnahmen aufgenommen werden:
  • Anschaffung Feuerwehrfahrzeug mit 140.000 € im Jahre 2015 (25 % Kreiszuschuss; 1/3 Beteiligung Gemeinde Dörphof)
  • Anschaffung Digitalfunkgeräte mit 12.000 € im Jahre 2016

Für die Anschaffung des Feuerwehrfahrzeuges und Beantragung eines Kreiszuschusses ist es erforderlich, dass die Feuerwehr Karby-Dörphof einen Feuerwehrbedarfsplan erstellt.

Der Ausschuss spricht mit den genannten Änderungen folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               544.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               544.100,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              44.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               44.500,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         1Stelle

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          330 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bekanntgaben
Bürgermeister Möse gibt bekannt, dass die nächste Gemeindevertretersitzung am 18. Dezember 2013 stattfindet.

Alle Anwesenden sind sich einig, dass im Januar 2014 ein gemeinsames Essen mit allen Gemeindevertretern, bürgerlichen Mitglieder und Gemeindearbeiter mit Partnern stattfinden soll. Der Termin soll auf der Gemeindevertretersitzung festgelegt werden.

Zudem kommt man überein, die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung am 18.12.2013 zu setzen.


Ulrich Erichsen  Hans-Werner Pohl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r